Meine Frage lautet: Wird bei der Untersuchung auch nochmal der WhtR-Wert gemessen, sprich eine Gewichtabnahme durchgezogen?
Wenn Sie das als Auflage bei der Musterung bekommen haben, kann das durchaus sein. Dann wird der Musterungsarzt das nämlich in Ihren Unterlagen vermerkt haben, dass Sie bis zum Dienstantritt mehrere Kilo abnehmen müssen.
Genau so wird verfahren.
Entscheidend ist, was das KC/AC festlegt.
Ist die Auflage "Gewichtsabnahme" dem KC/AC
vor Dienstantritt nachzuweisen ... gilt diese Frist.
Ist die Auflage "Gewichtsabnahme"
bei Dienstantritt nachzuweisen ... gilt diese Frist
und der TrArzt
muss dies im Rahmen der Einstellungsuntersuchung überprüfen.
Dies gilt für jede med. Auflage, die das KC/AC erteilt.
Warum ?
"Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
§ 37 Voraussetzung der Berufung
(1) In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit darf nur berufen werden, wer
1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,
2. Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3. die charakterliche, geistige und körperliche Eignung besitzt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben als Soldat erforderlich ist."Ergibt die Überprüfung durch den Truppenarzt, dass die erforderliche körperliche Eignung fehlt
oder können Zweifel an der körperlichen Eignung nicht ausgeräumt werden, ist der Bewerber
vom nächsten Disziplinarvorgesetzten
sofort nach Hause in Marsch zu setzen.
(Ausnahme: der Bewerber ist nicht reisefähig)
Die Berufung darf nicht ausgeführt werden !
Ausnahme:Stellt der Arzt fest, dass die Auflage noch innerhalb
eines Monats
nach Dienstantritt
definitiv erfüllt wird,
kann die Berufung durchgeführt werden.