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Autor Thema: Frage: Aufgaben des S2- wann einschalten?  (Gelesen 3044 mal)

Sonnenhut

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Frage: Aufgaben des S2- wann einschalten?
« am: 28. November 2018, 16:16:08 »

Ich bin eine zivile Mitarbeiterin bei der Bw und würde gern wissen, welche Aufgaben der S2 an einer Dienststelle hat und was für Vorkommnisse man dort als Zivile melden kann/soll/darf. Sorry aber ich weiß es wirklich nicht und möchte mich nicht blamieren innerhalb unseres Standortes, daher frag ich lieber erstmal euch Spezialisten. :-X
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Johnny187

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Antw:Frage: Aufgaben des S2- wann einschalten?
« Antwort #1 am: 28. November 2018, 16:37:31 »

Allgemein kann man sagen, dass der S2 für die militärische Sicherheit verantwortlich ist. Das schließt u.A. den Schutz vor Spionage, Zersetzung und Sabotage mit ein.

Was Sie z.B. melden müssen (müssen, ist auch kein "petzen" oder sowas, sondern wirklich wichtig): Niemand darf eingestuftes Material (Verschlusssachen, geheim, etc.) aus der Liegenschaft entfernen - auch nicht, um einfach nur Zuhause weiter arbeiten zu können. Wenn sich Leute in Büros aufhalten, in die sie nicht hin gehören oder Fotos von Dokumenten machen. Allgemein ist Fotos Machen in so gut wie allen Liegenschaften verboten.
Und wenn jemand unberechtigt Radmuttern abschraubt oder sonstwie Material in der Liegenschaft absichtlich beschädigt, würde sich der S2 auch brennend dafür interessieren.

Bitte differenzieren und nicht, wenn sich mal jemand im Büro vertan hat gleich zum S2 laufen.

Ansonsten ist der S2 auch erste Anlaufstelle bei Extremismus (egal ob links, rechts, islamistisch, radikalkatholisch oder was auch immer).

Das waren so die grundlegenden Sachen, auf die man als Angestellter so mit achten könnte. Ergänzungen gerne gesehen.
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ulli76

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Antw:Frage: Aufgaben des S2- wann einschalten?
« Antwort #2 am: 28. November 2018, 16:43:45 »

Man kann den S2 auch einfach mal fragen, wenn man sich nicht sicher ist.
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BSG1966

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Antw:Frage: Aufgaben des S2- wann einschalten?
« Antwort #3 am: 28. November 2018, 19:47:09 »

Genau, der S2 hat auch eine beratende Funktion. Wenn Sie zB nicht sicher sind, ob etwas, das Sie selbst oder jemand anders tun, die militärische Sicherheit beeinträchtigen KÖNNTE, dann ist es absolut kein Beinbruch, den S2 einfach mal zu fragen, ob das so seine Richtigkeit hat. Oberste Funktion ist ja das Wahren der Sicherheit, nicht das Bestrafen (bzw für Bestrafung sorgen).

Ähnliches Beispiel, nicht S2, sondern IT-Sicherheit, aus dem persönlichen Erleben kürzlich - dienstliche Mail, deren Bearbeitung ich zum Auftrag hatte, mit Dateianhang von einer Emailadresse mit .ru endend (also aus Russland gesendet). Bevor ich da drauf klicke und mich in Teufels Küche bringe, griff zum Telefonhörer, "Hallo Herrr soundso, folgende Sachlage [..........], kann ich das öffnen?" und wir haben dann gemeinsam für Klärung gesorgt.

Manchmal ist es besser, erstmal zu fragen, bevor man selbst irgendwas falsch gemacht hat.
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Sonnenhut

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Antw:Frage: Aufgaben des S2- wann einschalten?
« Antwort #4 am: 28. November 2018, 21:40:08 »

Ich danke euch!
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ogg Chris

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Antw:Frage: Aufgaben des S2- wann einschalten?
« Antwort #5 am: 04. Dezember 2018, 10:16:26 »

hey, ich arbeite zufällig im S2 und kann dir sagen du darfst gerne jederzeit auf jeden im S2 Bereich zukommen und fragen. Wir erklären dir das ganze und es kann unter anderem sein das es etwas Standortspezifisch ist je nachdem wo wir sitzen :)
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