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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Verhalten im Dienstanzug  (Gelesen 5505 mal)

KlausP

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Antw:Verhalten im Dienstanzug
« Antwort #15 am: 13. Dezember 2018, 19:04:24 »

Ach watt!  ::)
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Justaguy

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Antw:Verhalten im Dienstanzug
« Antwort #16 am: 13. Dezember 2018, 19:16:38 »

Sorry mag sein daß ich, Außerhalb und Öffentlichkeit, falsch rein interpretiert habe.

Zu Fragen ob das rechtmäßig ist wenn es innerhalb ist war mir wohl zu abwegig.
Wobei ich aber auch hier für ein ordentliches Gespräch mit Führung zur Einsicht, statt stumpfen Befehl und Gehorsam, bin.

Wie wir sehen hat der Threadersteller das ja nicht verstanden.
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miguhamburg1

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Antw:Verhalten im Dienstanzug
« Antwort #17 am: 13. Dezember 2018, 19:29:40 »

@ Justaguy, Ihr Ansinnen wird auch jetzt nichtr sinnvoller.

Wir haben hier die Darstellung eines Fragenstellers. Der spricht erkennbar davon, dass er "im Dienst gerne mal pfeifend" unterwegs wäre. Und dass ihn ein Oberleutnant ins Achtung ge3st3llt hätte und ihm befohlen hätte, das Pfeifen einzustellen.

Soweit zur Darstellung des Fragenstellers. Wir dürfen hier einzig und allein festhalten, dass er (wohl aufgrund seiner Darstellung) von einem Oberleutnant während der Dienstzeit vom Pfeifen abgehalten wurde. Wo dies stattfand, ist vom Fragensteller nicht vorgebracht worden. Unerheblich ist dabei die Frage, ob es ausschlaggebend wäre, ob man nun einen Dienstanzug trägt.

Da über den Oberleutnant nicht mehr bekannt ist, ist es ebenfalls unerheblich, ob er nun Vorgesetzter nach § 1, 4 oder 6 der VorgVO ist. Denn in jedem Falle wäre er berechtigt, einen Soldaten niedrigeren Dienstgrads bei entsprechend gezeigter Unaufmerksamkeit oder Desinteresse ins Achtung zu stellen. Und wenn er es in der entsprechenden Situation für deplatziert hält, dass ein Untergebener pfeifend in Uniform durch die Gegend läuft, dies auch abzustellen, wenn er dadurch die Disziplin für gefährdet erachtet. Dem Vorgesetzten ist per Gesetz ein entsprechender Interpretationsspielraum zugestanden, weil weder das Soldatengesetz, noch Verordnungen alle erdenklichen Verhaltensweisen einzeln normiert. Der Soldat hat hingegen das Beschwerderecht, wenn er meint, dass seine Rechte durch den Eingriff eines Vorgesetzten nicht berücksichtigt wurden und er sich somit beschwert sieht.

Im Übrigen wissen wir weder, in welcher Situation der Oberkeutnant den Fragensteller antraf, noch genau, was er "gepfiffen" hatte, noch die Intervenztionen des Oberleutnant in der Zeitfolge abliefen. So wie der Fragensteller es darlegte, scheinen mir da einige Lücken in der Darstellung bewusst zu bestehen. Insofern halte ich Ihren Beitrag it Folgerungen für genauso einseitig, wie die Darstellung des Fragenstellers.
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Justaguy

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Antw:Verhalten im Dienstanzug
« Antwort #18 am: 13. Dezember 2018, 19:42:45 »

Über alles außer 6 brauchen wir nicht diskutieren und da bin ich eben anderer Meinung wenn ich mich an meine Rechtsunterricht erinnere.
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miguhamburg1

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Antw:Verhalten im Dienstanzug
« Antwort #19 am: 13. Dezember 2018, 19:51:59 »

@ Justaguy,

Meinungen sollten allerdings aus der Auswertungen von Fakten bestehen.

Die einzigen Fakten, die uns zur Verfügung stehen, ergeben sich hier aus der VorgVO sowie dem (mlglicherweise unvollständigen) Vorbringen, dass der Fragensteller offenkundig pfeifend von einem Oberleutnant angetroffen wurde, ins Achtung gestellt wurde und den Befehl erhielt, das Pfeifen einzustellen.

Und aus der VorgVO resultiert schlicht und ergreifend, dass der Oberleutnant rechtmäßig und verbindlich eingegriffen hat. Zur Angemessenheit können wir keine Aussage treffen, da wir wie dargestellt nur eine Seite der Beteiligten kennen. Aber dass ein pfeifend durch die Gegend laufender Soldat in Uniform die Disziplin stören kann, ist evident. Und dass ein solches Verhalten abgestellt wird, ebenfalls.

Dass Sie allerdings unterstellen, der Oberleutnant hätte überreagiert, ist schlicht nicht aus den bekannt gewordenen Fakten abzuleiten und daher sinnbefreit.
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Justaguy

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Antw:Verhalten im Dienstanzug
« Antwort #20 am: 13. Dezember 2018, 20:05:34 »



Über die hier vorliegenden Fakten brauche wir nicht streiten.
Innerhalb ist alles klar, außerhalb langt es meiner Meinung  nicht für Paragraf 6.
Aber sie werden mich nicht überzeugen, ich sie nicht, und wir beide können uns das ja aufheben falls wir mal wieder 2 Minuten haben mit nem Rechtsberater vor dem Aufzug haben.



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MMG-2.0

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Antw:Verhalten im Dienstanzug
« Antwort #21 am: 13. Dezember 2018, 20:46:46 »

[...] Der Vorgesetzte nach § 6 VorgVO hat die ihm nach der Verordnung zustehenden Rechte einzugreifen, u.a. wenn er es für notwendig hält, die Disziplin aufrecht zu erhalten. [...]

Soweit ja richtig, aber bei einem einzelnen Soldaten kann die Disziplin nach §6 im allg. nicht gefährdet sein.
Die Hürde ist da viel höher anzusetzen.
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miguhamburg1

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Antw:Verhalten im Dienstanzug
« Antwort #22 am: 13. Dezember 2018, 22:32:08 »

Woher wissen Sie, MMG, dass die beiden Beteiligten die einzigen Soldaten in der Situation waren?
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MMG-2.0

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Antw:Verhalten im Dienstanzug
« Antwort #23 am: 14. Dezember 2018, 02:32:33 »

Weil nicht anderes vom TE angegeben worden ist und es daher naheliegend war.
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LwPersFw

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Antw:Verhalten im Dienstanzug
« Antwort #24 am: 14. Dezember 2018, 06:27:52 »

Zum § 6 VorgV führt die Fachliteratur, z.B. Walhalla, Beck, etc., aus:

Die Erklärung zum Vorgesetzten setzt voraus der Offizier oder Unteroffizier in einer besonderen Ausnahmesituation
die Begründung eines Vorgesetztenverhältnisses für notwendig hält, um unverzüglich und wirksam handeln zu können.

Die Ausnahmesituation kann sein:

+ eine Notlage
+ eine konkrete Gefährdung oder Störung der Disziplin oder Sicherheit
+ eine sonstige kritische Lage

Die Erklärung zum Vorgesetzten ist auch dann wirksam, wenn der Offizier oder Unteroffizier irrtümlich ein
Einschreiten aus den in Abs 1 Nr. 1 bis 3 genannten Gründen für erforderlich hält.

Nur wenn ganz offensichtlich keine der o.ä. Ausnahmesituationen vorliegt oder ein Einschreiten
ganz offensichtlich nicht oder nicht mehr erforderlich ist, ist die Erklärung zum Vorgesetzten unwirksam.

Für die Erklärung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben.
Die Begründung des Vorgesetztenverhältnisses muss jedoch unmittelbar zum Ausdruck gebracht werden.

Die Vorgesetzteneigenschaft endet, wenn die Anweisungen in keinem Zusammenhang mehr mit
der Lage stehen, deretwegen die Befehlsbefugnis durch die Erklärung zum Vorgesetzten geschaffen wurde.
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KillBurn93

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Antw:Verhalten im Dienstanzug
« Antwort #25 am: 14. Dezember 2018, 07:39:14 »

Also meiner bescheidenen Meinung nach war das ganze im Dienst und damit greift immer 4.3 da braucht es keine anderen Paragraphen oder Absätze 🤷🏼‍♂️😂
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Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

KlausP

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Antw:Verhalten im Dienstanzug
« Antwort #26 am: 14. Dezember 2018, 08:09:22 »

Da es den TE wohl nicht mehr interessiert, ist jede weitere Spekulation überflüssig. Damit könnte hier auch geschlossen werden.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
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LwPersFw

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Antw:Verhalten im Dienstanzug
« Antwort #27 am: 14. Dezember 2018, 08:29:42 »

Da es den TE wohl nicht mehr interessiert, ist jede weitere Spekulation überflüssig. Damit könnte hier auch geschlossen werden.

So ist es >> closed
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