... danke für die Klarstellung @LwPersFw, dass WDB-Verfahren/ den GdS betreffend.
Unbestritten bleibt jedoch, dass das SVG bezüglich der Einmalentschädigung und dem qualifiziertem Unfallruhegehalt immer auf das BeamtVG abstellt und dieses für deren Anwendungen bemüht. Und das BeamtVG agiert in den betreffenden Passagen stets mit dem Begriff der MdE. Und da die GZD die Ruhegehaltsbescheide erstellt und die Auszahlung der Einmalzahlungen auf Weisung BMVg vornimmt, weht wohl genau daher der MdE-Wind.
Auch unstrittig bleibt, dass die 6. Änderung der VersMedV (Entwurf) klar und absichtlich zw. den Begrifflichkeiten GdS, GdB und MdE differenziert.
@Griffin,
wie ich ja sagte... ich glaube Dir das Bescheide entsprechend formuliert sind...
Nur ich behaupte ... es ist schlicht rechtswidrig.
Im Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG wird in "§ 37 Erhöhtes Unfallruhegehalt" ausgeführt:
"(1) Setzt sich ein Beamter bei Ausübung einer Diensthandlung einer damit verbundenen besonderen Lebensgefahr aus und erleidet er infolge dieser Gefährdung einen Dienstunfall, so sind bei der Bemessung des Unfallruhegehalts 80 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe zugrunde zu legen, wenn er infolge dieses Dienstunfalles dienstunfähig geworden und in den Ruhestand versetzt wurde und im Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand infolge des Dienstunfalles in seiner Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 vom Hundert beschränkt ist."Dort steht nicht, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um mindestens 50 vom Hundert...
Dies ist ein kleiner, aber entscheidender Unterschied.
Denn wie in den zitierten Urteilen und den Ausführungen des BMVg bestätigt... gibt es seit 01.01.2009 im sozialen Entschädigingsrecht die MdE nicht mehr.
Sie wurde durch den GdS ersetzt.
D.h. im Bescheid des BAPersBw darf auch nur der GdS auftauchen.
Und der GdS gibt u.a. wieder, wie sehr der Soldat in seiner Erwerbsfähigkeit beschränkt ist.
Und da der GdS (seit 01.01.2009) = (alt) MdE ist... darf es z.B. in einem Bescheid der GZD keinen davon abweichenden Wert geben.
Das dies so ist habe ich ja schließlich "Schwarz auf Weis" vom BMVg.
Solltest Du davon betroffene Kameraden betreuen...
Melde Dich hier bitte richtig an...
Dann kannst Du mir die Kontaktdaten der Kameraden per PN zukommen lassen...
Damit ich diesen z.B. das Schreiben des BMVg zukommen lassen kann...