Was mich interessieren würde ist, welche Vorraussetzungen dafür gegeben sein müssen, wenn man von dem mittleren nichttechnischen Dienst in den gehobenen nichttechnischen Dienst aufsteigen möchte, also gibt es eine Mindesterfahrugsstufe, ein Mindest-, bzw. Höchstalter? Wie lange muss man quasi im mittleren nichttechnischen Dienst beschäftigt sein um sich dafür bewerben zu können? Sorray, falls ich das irgedwo überlesen habe, aber ich finde dazu leider nichts. Liebe Grüße
Im Geschäftsbereich BMVg:
1. Aufstieg durch Teilnahme am fachspezifischen Vorbereitungsdienst gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 37 BLV (Beginn: April sowie Oktober eines jeden Jahres)
Letzte Regelbeurteilung im quotierten Bereich (also S, 1 oder 2). Höchstalter meine ich 55. Irgendwas in der Ecke (müsste ich nachsehen). Mindestalter keins.
Die Regelbeurteilung findet alle 3 Jahre zum 31.01. statt (im mittleren Dienst in den Jahren 2019, 2022, 2025 usw.). Regelbeurteilung gibts nur als Beamter auf Lebenszeit. Die Mindestdienstzeit hängt also ein wenig davon ab, wie das beides zusammenfällt.
2. Aufstieg durch Teilnahme an der fachspezifischen Qualifizierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 38 BLV (Beginn: April eines jeden Jahres)
Wie oben, Beurteilung jedoch nur S oder 1.
3. Aufstieg durch Teilnahme am berufsbegleitenden Fernstudium gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 39 BLV (Beginn: Oktober eines jeden Jahres)
wie 1. Zielgruppe steht unten beim LwPersFw.
Für genaueres müsste ich jetzt in den Ausschreibungen nachsehen.
Der Vollständigkeit halber: Zusätzlich gibt es noch den Aufstieg nach §27 BLV.
Voraussetzung: 20 Jahre Dienstzeit und 5 Jahre im Endamt. Gilt jedoch nur für ausgewählte Dienstposten und im gehobenen Dienst ist ist eine Beförderung über das 2. Beförderungsamt hinaus nicht möglich (man bleibt also bis zur Pension Regierungsamtmann bzw. Regierungsamtfrau). Diese Dienstposten werden ganz normal intern ausgeschrieben und man kann sich drauf bewerben. Letzten zwei Bewerbungen Note S oder 1.