Sollte ich mich um einen Dienstanzug kümmern, wenn ich keinen besitze?
A1-2630/0-9804
"Anzüge bei bestimmten Anlässen
3.5 Soldatinnen und Soldaten vor Gericht und beim Vollzug von Freiheitsentziehungen
313. Wahrnehmung polizeilicher oder gerichtlicher Vorladungen/Termine
Bei Verfahren, die den dienstlichen Bereich der Soldaten und Soldatinnen berühren sowie in
Verhandlungen der Wehrdienstgerichte
als ehrenamtliche Richter bzw. Richterinnen, Verteidiger bzw.
Verteidigerinnen, Angeschuldigte, Zeugen bzw. Zeuginnen oder Sachverständige tragen Soldatinnen
und Soldaten den Dienstanzug, Grundform, sofern nicht ein Verbot, Uniform zu tragen, ausgesprochen worden ist.
In allen anderen Fällen ist Zivilkleidung zu tragen."
Würde das dann quasi als eine RDL stattfinden? Weil ich Reservist bin.
Fragen Sie beim KC nach, wie in diesen Fällen verfahren wird.
Denn ggf. können Termine auch einmal kurzfristig gesetzt werden.
Und allgemein, ist die Wahrscheinlichkeit nicht sehr hoch, einmal an einer Verhandlung teilzunehmen...
Aber da man dies nicht vorhersagen kann... heißt es vorbereitet zu sein.