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Autor Thema: SaZ // T6 // Was tun?  (Gelesen 2618 mal)

peanutbutter

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SaZ // T6 // Was tun?
« am: 21. August 2018, 22:35:14 »

Hallo in die Runde!

Folgende Ausgangslage:

Ich habe eine Vorerkrankung, ich war vor ein paar Jahren wegen Depressionen in Behandlung. Seit knapp fünf Jahren bin ich nun therapiefrei.

Ich habe mich bei der Musterung vorgestellt, alle Befundberichte etc. mitgebracht. Musterungsarzt hat mich dann noch zum Facharzt überwiesen, um dies abzuklären. Nach seiner Aussage nur eine "Formalität", da ich für ihn einen guten Eindruck mache.
Ebenso lief das Prüfgespräch sehr gut, dabei waren ein Major und ein Psychologe. Man sagte mir, man hätte mich gern als Feldwebel. Ich habe sogar im Prüfgespräch meine Vorerkrankung angesprochen und sie fanden das klasse, habe wohl keinen schlechten Eindruck hinterlassen.
Beim Einplaner wurde ich dann vorläufig eingeplant. Ich möchte gern zur Eloka, dafür hatte ich auch schon eine Truppenwerbung.

Soweit, so gut.

Nun kam der Facharzttermin. 30 minütige Besprechung, der FA wollte mir im Anschluss nicht sagen, wie und was er entscheidet, entlässt mich aber mit den Worten, "er bedanke sich nur für das gute, offene Gepräch und sein Bericht von seiner Seite aus werde kurz sein."
Jetzt, kurz danach, erfahre ich von meinem Musterungsarzt, dass ich T6 gemustert wurde. Man könne mir nur eine Stelle als FWDL'er anbieten, da ich nicht ins Ausland gehen soll. Mein MA hat nach Erhalt des Berichts nochmal beim FA angerufen, weil er selber gar nicht glauben konnte, dass FA so entschieden habe. MA ist nun ratlos, muss sich aber der Meinung vom FA beugen... Begründung vom FA ist übrigens, es läge nicht an meinem aktuellen, mentalen Zustand - sondern an meiner medizinischen Vergangenheit...

Ich habe nun das gesamte Forum durchstöbert und bin öfter über den Begriff "Ausnahmegenehmigung" gestöbert. Wie sieht das in meinem Fall denn aus? Ich möchte gern zur Eloka, was ja eine Mangelverwendung ist.

Was bringe ich mit?

Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker.
Habe mittlere Reife und im Anschluss der Realschule meine Ausbildung gemacht. Bin seit 10 Jahren im Job, habe einen sehr gradlinigen Lebenslauf. Bin somit Eignungsübender Keine Vorstrafen etc., nichts auf dem Kerbholz. Nur eine schwierige Vergangenheit durch Kindheit etc., weshalb ich mich seinerzeit an einen Profi gewendet habe.

Ich bin jetzt natürlich enttäuscht und würde gerne wissen, ob ihr vielleicht noch eine Idee habt.
Was kann ich mit T6 denn noch werden?
Gibt es eine Stelle, an die ich mich zur Beratung weden kann?
LG

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
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Ralf

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Antw:SaZ // T6 // Was tun?
« Antwort #1 am: 22. August 2018, 04:41:40 »

Widerspruch gegen das Musterungsergebnis einlegen, dabei den Widerspruch begründen.
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peanutbutter

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Antw:SaZ // T6 // Was tun?
« Antwort #2 am: 22. August 2018, 11:29:50 »

Widerspruch gegen das Musterungsergebnis einlegen, dabei den Widerspruch begründen.

Wird das denn nicht nur bei Verfahrensfehlern berücksichtigt?
Und woran mache ich fest, ob es ggf. einen gegeben haben könnte?
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Ralf

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Antw:SaZ // T6 // Was tun?
« Antwort #3 am: 22. August 2018, 12:03:59 »

Zitat
Wird das denn nicht nur bei Verfahrensfehlern berücksichtigt?
Ein Ergebnis musst du doch anfechten, oder soll es Bestand haben? Also ist es ein Widerspruch, in dem zeigt du evtl. Fehler auf und bittest darüber hinaus auch um Ausnahmegenehmigung. Und schreibst auch warum, du meinst, eine Ausnahme zu sein, was bei einem Auslandseinsatz wäre etc. Irgend etwas musst du dir ja dabei denken, dass du das Ergebnis nicht akzeptierst. Dass eine Ausnahme immer ein Einzelfall ist, sollte ja klar sein, denn eine Regel und ein bloßer Formalismus ist das ja nun nicht. Das Votum, jemanden keinen Einsatz zuzutrauen hat schon ein schweres Gewicht, ist es doch eine Kernpflicht des Soldaten. Im Prinzip bist du eigentlich nur als ziv Mitarbeiter zu gebrauchen.

Zitat
Und woran mache ich fest, ob es ggf. einen gegeben haben könnte?
Woher soll ich das wissen? Du bist doch der Meinung, dass etwas nicht so gelaufen ist, wie es sollte.
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F_K

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Antw:SaZ // T6 // Was tun?
« Antwort #4 am: 22. August 2018, 12:36:55 »

Naja, trotz "seit 10 Jahren im Job" hat es bis vor 5 Jahren eine Behandlung gegeben.

Der FA ist zu dem Schluss gekommen, dass ggf. Auslandseinsätze wieder eine Erkrankung (bei Vorerkrankung) auslösen könnten.
So "abwegig" erscheint mir so eine Beurteilung nicht - selbst Kameraden ohne Vorerkrankung erkranken in Einzelfällen.

Ralf hat dargestellt, was es an Möglichkeiten noch gibt.
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ulli76

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Antw:SaZ // T6 // Was tun?
« Antwort #5 am: 22. August 2018, 17:57:45 »

Da passt irgendwas nicht. Eine ausgeheilte Depression ohne rezidiv über 5 Jahre gibt normalerweise eine III13. Damit hat man den ein oder anderen Ausschluss. Es ist aber weder ein Problem für Auslandseinsätze noch generell ein Grund für eine Nichteinstellung als SaZ.

Entweder fehlt noch ein Teil der Geschichte oder ein Widerspruch macht Sinn.
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peanutbutter

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Antw:SaZ // T6 // Was tun?
« Antwort #6 am: 27. August 2018, 21:34:04 »

Also, die Diagnonse war der F33.1 "Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode".
Nach einem Therapeutenwechsel war bei mir dann der Knoten geplatzt. Nun bin ich seit 5 Jahren therapiefrei.

Wird in diesem Fall, bzw. bei dieser Diagnose sofort ausgemustert? Ungeachtet der therapiefreien Zeit?
Wenn ich in der Zdv 46 / 1 schaue, finde ich konkret dazu nichts. Wo lässt sich das nachlesen?

Finde es übrigens schade, dass der Psychiater mir nicht einfach gesagt, was los ist. Hätte gern gewusst, wie er das begründet. Das würde mir auch dabei helfen, das jetzt besser hinter mir lassen zu können.
Ist es denn für mich noch möglich, nähere Informationen zum Psychiaterbericht zu erhalten?

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ulli76

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Antw:SaZ // T6 // Was tun?
« Antwort #7 am: 28. August 2018, 16:40:14 »

NOCHMAL: Da passt was nicht. Mit "gegenwärtig mittelgradige Episode" bist du eben nicht 5 Jahre therapiefrei und die Krankheit ist ausgeheilt.

Von uns weiss keiner, wie der Psychiater auf die Diagnose kommt.
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peanutbutter

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Antw:SaZ // T6 // Was tun?
« Antwort #8 am: 28. August 2018, 18:30:57 »

Ups. Also, das war nicht die Diagnose vom Facharzt letzte Woche.
Dieser hat wie oben geschrieben eigentlich gar nichts (negatives) mir gegenüber gesagt.

Die o.g. Diagnose F33.1 war die damals gestellte.
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F_K

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Antw:SaZ // T6 // Was tun?
« Antwort #9 am: 28. August 2018, 18:56:32 »

Rezidivierend bedeutet wiederkehrend, auch nach völliger Ausheilung.
So die Diagnose.
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peanutbutter

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Antw:SaZ // T6 // Was tun?
« Antwort #10 am: 29. August 2018, 10:24:42 »

"Rezidiv besagt lediglich, dass ein Patient zum wiederholten Mal depressiv reagiert.
Dies ist keine Diagnose für's Leben." - Aussage meines ehemaligen Arztes und im ICD nachzulesen.

Zurück zu meiner Frage von oben: Wenn die Diagnosen einzeln betrachtet werden, wo genau lässt sich das nachlesen? Ulli, du sagtest ja, bei ausgeheilter Depression wäre dies ein III 13. In der Zdv 46/1 ist in der Rubrik Psyche ja nicht von Depression, sondern von psychischer labilität, psychosen etc. die Rede. Das macht es nicht klar ersichtlich.
Oder wird ausschließlich jeder Bewerber mit dieser Vorerkrankung zum Facharzt geschickt und jeder Fall ist eine Einzelfallentscheidung?

Wichtig für mich ist, ob mir jemand sagen kann, ob ich die Begründung vom BW Psychiater einsehen darf.
Wie oben gesagt würde es mir dabel helfen, zu verstehen, woran er das in meinem Fall entschieden hat und kann dann besser einen Strich drunter zu machen.

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ulli76

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Antw:SaZ // T6 // Was tun?
« Antwort #11 am: 29. August 2018, 19:06:59 »

Mir wird das zu blöd. Du bist offenbar nicht in der Lage, den Sachverhalt halbwegs zusammenhängend darzustellen. Einmal isses ne abgeschlossene Depression, dann eine rezidivierende mit gegenwärtig mittelschwerer Episode. Jetzt irgendwas mit psych. Labilität und Psychose.

Schreib halt einen Widerspruch dann wirste nen Ergebnis bekommen. Aber schreib da bitte nicht so konfus wie hier.
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