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Autor Thema: Schwebendes Ermittlungsverfahren  (Gelesen 45537 mal)

Domnik1707

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Schwebendes Ermittlungsverfahren
« am: 07. März 2019, 13:01:14 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

nächste Woche Dienstag habe ich meinen Eignungstest für die Laufbahn zum Feldwebel im Truppendienst. Vor wenigen Tagen erhielt ich eine polizeiliche Vorladung zur Anhörung als beschuldigten wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Im Rahmen von Ermittlungen gegen eine weitere Person entstanden wohl Verdachtsmomente die darauf schließen lassen, dass ich Umgang mit BtM habe, oder hatte. Diese Verdachtsmomente sind nun 5 Monate her. Ich wurde also noch nicht angeklagt sondern soll erst mal nur angehört werden. Mir ist klar, dass hier wahrscheinlich kein Rechtsberater aktiv sein wird. Dennoch würde ich gerne eure Einschätzung dazu hören, ob ich dies beim Eignungstest nächste Woche überhaupt angeben soll und ob es mich in meinem lang gewünscht- und überlegten  Vorhaben zur Bundeswehr zu gehen hindern wird.

Ich hoffe auf zahlreiche Einschätzungen.

Freundliche Grüße.
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LwPersFw

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Antw:Schwebendes Ermittlungsverfahren
« Antwort #1 am: 07. März 2019, 13:15:21 »


... ob ich dies beim Eignungstest nächste Woche überhaupt angeben soll und ob es mich in meinem lang gewünscht- und überlegten  Vorhaben zur Bundeswehr zu gehen hindern wird.


Sie haben im Bewerbungsbogen die Frage nach u.a. laufenden polizeilichen Ermittlungsverfahren beantwortet.

Zum damaligen Zeitpunkt richtigerweise mit "Nein".

Sie haben sich mit der Unterschrift unter den Bewerbungsbogen aber auch verpflichtet, u.a. diesbezügliche Änderungen dem KC/AC mitzuteilen.

Aussagen zur Auswirkung auf das Prüfverfahren sind hier reine Glaskugel und unnütz ... da nur die Bewertung/Entscheidung des KC/AC maßgeblich ist.
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

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Antw:Schwebendes Ermittlungsverfahren
« Antwort #2 am: 07. März 2019, 13:15:51 »

Du hast DICH verpflichtet, solche Änderungen in Deinen Verhältnisse unverzüglich anzugeben - also mach das ...


... ansonsten wird dies als (versuchter) Einstellungsbetrug bzw. Pflichtverletzung gewertet werden, die Dich vom Bewerbungsverfahren aussschliesst.

Viel Erfolg.
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