Wobei mir diesbezüglich nicht klar ist, warum das BMVg hier angezeigt wurde.
Behörden, Dienststellen und überhaupt juristische Personen können sich nicht strafbar machen. Es wäre ja auch schwierig, das BMVg auf die Anklagebank oder ins Gefängnis zu bringen. Nur natürliche Personen können sich ganz persönlich strafbar machen. Deshalb wurde ja auch Strafanzeige gegen die Ministerin persönlich erstattet. Allerdings müsste sie selbst dann auch ganz persönlich den Straftatbestand verwirklicht haben.
Solche Basics sollten einem Stabsoffizier im BMVg geläufig sein, oder muss für eine solche Information auch ein externer Berater engagiert werden?
Ist ein Berater selbstständig, dann hat er Steuern und Sozialsbgaben zu entrichten. Ist er angestellt, dann führt seine Firma diese Angaben ab. Der Auftraggeber hat ja nur im Rahmen der pblichen Sorgfalt zu prüfen, ob bei einem potenziellen Auftragnehmer Anhaltspunkte für eine Scheinselbstständigkeit vorliegen könnten.
So einfach ist es nicht. In diesem Spiel ist regelmäßig der Arbeitgeber der "Böse" und deshalb macht sich auch in den meisten Fällen der Arbeitgeber strafbar. Hierzu verweise ich auf § 266a StGB (
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266a.html), wo alles haarklein geregelt ist.
Der Arbeitgeber will in diesen Fällen einerseits Sozialabgaben sparen und andererseits, was noch wichtiger ist, keinen auf Dauer angestellten Arbeitnehmer haben. Für den Arbeitgeber ist die Beauftragung eines Unternehmens deutlich billiger, als für die gleiche Leistung jemanden einzustellen. Deshalb gründet der Arbeitnehmer (auf Wunsch oder im Interesse des Arbeitgebers) eine Firma und lässt sich von Arbeitgeber "beauftragen". Das ist die klassische Scheinselbstständigkeit. Anhaltspunkte dafür sind unter anderem:
- hat der Arbeitnehmer bzw. Selbstständige nur einen einzigen Auftraggeber? Klares Indiz für Scheinselbstständigkeit...
- ist er weisungsabhängig vom Arbeitgeber? (Ein echter Selbstständiger ist es jedenfalls nicht....)
- wie stark ist der Selbstständige in den Betrieb eingebunden? Türschild, Mailadressen, eigene Weisungsbefugnis.. etc....
Wenn der Presse zu entnehmen ist, das "One-man-Beraterfirmen" angeblich im BMVg sitzen, dort ein Büro mit allem drum und dran haben und ausschließlich dort arbeiten, dann stellt sich durchaus die Frage der Scheinselbstständigkeit.
Die Strafanzeige ist also nicht ganz abwegig. Allerdings bezweifle ich, dass man der Ministerin einen persönlichen Vorsatz vorwerfen kann..... Sollte die Staatsanwaltschaft aber tatsächlich einen Anfangsverdacht sehen, dann könnte das für die Ministerin ziemlich ungemütlich werden.
Wie gesagt, ich bezweifle aus verschiedenen rechtlichen und tatsächlichen Gründen, dass es soweit kommt. Aber wer auch immer die Anzeige erstattet hat, hat auf jeden Fall keine völlig abwegigen Vorstellungen und legt den Finger in die richtige Wunde.