Hallo Forum,
da ich nur noch Reservist bin und seit Ende meiner aktiven Zeit auch nicht mehr Mitglied im Verband, hoffe ich hier vielleicht eine einschätzende Meinung zu erhalten.
Ich befand mich bis vor kurzen in einer längeren RDL. War in einer Einheit wo ich zuvor schon hin und wieder geübt hatte. Noch nicht mal 3 volle Wochen nach Beginn sah ich mich zu einer Beschwerde gegen den neuen Chef gezwungen, mit dem ich aber von Beginn an nicht gut konnte. Er hat wohl grundsätzlich äußerst wenig "Bock" auf Reservisten, außerdem komme ich aus einer anderen TSK und meine RDL wurde noch von seinem Vorgänger genehmigt.
Die Woche nach Abgabe der Beschwerde wurde ich bis zum Ende meiner RDL in eine andere und an anderen Standort ausgelagerte Einheit kommandiert, was mir zuvor angeboten wurde von der Btl-Führung und wo auch alles gut lief.
Aus für mich nicht verständlichen Gründen und Angaben kam bei meiner Beschwerde nichts rum. Könnte ich hier jetzt ausführlich darlegen, aber tät grundsätzlich wohl nicht viel zur eigentlichen Sache und Frage. Denn ich hatte die Sache dann auf sich beruhen lassen und ich glaube man wollte dem besagten Chef nicht weh tun und zugleich jedoch mit meiner Kommandierung die Angelegenheit lösen.
Fast genau eine Woche nach Ablauf vom Rechtsbehelf vom mir ausgehändigten Beschwerdebescheid durfte ich meinerseits in meiner neuen Einheit zur Vernehmung. Ich bekam dabei mit das der Chef über den ich mich beschwert hatte, nunmehr selbst eine Beschwerde gegen meine Person eingelegt und gegen mich Befragungen und Ermittlungen in seiner Einheit geführt hätte, dies gäbe Anlass dem Verdacht eines Dienstvergehens nachzugehen. Etwa einen halben Monat drauf wurde mir mitgeteilt das die Ermittlungen gegen mich abgeschlossen wären und sich kein Nachweis eines Dienstvergehen ergäbe.
Da ich die Beschwerde nur als Revanche empfinden konnte und auch nicht wirklich verstehen konnte wie der Chef dazu kam mir das angebliche Dienstvergehen zu unterstellen, hatte ich natürlich mit ein paar Leute aus der alten Einheit nachgefragt was los sei. Die selbst wussten nicht viel zum Fall, aber sagten aber das der Chef in der wöchentlichen Besprechung beim Stamm und in der Runde der TE-Führer die Anweisung gegeben habe das Umgang mit mir zu unterbleiben hätte und das wenn mich jemand im Block sähe ihm dies zu melden wäre und mit mir nicht zu sprechen wäre. Begründet hätte er es nicht bzw. gegenüber den TE-Führern nur kryptisch das er dazu nichts sagen könne. Ich selbst vermute das er befürchtet hat das ich im Bezug auf meine eigene Beschwerde noch mehr rausfinden könnte und daher Umgang mit mir zu unterbinden versuchte. Was sich aber natürlich nicht beweisen lässt.
Die die mir das sagten ließen sich von solch Anweisung nicht wirklich beeindrucken, haben ja schließlich dennoch mit mir gesprochen und hin und wieder Freizeit verbracht. Aber sagten mir halt auch das der eine oder andere, also gerade wer mich nicht kannte, sich schon gefragt hätte was es damit auf sich hätte und ich ja wohl was ausgefressen haben muss wenn solch Anweisung käme.
Dagegen beschwerte ich mich wiederum mit eigener Beschwerde.
Nach Ende meiner RDL bekam ich vorgestern den Beschwerdebescheid. Darin steht das meine Beschwerde zwar form- und fristgerecht eingelegt war und tatsächlich solch Anweisung des Chefs gegeben war, meine Beschwerde aber zurückgewiesen wird. "Von dem Verhalten des ......... waren Sie selbst nicht betroffen. Ihre Beschwerde war daher mangels eigener Beschwer als unzulässig zurückzuweisen."
Angeblich wären keine eigenen Rechte beeinträchtigt. Außerdem hätte der Chef damit nur seine gegen mich geführten Ermittlungen nicht zu gefährden beabsichtigt.
HALLO? Bedeutet dann im Umkehrschluss das gegen jeden gegen den ermittelt wird Ausgrenzung gleich im Kp/Insp Rahmen und selbst nach Dienst möglich ist und sich befehlen lässt??? Das kann doch nicht sein! Oder sieht das jemand anders?
Klar empfindet man sich, also wenigstens ich mich, von solch Anweisung eines Chefs ausgegrenzt und damit zugleich herabgesetzt und zum Gerücht gemacht, sowohl grundsätzlich wie in der Darlegung der Anweisung selbst.
Irgendwie fühle ich mich von dem Bescheid auf den Arm genommen und möchte es jetzt nicht nochmal mit einem Beschwerdeverzicht einfach so auf sich beruhen lassen. Zumal ich eh nicht mehr beabsichtige dort in RDL zu gehen.
Nur lässt sich das Soldatengesetz sehr weit zu Pflichten aus, jedoch nicht zu Rechten. Ich würde bei meiner weiteren Beschwerde aber gern verletztes Recht dazu möglichst genau umschreiben. Weiß allerdings nicht wie ich da konkret formulieren kann. Ich meine es gibt natürlich z.B. die Pflicht zur Kameradschaft und es heißt das gegenüber jeden Soldaten jederzeit Kameradschaft zu halten sei, aber es gibt dennoch kein verbürgtes Recht auf Kameradschaft.
Könnte mir jemand was empfehlen zwecks Darstellung weiterer Beschwerde?
Vielen Dank für mögliche Anregung und mkG.
Moby