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Autor Thema: UKV schon verbraucht ?  (Gelesen 1218 mal)

S1NCO

  • Gast
UKV schon verbraucht ?
« am: 20. November 2018, 14:25:08 »

Servus,

bin schon in Weihnachtsurlaub und habe daher nicht die Möglichkeit das selbst zu prüfen.
Wurde zum 01.01.2015 an meinen aktuellen Standort versetzt. UKV wurde zugesagt.
Nun plane ich so langsam mal tatsächlich an den Standort zu ziehen.

Habe in meinen Unterlagen von 2015 eine Dienstantrittsreise gefunden, die abgerechnet wurde.
Ich nehme an, das ist der sogenannte „Rucksackumzug“ und meine UKV ist quasi verbraucht?

LG
Gespeichert

Andi

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  • Beiträge: 10.635
Antw:UKV schon verbraucht ?
« Antwort #1 am: 20. November 2018, 14:44:52 »

So ist es. Du wirst damals keine berücksichtigungsfähige Wohnung im Sinne des BUKG gehabt haben. Der jetzige Umzug ist also Privatsache, kann aber vermutlich steuerlich geltend gemacht werden.

Gruß Andi
Gespeichert
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