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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Autor Thema: ROA a.d.W Anrechnung Vordienstzeit für Beförderung zum Leutnant  (Gelesen 3635 mal)

HUE-68

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Werte Kameraden,

leider habe ich im Forum nur ältere Angaben zu diesem Thema gefunden.
Anscheinend hat aber erst kürzlich eine Änderung stattgefunden.

Beim Abschlussgespräch in Köln ACFüKrBw (ROA a.d.W) erhielt ich die Information, dass Vordienstzeit auf die Beförderung zum Leutnant angerechnet wird.
In meinem Fall 15 Monate Wehrpflicht und insgesamt 28 Tage aus Wehrübungen (Zeitraum 1988 bis 1992 ).
In einem kürzlichen Telefonat mit dem PersAmtBw VI in Siegburg wurde mir mitgeteilt, dass diese Regelung abgeschafft wurde.
Somit volle 3 Jahre "Wartezeit" bis zum Reserveoffizier.

Ich kann diesbezüglich keine neuen SLV finden.

Kennt jemand den aktuellen Status ?

Freue mich auf Nachricht.

Viele Grüße

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PzPiKp360

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Mir wurde das von Freunden, die sich schon auf diesem Weg befinden, bestätigt: Drei Jahre ab ROL1, egal wie schnell man ROL2 und ROL3 absolviert.

Ich sehe das gelassen, man kann auch als Fahnenjunker und als Fähnrich (Oberfähnrich wird auf diesem Weg übersprungen, oder?) dienen, lernen, leisten usw.
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F_K

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Wo soll denn das Problem sein?

Die 3 Jahre seit Einstellung sind um ... aber ROL 1 bis 3 müssen absolviert werden - plus notwendige Tage - das dauert - viel Erfolg.
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PzPiKp360

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Das "Problem", um das sich dieser ganze Faden dreht, ist diese Neureglung, die den Startpunkt für die drei Jahre neu festsetzt, weg von "Einstellung in die Bundeswehr vor xy Jahren" auf "ROL1".
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JLo

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Es ist leider so, ich habe 12 Jahre Vordienstzeit, bin HptFw d.R. und bekomme auch keinen "Bonus".

Modul 1 ist Voraussetzung für Modul2 usw.  Das 1te Modul dauert ca. 3 Monate davon sind 3 3 4 Tage Präsenzphase, alles Weitere wird über Onlineschulung gemacht.
Aber, bevor Du Modul 1 anfangen kannst, musst Du noch einige Voraussetzungen mitbringen, z.B. Einsatzersthelfer A-Modul A, nSAK, 90/5 usw.
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marine-enzo

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Moin,

der Vorteil ist doch, dass das Ganze in RDL durchgeführt werden kann und nicht wie bei §43(3) SLV 26(4) freiwillig!

D.h. ich muss auf meine Reales Gehalt nicht verzichten somit spielt der DG rein monetär erstmal keine Rolle.  ;) Der DG ist dann mehr was für’s Ego. Ich für meinen Teil finde es gut nach und nach befördert zu werden.

@JLo: Kannst du uns verraten was wir alles konkret an Vorleistungen bringen müssen, oder wo ich die Information her bekomme?

Danke
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divemaxter

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Dass heißt jetzt im Klartext, dass die Vordienstzeit und der Eintritt in die Bw nicht berücksichtigt wird.
In Köln meinte die Einplanerin noch zu mir, dass das relevant wäre und ich die Stehzeiten längst erfüllt hätte (FWD 2014/2015) und theoretisch innerhalb eines Jahres alle Module durchlaufen könne inklusive Beförderung.

Heißt das im Unkehrschluss jetzt auch das die Beförderung zum FJ erst nach 1 Jahr und zum Fähnrich nach 2 Jahren möglich ist?

MkG
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JLo

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@marine-Enzo:
hatte ich schon erwähnt
Zitat
bevor Du Modul 1 anfangen kannst, musst Du noch einige Voraussetzungen mitbringen, z.B. Einsatzersthelfer A-Modul A, neues Schießausbildungskonzept nSAK, 90/5 usw.

@divmaxter:
in Köln hat man zu mir gesagt; "ach, 12 Jahre Vordienstzeit und HptFw d.R., dann benötigen Sie "nur" Modul 3", die Aussage aus Köln ist leider falsch.
Ich habe bereits mit der OSLw und der OSH telefoniert. Man muss Modul1 - Modul3 durchlaufen! An der OSLw wird dieses Jahr kein Modul 1 mehr angeboten, da bleibt dann nur noch die OSH in Dresden, dort beginnt die Ausbildung für Modul 1 im Juli.

BaPersBw ist aber bemüht, die Reservisten so schnell wie möglich einzuplanen. Warten wir es ab.
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marine-enzo

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Naja " z.B. Einsatzersthelfer A-Modul A, neues Schießausbildungskonzept nSAK, 90/5 usw." ist ja nur 'ne kleine Auswahl, mich interessiert das "usw."

Was ist denn konkret alles gefordert, vielleicht weiß das jemand, bzw. wo man das nach lesen kann? Dann melde ich mich gleich für die entsprechenden Ausbildungen an.
 

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JLo

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Aus persönlicher Erfahrung, rate ich davon ab, in Eigeninitiative Erkundigungen an den Schulen einzuholen.
Es kann bis zur Aufhebung der ROA Einstellung führen. Wer etwas wissen möchte, gerne per PN.
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Thanks4yourService

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Naja " z.B. Einsatzersthelfer A-Modul A, neues Schießausbildungskonzept nSAK, 90/5 usw." ist ja nur 'ne kleine Auswahl, mich interessiert das "usw."

Was ist denn konkret alles gefordert, vielleicht weiß das jemand, bzw. wo man das nach lesen kann? Dann melde ich mich gleich für die entsprechenden Ausbildungen an.
Also m. E. sind das schon alle Voraussetzungen. Allerdings hat kaum einer meiner Kameraden damals alles erfüllt. Insbesondere die Einplanung zum EEH A durch den Beorderungstruppenteil (26.2) kann schonmal 1 Jahr dauern. Also erstmal Verfügbarkeit klären lassen (=ärztliche Untersuchung), in SAP anlegen  lassen und zu den Lehrgängen anmelden. Vorlaufzeit auch hierfür üblicherweise 9-12 Monate.
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DieEhefrau

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Dann geht es jetzt also mit "wehrrechtlichen Verfügbarkeit" und "90/5" über das Karriere-Center am Standort (Wohnort) weiter.
Hab gehört, dass das auch mal bis zu 3 Monate dauern kann. ... wahrscheinlich incl. dem Klassiger "G-Karte an die falsche Adresse schicken".

nSAK ist wohl nur bei der Lw der 'letzte' Schritt.
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Nemlis

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nSAK ist wohl nur bei der Lw der 'letzte' Schritt.

Was soll das mit der Luftwaffe zu tun haben? Die Kameraden vom Heer lernen nicht anders zu schießen.
Oder gibt es mittlerweile nSAKLw, wo man sich erstmal 3 Monate im Trommelkreis auf den ersten Schuss im AGSHP vorbereiten muss?
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DieEhefrau

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Oder gibt es mittlerweile nSAKLw, wo man sich erstmal 3 Monate im Trommelkreis auf den ersten Schuss im AGSHP vorbereiten muss?
Statt Klappscheiben :o  Schönes Kopfkino!
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