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Autor Thema: Neugeborenes - Familienzuschlag und Steueridentifikationsnummer  (Gelesen 1857 mal)

Sternschnuppe

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Hallo zusammen!
Vielleicht könnt ihr etwas Licht in mein Dunkel bringen bevor ich wieder in der Kaserne rumtelefonieren muss um mir Infos zu holen.
Mein Ex (Soldat) und ich haben ein 2 Monate altes Kind. Wir sind nicht verheiratet und wohnen nicht zusammen. Alleiniges Sorgerecht liegt derzeit bei mir. Aufgrund seiner Affäre habe ich die Beziehung beendet und seitdem fordert er ständig und macht Alleingänge um mich unter Druck zu setzen.

1. Ich bekomme stetig Vorwürfe das er durch unsere Trennung und dadurch das ich unseren Zusammenzug gecancelt habe keinen Familienzuschlag mehr bekommt. Er hat deswegen sogar drum gebeten, dass ich obwohl unser Kind nicht bei ihm lebt, ich den Hauptwohnsitz unseres Kindes unter seiner Adresse angebe. Dem habe ich aber nicht zugestimmt.

2.Er stresst das ich ihm die Steueridentifikationsnummer unseres Kindes mitteile, sagt mir aber nicht wozu er die benötigt. Er sagt immer nur 'Brauche ich für Arbeit'. Das dazu dringend. Also wozu benötigt der Bund diese? Kinderfreibetrag? Die sollte er dann doch mit mir absprechen.

Dankeschön schon mal für eure Hilfe!
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LwPersFw

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zu 1.

Wenn das Kind bei Ihnen lebt, bekommt er nur den kinderbezogenen Anteil am Familienzuschlag.
siehe § 40 Absatz 3 i.V.m. Absatz 5 BBesG.

zu 2.
Sagen Sie ihm nochmal ruhig ... Sie geben ihm die Nummer...
...wenn er vernünftig mit Ihnen redet und genau sagt, wofür sie benötigt wird.
Tut er dies nicht ... dann lassen Sie es.
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2Cent

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Mit der SteuerID kann er, soweit mir bekannt, versuchen das Kindergeld über das BVA zu beantragen.
Wenn sie das Sorgerecht haben und das Kind bei ihnen lebt steht ihnen das Kindergeld zu, das sie über die Familienkasse ihres Bundeslandes beantragen.

Mit dem Kindergeldnachweis von BVA bekommt er auch das er nur 40 statt 41 dienen muss.
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Sternschnuppe

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Danke für die Antworten! Die Stundenverkürzung war auch ein Streitthema nach der Trennung und auch hat er nach wie vor von mir verlangt das ich ihm das Kindergeld beantragen lasse, da er die Stundenverkürzung wollte. Bin schockiert das er es anscheinend hintenrum versucht obwohl ich all dem nicht zugesagt habe.
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LwPersFw

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Mit der SteuerID kann er, soweit mir bekannt, versuchen das Kindergeld über das BVA zu beantragen.
Wenn sie das Sorgerecht haben und das Kind bei ihnen lebt steht ihnen das Kindergeld zu, das sie über die Familienkasse ihres Bundeslandes beantragen.

Mit dem Kindergeldnachweis von BVA bekommt er auch das er nur 40 statt 41 dienen muss.

Das funktioniert nicht so einfach, da das BVA bei Ledigen auch immer eine Erklärung der Kindsmutter einfordern wird.

Egal ob es um den Familienzuschlag, oder das Kindergeld geht.

Schon allein um festzustellen, ob die Mutter auch im ÖD arbeitet, was Auswirkungen hat.


Und... man sollte auch nicht tricksen... siehe hier

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,61740.msg650020.html

Beitrag vom 09.05.2018
« Letzte Änderung: 04. Januar 2019, 21:37:33 von LwPersFw »
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2Cent

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Das ist richtig, aber bei der Vorgeschichte auch nicht undenkbar das er die "Mutter Unterschrift" leistet.
Mehr als ne Unterschrift auf dem Formular wird nicht erwartet.
Würde dann erst wieder auffallen wenn sie Kindergeld beantragt und die Daten abgeglichen werden und dann abgelehnt wird weil er es schon bekommt.
Wer schon versucht beim Familienzuschlag zu tricksen macht das vielleicht auch woanders.
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LwPersFw

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Das ist richtig, aber bei der Vorgeschichte auch nicht undenkbar das er die "Mutter Unterschrift" leistet.
Mehr als ne Unterschrift auf dem Formular wird nicht erwartet.
Würde dann erst wieder auffallen wenn sie Kindergeld beantragt und die Daten abgeglichen werden und dann abgelehnt wird weil er es schon bekommt.
Wer schon versucht beim Familienzuschlag zu tricksen macht das vielleicht auch woanders.

Wenn er sich deswegen u.a. wegen Betrug und Urkundenfälschung vor einem zivilen Gericht... und danach vor dem Truppendienstgericht wiederfinden will... könnte er dies tun...

Jeder muss wissen was er tut...
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