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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Chatverläufe/Telefonnummer veräußert  (Gelesen 7928 mal)

ulli76

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Antw:Chatverläufe/Telefonnummer veräußert
« Antwort #30 am: 17. Dezember 2018, 19:39:24 »

Ähm einfach so die Bundeswehr verlassen funktioniert nicht. Und offenbar hat das auch nichts mit den Vorgängen in diesem Chat zu tun.
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Antw:Chatverläufe/Telefonnummer veräußert
« Antwort #31 am: 17. Dezember 2018, 19:42:17 »

@Ulli76

Nein die anderen Verfahren sind falsch ausgefüllte TG-Formulare oder Anträge zur Erstattung zwecks Zivilkleidung und anderen Dinge. Meist geht es hier um einstellige Euro-Beträge.
Und korrekt; diese Geschichte hat nichts mit dem Chat zutun weshalb ich es als Offtopic abstempeln und hier nicht weiter behandeln würde.

Generelle Frage: Wie editiere ich denn hier Beiträge? Bei der Flut an Kommentaren brennen meine Finger und es schleichen sich Rechtschreibfehler in meine Posts
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KlausP

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Antw:Chatverläufe/Telefonnummer veräußert
« Antwort #32 am: 17. Dezember 2018, 19:42:46 »

Oder innerhalb der ersten vier Dienstjahre …. ???

Okay, da fiele mir dann nur § 55(3) ein.

Zitat
... Zu einer unehrenhaften Entlassung o. Ä. kam es nie. ...

Es gibt keine "unehrenhafte Entlassung" sondern nur eine fristlose Entlassung nach § 55 (5) SG.
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ulli76

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Antw:Chatverläufe/Telefonnummer veräußert
« Antwort #33 am: 17. Dezember 2018, 19:43:45 »

Beiträge können nicht editiert werden, da es in der Vergangenheit zu Missbrauch mittels nachträglichem Einfügen von Werbelinks kam.

Bei grobem Textgewuschtel können wir vom Team editieren.
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Antw:Chatverläufe/Telefonnummer veräußert
« Antwort #34 am: 17. Dezember 2018, 19:47:31 »

@KlausP
Danke; diese meinte ich. Mein ehemaliger Gruppenführer sprach von einer "unehrenhaften Entlassung" aufgrund des Verkaufs von Versicherungen während der Dienstzeit. Ist bei mir noch so hängen geblieben.
Werd's mir merken

@ulli76
Ohje; dann verzeiht mir einfach die Rechtschreibfehler, ich hoffe der Sinn ist verständlich. Vielen Dank für die fixe Antwort  :)
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Andi

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Antw:Chatverläufe/Telefonnummer veräußert
« Antwort #35 am: 18. Dezember 2018, 00:03:46 »

@Andi

Ich glaube ich habe mich nicht korrekt ausgedrückt. Der Umstand, dass er verhört wird ist natürlich regelrecht. Ob als VP oder Zeuge ist für mich an dieser Stelle irrelevant.
Die Chats wurden allerdings im Amt einer VP und nicht während einer Vernehmung in einem Umschlag übergeben. Weiterhin ohne Einwilligung der Betroffenen (ca. 6 Personen).

Du hast die Antwort bereits erhalten, sie gefällt dir nur nicht
Der Chat ist Beweismittel und kein "Indiz".
Und das Spiel mit der freiwilligen Einsicht mache ich als Ermittelnder natürlich bei jedem Zeugen/Beschuldigten. Sind diese Chatverläufe identisch liegt am Ende bereits der Schluss einer "mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" vor, dass diese nicht manipuliert sind. Will ich es noch genauer haben beantrage ich beim zuständigen Gericht die Durchsuchung mit dem Ziel der Beschlagnahme bei allen Beschuldigten. Und bei dem Kindergarten, der hier gerade aufgeführt wird hätte ich das schon längst gemacht.
Für die Handys gibt's übrigens keine Entschädigung.

Übrigens: Als Beweis reicht übrigens bereits eine Aussage eines Zeugen, der auch nur aus so einem Chat vorliest an dem er beteiligt war oder diesen während der Vernehmung zur Auffrischung seines Gedächtnisses nutzt.

Das Urteil aus dem Arbeitsrecht halte ich übrigens für nicht einschlägig, da es nicht um eine vergleichbare Maßnahme geht und auch nicht um ein Arbeitsverhältnis. Völlig andere Baustelle, die auch in einem Strafverfahren irrelevant wäre.

Dienstvergehen/Straftaten nicht mehr sanktionieren zu können, weil der Täter angeblich darauf vertrauen hätte können, dass keiner der Beteiligten davon erzählt wäre ja eine komplette Aufhebung der WDO und der StPO/des StGB.

Gruß Andi
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F_K

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Antw:Chatverläufe/Telefonnummer veräußert
« Antwort #36 am: 18. Dezember 2018, 05:57:49 »

.. und die Mafia sagt dann auch "he, unsere Gespräche waren privat"?
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PzPiKp360

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Antw:Chatverläufe/Telefonnummer veräußert
« Antwort #37 am: 18. Dezember 2018, 08:11:02 »

Ich komme eigentlich aus einer Einheit in der man Dinge unter sich klärt.

"Abwertend" liegt wohl im Auge des Betrachters. Man wird mir sicherlich zustimmen wenn ich sage, dass der Tonfall von Einheit zu Einheit eine andere ist. Und wenn ein bestimmter Tonfall über ein Jahr gepflegt wird und sich dann plötzlich aufgrund persönlicher Meinungsverschiedenheit darüber echauffiert wird, muss ich mir schon Gedanken machen.

Was für eine Form kameradschaftlichen Umgangs und was für eine Art Tonfall darf man sich denn hier vorstellen?
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wolverine

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Antw:Chatverläufe/Telefonnummer veräußert
« Antwort #38 am: 18. Dezember 2018, 10:20:08 »

.. und die Mafia sagt dann auch "he, unsere Gespräche waren privat"?
Ja, und auch bei der Mafia benötige ich, um Privatgespräche abzuhören und zu verwerten, einen richterlichen Beschluss. Die Frage ist doch, OB es hier private Gespräche waren. Ich habe nicht geschrieben, dass es so ist. Bei Telefonaten ist es ziemlich unstrittig und gesetzlich geregelt. Ob dieses neue Medium eher Telefonat oder öffentlicher Facebook-Post ist, ist doch gerade die Frage.

Darum habe ich auch nicht geschrieben, dass der BAG-Fall 1:1 übertragbar ist. Man könnte hier ein paar Argumente finden. Und die findet man entweder übertragbar oder verwirft sie als nicht vergleichbar.

Das ist doch der Kern: wenn etwas ein "Problem" ist, kann man es eben aus unterschiedliche Weise auflösen und auch zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Das ist eigentlich das, was Rechtswissenschaft ausmacht.
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F_K

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Antw:Chatverläufe/Telefonnummer veräußert
« Antwort #39 am: 18. Dezember 2018, 10:33:26 »

Es geht hier nicht um technische Überwachung, sondern um Informationen, die ein Betroffener als Beweismittel freiwillig zur Verfügung stellt.
Wie man dann als DV weitere Zeugen vernimmt, hat Andi beschrieben - das funktioniert wohl auch in der Praxis.
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Andi

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Antw:Chatverläufe/Telefonnummer veräußert
« Antwort #40 am: 18. Dezember 2018, 12:00:03 »

Na ja, der Unterschied ist doch, dass es beim Chatverlauf mehr oder weniger wie bei einem Brief einen materiell verfügbaren Inhalt der Kommunikation gibt. Aber ich verstehe jetzt deinen Einwand, auch wenn ich ihn nicht teile. @wolverine

Aber interessant ist doch, dass gerade erst über die fünf Polizisten in Frankfurt berichtet wird, die offenbar ein rechtsextremes Netzwerk gegründet haben und denen ein Zufallsfund bei der Durchsuchung des Smartphones einer Polizistin jetzt wohl das Genick bricht: die Chatprotokolle der gemeinsamen Whatsapp Gruppe.

Interessante Duplizitäten.

Gruß Andi
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GStar

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Antw:Chatverläufe/Telefonnummer veräußert
« Antwort #41 am: 18. Dezember 2018, 12:34:46 »

Zum § 20 WDO wurde hier schon einiges geschrieben, als DV kann man diese Maßnahme auch androhen. Denn wenn ich das Handy erstmal beschlagnahmt habe ist es für Wochen weg. Ich kann es nämlich auch an eine bestimmt Stelle schicken und bekomme anschließend eine Auswertung.

Einige Soldaten geben dann ihr Handy lieber freiwillig raus, anschließend Chat extrahieren und Handy zurückgeben.

Verfährt der DV so, begeht er a) selbst ein Dienstvergehen und b) sind die damit gewonnenen Beweismittel nicht verwertbar.

Zunächst darf der Chef nur androhen, was er auch tatsächlich, wenn es hart auf hart geht, durchführen darf, und das liegt für die Durchsuchung nicht in seinen Händen, sondern denen des TDG, siehe das Zitat von LwPersFw. Von daher ggf. eher als Nötigung zu bewerten dieser Vorgang.

Ansonsten sollte jedem einleuchten, dass, wenn der Soldat angesichts dieser Drohung sein Handy herausgibt, von Freiwilligkeit selbstverständlich keine Rede mehr sein kann.
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wolverine

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Antw:Chatverläufe/Telefonnummer veräußert
« Antwort #42 am: 18. Dezember 2018, 12:38:32 »

dass es beim Chatverlauf mehr oder weniger wie bei einem Brief
Und auch bei der Beschlagnahme von Briefen sieht die StPO einen Richtervorbehalt vor.

Es ist eben auch eine Crux heutzutage, was medial verbreitet und im Internet diskutiert wird und hinterher einer juristischen Bewertung standhält. :-\ Ich wurde letztens befragt, was ich zum Fall des "Mario Rönsch" sagen würde und es ging allein um die waffenrechtliche Bewertung. Als da bei mir nur wirkliche Peanuts rauskamen, wollte man gar nicht mehr weiter mit mir sprechen.

Und ich habe weder mit der Person, noch mit seiner politischen oder Geisteshaltung irgendwelche Sympathien. Aber nur weil "wir" es nicht wollen, ist eben nicht immer strafbar.
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Antw:Chatverläufe/Telefonnummer veräußert
« Antwort #43 am: 18. Dezember 2018, 13:04:33 »

@ Gstar:

Eine Sicherstellung bei Gefahr im Verzug ist zulässig - und nochmal, die Zeugen geben das Material freiwillig heraus, dass ist hier der genannte Sachverhalt.

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Andi

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Antw:Chatverläufe/Telefonnummer veräußert
« Antwort #44 am: 18. Dezember 2018, 13:28:39 »

@GStar: Das in Aussichtstellen der Beantragung eines richterlichen Durchsuchungs Beschlusses ist natürlich wieder illegal oder gar eine Nötigung

@wolverine: Wir folgen in der WDO ja den Beweissicherungsverfahren der StPO von daher haben wir den Richtervorbehalt hier also ja genauso. Wie gesagt, ich verstehe deinen Einwand vollkommen. Ich teile ihn nur für den vorliegenden Fall nicht.

Gruß Andi
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