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Autor Thema: Offizierslaufbahn  (Gelesen 1186 mal)

KönigvomMars

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Offizierslaufbahn
« am: 19. März 2019, 12:38:00 »

Hallo
Frage wenn man die Offizierslaufbahn anstrebt wie ist das wird dann die Vergangenheit der Eltern ein Thema sein/bzw ist das dann hinderlich in irgendeiner Weise. z.b. weil aufgrund von Krankheit die Eltern arbeitslos sind ?Oder weil mal was mit der Justiz war i wann in der Vergangenheit.Wird der MAD das beim Test oder was es auch immer gibt ansprechen?
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Löwe von Eutin

  • Gast
Antw:Offizierslaufbahn
« Antwort #1 am: 19. März 2019, 14:33:46 »

Servus!
Du bewirbst dich bei der Bundeswehr, nicht deine Eltern.

Wenn du selber arbeitslos warst/ bist oder straffällig geworden bist (oder Schulden hast), so ist das hingegen für die Bundeswehr( evtl. den MAD) interessant und du musst diesbezüglich Fragen beantworten und ehrlich sein. Arbeitslosigkeit und Krankheit der Eltern sollten für die Bundeswehr/ den MAD nicht wirklich von Interesse/ von Gewicht sein. Im Rahmen des Auswahlverfahren und Einstellungstests können natürlich Fragen diesbezüglich gestellt werden.
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KlausP

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Antw:Offizierslaufbahn
« Antwort #2 am: 19. März 2019, 15:21:09 »

Im "Bewerbungsbogen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr" ist genau ausgeführt, was Sie in Bezug auf Vorstrafen o.Ä. angeben müssen. Das betrifft aber nur Ihre eventuellen Vorstrafen, nicht die der Eltern. "Sippenhaft" gibt es in Deutschland nämlich nicht. Soweit erstmal zur Bewerbung.
Der MAD prüft im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung auch Ihr Umfeld (Umfang der Überprüfung je nach Stufe der SÜ - siehe, zum googeln, "Sicherheitsüberprüfungsgesetz"). Da können eben auch Personen, mit denen Sie in häuslicher Gemeinschaft leben, mit deren Einverständnis einbezogen werden. Das steht aber dann auch im Gesetz. Hier geht es darum, ob Sie für die Bundeswehr ein Sicherheitsrisiko sein könnten.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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