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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Ausbilder EH-A  (Gelesen 4079 mal)

WannabeSani

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Ausbilder EH-A
« am: 26. April 2019, 07:38:24 »

Guten Morgen Kameraden,

leider habe ich diesbezüglich keine genauen Informationen gefunden.
Welche Ausbildung würde benötigt werden um die Ausbildung im EH Alpha halten zu dürfen?

Muss es der Notfallsanitäter sein oder würde ggf. schon der Rettungsassistent reichen?

MkG

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F_K

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Antw:Ausbilder EH-A
« Antwort #1 am: 26. April 2019, 11:19:55 »

Den DV fragen, der das Lehrgangszeugnis zeichnet - Teile der Ausbildung kann auch der OG Dosemkohl durchführen ...
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SanStffEins

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Antw:Ausbilder EH-A
« Antwort #2 am: 26. April 2019, 11:21:33 »

Es gibt einige Themen die in der Erstausbildung durch einen Arzt durchgeführt werden müssen.

-EH-A - Stressreaktionen im Gefecht
-Stressreaktionen und Akutmaßnahmen
-EH-A - Schmerztherap. / Autoinjektoren

"Markierte Ausbildungsthemen sind in der ErstUausbildung zwingend durch ärztliches Personal auszubilden.
Die Durchführung der fachlichen und praktischen Ausbildung kann im Rahmen des Kompetenzerhalts nach Maßgabe
des zuständigen SanStOffz Arzt auf einen geeigneten Rettungsassistenten/Notfallsanitäter delegiert werden."

Also dafür reicht der RA schon mal aus.

Sonstige Kompetenzen sind laut der Weisung KdrSanAk meines Wissens nicht gefordert. Eine Stabile Seitenlage z.B. kann auch der OG ausbilden, wenn er gut genug eingewiesen ist.
Ich für meinen Teil versuche, wenn möglich, die Praktischen Themen durch EinsSan bzw. RA/NFS ausbilden zu lassen , die Unterrichte durch RA/NFS.




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SanStffEins

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Antw:Ausbilder EH-A
« Antwort #3 am: 26. April 2019, 11:24:04 »

Weil ich keine Edit Funktion finde:

Die Arzt-Unterrichte sind natürlich:

EH-A - Blutstillungsmaßnahmen
EH-A - Schmerztherap. / Autoinjektoren
EH-A - Stressreaktionen im Gefecht
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WbSani

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Antw:Ausbilder EH-A
« Antwort #4 am: 27. April 2019, 02:12:05 »

Es gibt einige Themen die in der Erstausbildung durch einen Arzt durchgeführt werden müssen.

-EH-A - Stressreaktionen im Gefecht
-Stressreaktionen und Akutmaßnahmen
-EH-A - Schmerztherap. / Autoinjektoren

"Markierte Ausbildungsthemen sind in der ErstUausbildung zwingend durch ärztliches Personal auszubilden.
Die Durchführung der fachlichen und praktischen Ausbildung kann im Rahmen des Kompetenzerhalts nach Maßgabe
des zuständigen SanStOffz Arzt auf einen geeigneten Rettungsassistenten/Notfallsanitäter delegiert werden."

Also dafür reicht der RA schon mal aus.

Sonstige Kompetenzen sind laut der Weisung KdrSanAk meines Wissens nicht gefordert. Eine Stabile Seitenlage z.B. kann auch der OG ausbilden, wenn er gut genug eingewiesen ist.
Ich für meinen Teil versuche, wenn möglich, die Praktischen Themen durch EinsSan bzw. RA/NFS ausbilden zu lassen , die Unterrichte durch RA/NFS.

Super Antwort, ich danke dir vielmals! :-)

Den DV fragen, der das Lehrgangszeugnis zeichnet - Teile der Ausbildung kann auch der OG Dosemkohl durchführen ...

Ok. ...
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ulli76

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Antw:Ausbilder EH-A
« Antwort #5 am: 27. April 2019, 08:54:46 »

Ich frag mal andersrum: Warum must du das wissen? Willst du das selber ausbilden?

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WbSani

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Antw:Ausbilder EH-A
« Antwort #6 am: 27. April 2019, 17:15:37 »

Ich frag mal andersrum: Warum must du das wissen? Willst du das selber ausbilden?



Um es kurz zu halten ...
Es sollen zukünftig Ausbildungen gehalten werden, unter anderem im angesprochenen Bereich.
Wenn nun ein Kamerad die Befähigung hätte, anderen Kameraden dadurch den EH-A abnehmen zu können, wäre das meiner Meinung nach eine feine Sache, da sich das bei uns nicht immer ganz so leicht verwirklichen lässt dank Schichtdienst etc.

Und bevor ich dem Vorgesetzten nun totalen Unsinn vorschlage, wollte ich auf Nummer sicher gehen welche Voraussetzungen dafür notwendig sind.

Ob man nun so einfach die Ausbildung zum RA bekommt sei mal dahin gestellt - aber ich denke durch den BFD würde sich da zumindest nach Dienst eine Möglichkeit finden lassen.

Oder alles nur Unfug?



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KlausP

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Antw:Ausbilder EH-A
« Antwort #7 am: 27. April 2019, 17:27:01 »

Zitat
... Oder alles nur Unfug? ...

Aus meiner Sicht ja. Es ist Aufgabe Ihre Disziplinarvorgesetzten das so zu organisieren, dass alle Soldaten der Einheit ihre IGF-Leistungen erbringen können, auch und gerade, wenn es etwas komplizierte Rahmenbedingungen gibt.
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ulli76

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Antw:Ausbilder EH-A
« Antwort #8 am: 27. April 2019, 17:31:46 »

Ja ist es. Eine Ausbildung zum RA bzw. jetzt NFS macht man nicht mal nebenher. Dann brauchts ja noch die militärische Komponente. Und eine Einheit die am Ende auch noch das Lehrgangszeugnis ausstellt. In der Regel die SanStffEins des zuständigen SanUstgZ.

Euer KEO wird mal mit der SanEinrichtung die für euch zustänidg ist, sprechen, wie man das am besten organisiert.
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WbSani

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Antw:Ausbilder EH-A
« Antwort #9 am: 27. April 2019, 17:35:13 »

Zitat
... Oder alles nur Unfug? ...

Aus meiner Sicht ja. Es ist Aufgabe Ihre Disziplinarvorgesetzten das so zu organisieren, dass alle Soldaten der Einheit ihre IGF-Leistungen erbringen können, auch und gerade, wenn es etwas komplizierte Rahmenbedingungen gibt.

Bin ich grundsätzlich ganz deiner Meinung KlausP, aber ob das praktisch auch immer so funktioniert wie es sollte stelle ich mal unkommentiert in den Raum.


Ja ist es. Eine Ausbildung zum RA bzw. jetzt NFS macht man nicht mal nebenher. Dann brauchts ja noch die militärische Komponente. Und eine Einheit die am Ende auch noch das Lehrgangszeugnis ausstellt. In der Regel die SanStffEins des zuständigen SanUstgZ.

Euer KEO wird mal mit der SanEinrichtung die für euch zustänidg ist, sprechen, wie man das am besten organisiert.

Ich gehe davon aus dass eine GA als Sanitäter diesbzgl. keine Vorteile bringen würden, oder?

Ich würde es dennoch einfach mal vorschlagen, mehr als ein nein kann es nicht werden.

Aber danke für die schnellen Antworten!
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dunstig

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Antw:Ausbilder EH-A
« Antwort #10 am: 27. April 2019, 17:36:59 »

Warum fragst du dann, wenn dir alle hier sagen, dass es Quatsch und eben nicht so einfach möglich ist, du den Entschluss aber eh schon gefasst hast?
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

WbSani

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Antw:Ausbilder EH-A
« Antwort #11 am: 27. April 2019, 17:39:15 »

Weil ich einfach wissen wollte welche Voraussetzungen benötigt sind.

Wie gesagt, mehr als dass es abgelehnt wird kann nicht passieren.
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ulli76

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Antw:Ausbilder EH-A
« Antwort #12 am: 27. April 2019, 19:05:37 »

Nein, GA als Sani reicht natürlich nicht.

Die Ersthelferausbildung wird nicht von einer PERSON ausgebildet, sondern von einer EINHEIT. Üblicherweise die SanStffEins der SanUstgZ. Die setzt entsprechendes Personal dafür ein. Für die Kursleitung und die nicht-arztgebundenen Inhalte SanFw RettASs/NFS und Einsatzsanitäter als Hilfsausbilder.
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WbSani

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Antw:Ausbilder EH-A
« Antwort #13 am: 27. April 2019, 19:11:55 »

Nein, GA als Sani reicht natürlich nicht.

Die Ersthelferausbildung wird nicht von einer PERSON ausgebildet, sondern von einer EINHEIT. Üblicherweise die SanStffEins der SanUstgZ. Die setzt entsprechendes Personal dafür ein. Für die Kursleitung und die nicht-arztgebundenen Inhalte SanFw RettASs/NFS und Einsatzsanitäter als Hilfsausbilder.

Check.
Ich denke mein Fehler war es zu glauben dass es eben von einer Person ausgebildet wird.

Danke dir ulli76!
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KlausP

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Antw:Ausbilder EH-A
« Antwort #14 am: 27. April 2019, 19:14:02 »

Was schreibt eigentlich Ihr DV in Ihre Beurteilung, wenn Sie die IGF -Leistungen im Beurteilungszeitraum nicht erfüllt haben? Dass er unfähig war, das für seine Einheit zu organisieren bestimmt nicht.  ::)
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
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