@Andi
Ich glaube ich habe mich nicht korrekt ausgedrückt. Der Umstand, dass er verhört wird ist natürlich regelrecht. Ob als VP oder Zeuge ist für mich an dieser Stelle irrelevant.
Die Chats wurden allerdings im Amt einer VP und nicht während einer Vernehmung in einem Umschlag übergeben. Weiterhin ohne Einwilligung der Betroffenen (ca. 6 Personen).
Du hast die Antwort bereits erhalten, sie gefällt dir nur nicht
Der Chat ist Beweismittel und kein "Indiz".
Und das Spiel mit der freiwilligen Einsicht mache ich als Ermittelnder natürlich bei jedem Zeugen/Beschuldigten. Sind diese Chatverläufe identisch liegt am Ende bereits der Schluss einer "mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" vor, dass diese nicht manipuliert sind. Will ich es noch genauer haben beantrage ich beim zuständigen Gericht die Durchsuchung mit dem Ziel der Beschlagnahme bei allen Beschuldigten. Und bei dem Kindergarten, der hier gerade aufgeführt wird hätte ich das schon längst gemacht.
Für die Handys gibt's übrigens keine Entschädigung.
Übrigens: Als Beweis reicht übrigens bereits eine Aussage eines Zeugen, der auch nur aus so einem Chat vorliest an dem er beteiligt war oder diesen während der Vernehmung zur Auffrischung seines Gedächtnisses nutzt.
Das Urteil aus dem Arbeitsrecht halte ich übrigens für nicht einschlägig, da es nicht um eine vergleichbare Maßnahme geht und auch nicht um ein Arbeitsverhältnis. Völlig andere Baustelle, die auch in einem Strafverfahren irrelevant wäre.
Dienstvergehen/Straftaten nicht mehr sanktionieren zu können, weil der Täter angeblich darauf vertrauen hätte können, dass keiner der Beteiligten davon erzählt wäre ja eine komplette Aufhebung der WDO und der StPO/des StGB.
Gruß Andi