+ ich fange zum 01.10 an
+ bin dann 26
+ Da ich Frau und Kinder habe
Ich gehe einmal davon aus, dass "Frau und Kind" verheiratet bedeutet.
Achten Sie darauf, dass Ihnen auf der "Aufforderung zum Dienstantritt" aus diesem Grund die Umzugskostenvergütung (UKV)
gemäß dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG)
nicht zugesagt wird.
Sobald Sie dann ab Dienstantritt mindestens 30 km von Ihrem Wohnort aus verwendet werden, sind Sie dauerhafter Trennungsgeldempfänger.
Während der Grundausbildung und bei Lehrgängen wird man Ihnen eine unentgeltliche Unterkunft stellen.
Dazwischen ... wenn Sie sich in der Stammeinheit aufhalten ... ebenfalls ... da Sie Trennungsgeldempfänger sind.
Sollte Ihre Stammeinheit Ihnen keine unentgeltliche Truppenunterkunft stellen können...
...erhalten Sie einen standortbezogenen Geldbetrag, um sich z.B. ein möbliertes Zimmer/eine kleine Wohnung anzumieten.
Zusätzlich zu Trennungsgeld, ggf. dem Unterkunftsbetrag, erhalten Sie pro Monat zwei Reisebeihilfen für die Fahrt nach Hause.
Näheres zu diesem Thema erfahren Sie während der Grundausbildung.
Siehe auch den Anhang.
Ob Sie dann, auch nach abgeschlossener Ausbildung, dauerhaft pendeln wollen ... müssen Sie mit Ihrer Frau besprechen...