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Autor Thema: Einerufungsbescheid oder Verwendungseinplanung?  (Gelesen 996 mal)

Dietrich_Moeller

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Einerufungsbescheid oder Verwendungseinplanung?
« am: 07. Mai 2019, 00:48:43 »

Hallo Leute,
Ich habe am 1. und 2. April in Düsseldorf an einem Auswahlverfahren teilgenommen. Bin dann auch in meinem Wunschbereich als FWDler genommen worden, allerdings fehlte noch das Führungszeugnis, welches ich bis Ende des Monats nachreichen sollte. Das habe ich dann auch gemacht, da ich allerdings keine Bestätigung bekommen habe (so was wie eine endgültige Verwendungsbestätigung) habe ich im Karrierecenter angerufen und die Situation geschildert und nachgefragt, wie es nun aussieht. Der Herr meinte, dass ich wenn ich Unterlagen nachreichen, deswegen keine Bestätigung komme, sondern man sich meldet, wenn etwas fehlen würde. Ich frage mich jetzt aber wann ich dann mein Einberufungsbescheid bekomme und ob der Satz "Diese Verwendungsplanung ist keine Einstellungszusage, sondern nur eine Einplanung, deren Realisierung erst nach Wegfall der zurzeit bestehenden Hinderungsgründe geprüft werden kann" auf meinen bisherigen Unterlagen somit noch bestehen oder hinfällig sind.

Mit freundlichen Grüßen,
Dietrich
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Ralf

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Antw:Einerufungsbescheid oder Verwendungseinplanung?
« Antwort #1 am: 07. Mai 2019, 04:31:04 »

Rund 8-10 Wochen vor dem Dienstantritt wirst du deine Aufforderung zum Dienstantritt bekommen.
Wenn alles o.k. ist, kannst du davon ausgehen, dass nichts dagegen spricht. Die verbindliche Zusage erfolgt erst mit o.g. Schreiben.
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