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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Antrag auf Erhalt Mindestleistung und RDL-Prämie nicht eingangen - was tun?  (Gelesen 2682 mal)

Der Reservist

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Guten Tag.

Für den  Erhalt der Mindestleistung und RDL-Prämie für eine RDL muss der Antrag hierzu spätestens innerhalb von drei Monaten der Unterhaltssicherung eingehen. Da ich leider nicht mehr beweisen kann, dass ich dies für eine RDL im Zeitraum anfang Juni getan habe, scheint mein Anspruch gänzlich erloschen zu sein, richtig? Oder gibt es hier Ausnahmetatbestände? Der Überstundenantrag für jene RDL wurde mir seitens USG bewilligt.

MkG
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F_K

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Ja.
Nein - (es sei denn, Du könntest belegen, tatsächlich daran gehindert gewesen zu sein - wenn Du die RDL aber "gesund" angetreten hast, entfällt diese Möglichkeit in der Regel).

Ratschlag: Daher immer per Email mit Kopie an sich selber einreichen (Beleg / Beweis) - in der Regel ist der Antrag dann VOR der RDL schon positiv beschieden (und man hat einen (zweiten) Beleg) und kann ggf. auch innerhalb der 3 Monate noch nachfragen.
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Der Reservist

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Ja.
Nein - (es sei denn, Du könntest belegen, tatsächlich daran gehindert gewesen zu sein - wenn Du die RDL aber "gesund" angetreten hast, entfällt diese Möglichkeit in der Regel).

Ratschlag: Daher immer per Email mit Kopie an sich selber einreichen (Beleg / Beweis) - in der Regel ist der Antrag dann VOR der RDL schon positiv beschieden (und man hat einen (zweiten) Beleg) und kann ggf. auch innerhalb der 3 Monate noch nachfragen.

Danke. Warum bin ich darauf nicht selbst gekommen? :( Ich habe dieses Jahr ein Dutzend RDL geleistet, das Geld teilweise erst sechs Monate später erhalten, die Bezügeabrechnungen oft erst 4-5 monate nach einer RDL. Empfangsbestätigungen wurden meist nicht getätigt. Ganz subjektiv finde ich da drei Monate Frist für das Einreichen viel zu kurz. Schade, das war eine Menge Geld :/
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F_K

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Hä?

Da machst Du definitiv etwas falsch.

Der Heranziehungsbescheid geht in der Regel WOCHEN / MONATE vor der RDL zu - sobald der da ist, stelle ich einen Antrag, mit dem netten "Kreuz", bitte Mindestleistung vorab zahlen (Antrag ausfüllen, scannen, per Email versenden, ist ne Sache von wenigen Minuten ...)

Dann erhalte ich die Mindestleistung mit dem nächsten Zahllauf nach Antritt der RDL - sobald ich meine Verdienstausfallbescheinigung habe, schicke ich die "hinterher" (ich erhalte die erst im Nachgang, wenn mein AG die Fehlzeit erfasst und diese tatsächlich "angefallen" ist), dann gibt es mit dem nächsten Zahllauf die Differenz.

Funktioniert durchaus "stabil".

Insoweit sind 3 Monate schon "lang", weil es eigentlich schon meistens Wochen VORHER erledigt ist.
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Der Reservist

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Hä?

Da machst Du definitiv etwas falsch.

Der Heranziehungsbescheid geht in der Regel WOCHEN / MONATE vor der RDL zu - sobald der da ist, stelle ich einen Antrag, mit dem netten "Kreuz", bitte Mindestleistung vorab zahlen (Antrag ausfüllen, scannen, per Email versenden, ist ne Sache von wenigen Minuten ...)

Dann erhalte ich die Mindestleistung mit dem nächsten Zahllauf nach Antritt der RDL - sobald ich meine Verdienstausfallbescheinigung habe, schicke ich die "hinterher" (ich erhalte die erst im Nachgang, wenn mein AG die Fehlzeit erfasst und diese tatsächlich "angefallen" ist), dann gibt es mit dem nächsten Zahllauf die Differenz.

Funktioniert durchaus "stabil".

Insoweit sind 3 Monate schon "lang", weil es eigentlich schon meistens Wochen VORHER erledigt ist.

Den Antrag fülle ich ebenfalls bereits Wochen vorher aus und verschicke ihn auch, und meistens bekomme ich das Geld ebenfalls während oder kurz nach der RDL. Manchmal aber eben auch nicht (wie gesagt, 12 RDL), weshalb ich (leider) nicht verwundert war, als drei Monate später noch kein Geld auf dem Konto war.
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F_K

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Kein Antrag - kein Geld (weil Antragsdelikt).

Hätte der Gesetzgeber anders regeln können, hat er aber leider nicht.
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MMG-2.0

  • Gast

[...]das Geld teilweise erst sechs Monate später erhalten, die Bezügeabrechnungen oft erst 4-5 monate nach einer RDL. Empfangsbestätigungen wurden meist nicht getätigt. Ganz subjektiv finde ich da drei Monate Frist für das Einreichen viel zu kurz. Schade, das war eine Menge Geld :/
In diesem Fall hast du eine ziemlich "lange Leitung" - da hätte ich mich schon lange vorher beschwert und Dampf gemacht.
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bayern bazi

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ich bekom eigentlich IMMER einen Eingangsvermerk wenn der Antrag im Amt angekommen ist - meist per Mail - auch wenn ich den Antrag per Post eingesendet hab
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wer nicht kämpft  - hat bereits verloren

 

Exberliner

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Ich bekomme nur die Mindestprämie USG plus Dienstgeld/...     ich mache es genau so wie beschrieben: Antrag in der Regel mit Heranziehung an meine SB/in  mit der Bitte um max Vorschuß. Ist das zeitig vor der RDL gibt es so 80%. Ist die RDL fertig und eingepflegt noch bevor der normal Zahlungslauf ist, gab es auch schon mal 100% "Abschlag" - die Abrechnung nächster/übernächster Monatsletzter ist dann der Rest oder Null.
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Ex-Berliner  OG d.R.   Ich tue recht und scheue keinen Feind. (Wilhelm Tell; Schiller)

diodon-IV

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@ Der Reservist:

1. Wurde mitgeteilt, dass der Antrag nicht eingegangen ist? Wurde widerspruchsfähig mitgeteilt (schriftlich), dass die Ansprüche erloschen sind? Wenn nicht würde ich darauf bestehen.

2. Unabhängig davon würde ich einen erneuten Antrag stellen, bzw. in Widerspruch gehen, mit der Bitte um "Widereinsetzung in den vorherigen Stand", mit der Begründung, dass Du letztendlich aufgrund der zeitlichen Abläufe der bisherigen Abrechnungen nicht davon ausgehen konntest, dass Deine Unterlagen NICHT eingegangen sind und somit das Versäumnis nicht offensichtlich war. Des weiteren hast Du durch die zeitnahe Stellung des Überstundenantrages gezeigt, dass Du sehr wohl Leistungen für diese RDL beantragt hast. Ergo dessen wäre von einem Versäumnis Deiner Seite nicht auszugehen.

3. Ich frage mich, wie eine Überstunden-Auszahlung angestoßen werden kann, wenn nicht mal Mindestleistungen gezahlt oder im System hinterlegt sind. Allerdings kenn ich die Workflows in SAP nicht. Vielleicht kann dazu jemand was sagen.

4. Einen endgültig ablehnenden Bescheid würd ich ggf. nach Prüfung durch einen Fachmann (evtl. durch Bundeswehrverband oder Reservistenverband) anfechten.

5. Für die Zukunft empfiehlt es sich, den Antrag - wie schon beschrieben - auf jeden Fall spätestens während der ersten Woche der RDL zu stellen, besser bereits im Vorfeld. Und ganz wichtig: Frag an, ob die Unterlagen da sind, wenn Du innerhalb 2 Wochen keine Eingangsbestätigung hast und besteh auf eine schriftliche Antwort (mindestens per Email). Wenn der Eingang dann verneint wird, alles per Übergabeeinschreiben nochmal schicken.

Viel Erfolg!
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miguhamburg1

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Es sollte zwischenzeitlich durchgehend so sein, dass die Unterhaltssicherungsbearbeiter des BAPers eine Eingangsbestätigung der Anträge per Email vorab versenden. Jedenfalls ist das sein´t geraumer Zeit so angewiesen. Im Übrigen empfiehlt es sich für Reservisten, die auf Unterhaltssicherung angewiesen sind, ihre Bearbeiterin(ihren bearbeiter in Düsseldorf anzurufen.
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SCPO

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Nein, das ist nicht flächendeckend der Fall. Ich habe für meine RDL in 2018 keine E-Mail Bestätigung bekommen. Ich habe die aber rechtzeitig eingereicht und hätte vor Ablauf der drei Monate nachgefragt, wenn ich kein Geld bekommen hätte.
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F_K

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Antwort Nr. 5 - und wer da beweispflichtig ist, sollte klar sein ...
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