Hallo ihr da draußen, ich habe mich mit diesem Brief an die Abgeordneten von CDU/ CSU; SPD ; FDP; AFD gewendet.
Ich möchte euch über diese Sache informieren. Ich bitte euch um Feedbacks, Kommentare, Meinungen, und Erfahrungsberichte.
Die Sache liegt auch schon vor einem Verwaltungsgericht.
Informiert alle Zeitsoldaten über diesen unhaltbaren Zustand, ohne euch und das ihr Druck macht wird sich nie was ändern nur zusammen kriegen wir das hin!
Hier der originale Brief
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
ich wende mich in einer Angelegenheit an Sie, um Sie auf einen aus meiner Sicht unhaltbaren Umstand hinzuweisen.
Dieser Sachverhalt betrifft sowohl mich als ehemaliger Zeitsoldat, ich selbst habe 13 Jahre in der Bundeswehr als Offizier in verschiedensten Verwendungen gedient, aber auch alle anderen Zeitsoldaten, die ihren Dienst in den Streitkräften der Bundesrepublik Deutschland zur Zeit verrichten.
Es geht um eine systematische Schlechterstellung einer gesamten Berufsgruppe.
Das Problem betrifft im Kern folgenden Umstand, indem die Laufbahnbefähigung für Unteroffiziere mit Portepee oder die der Offiziere, die wie man im restlichen Teil des öffentlichen Dienst auch im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes erwirbt d.h. in Form einer Laufbahnausbildung mit Laufbahnprüfung, im restlichen Teil des öffentlichen Dienstes als unwertiger und unwürdiger ansieht, verglichen mit einer Laufbahnausbildung des mittleren oder gehobenen Dienstes und daraus folgert, diese nicht zu berücksichtigen zu müssen, obwohl es dafür keinen sachlichen Grund gibt.
Die Bundewehr ist oberste Bundesbehörde, wie alle anderen Bundesbehörden auch ein Teil des öffentlichen Dienst.
In allen anderen Geschäftsbereichen des Bundes ist ein Wechsel des Geschäftsbereiches heute gelebte Normalität.
Eine einmal im öffentlichen Dienst erworbene Laufbahnbefähigung, ist wie eine personalisierte Eigenschaft, d.h. man ist sozusagen Inhaber dieser Eigenschaft, diese gilt im öffentlichen Dienst uneingeschränkt.
Niemand der eine Laufbahnbefähigung einer Laufbahngruppe bereits erworben hat, muss diese erneut erlangen.
Es erfolgt lediglich eine fachliche Qualifikation im Rahmen des Wechsels zum neuen Geschäftsbereich.
Es gibt keinen sachlichen Grund mit (ehemaligen) Angehörigen der Bundeswehr deren Tätigkeit nach Art, Umfang, Schwierigkeitsgrad und Qualität vergleichbar ist, abweichend zu verfahren, wenn dieser Personenkreis auch den Geschäftsbereich wechseln will.
Auch rechtfertigt eine andere Aufgabenserfüllung vor einem anderen Auftragskontext, aufgrund unterschiedlicher Bedarfsträger keine abweichende Verfahrensweise.
Der Umstand, dass der Personenkreis der "Soldaten" nicht in die BLV ( Bundeslaufbahnverordnung ) rechtlich verankert ist, stellt für sich einzeln gesehen keinen eigenständigen sachlichen Grund für eine abweichende Verfahrensweise und Betrachtung dar.
Der Umstand für diesen Personenkreis ein "anderes" Rechtskonstrukt mit eigenem Laufbahnrecht zu generieren, erfolgte aus Gründen einer praktikableren Umsetzung.
Mit dieser Verfahrensweis, konnte man den besonderen rechtlichen Anforderungen besser entsprechen, insbesondere in und für Krisen und Konfliktsituationen.
Nachvollziehbar aus Praktikabilitätsgründen, war somit die Nichtintegration des Personenkreis der "Soldaten" in die Bundeslaufbahnverordnung, dies hätte die Bundeslaufbahnverordnung aus Sicht des Gesetzgebers nur unnötig verkompliziert und oder überfrachtet.
Die damit geschaffene Soldatenlaufbahnverordnung orientiert sich wohl auch nicht ohne Grund an dem Leitbild des "Staatbürger in Uniform" mit gleichen staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten, (vgl. Art 33 GG und Art 3 GG), die nur im Rahmen der militärischen Notwendigkeit eingeschränkt werden können.
Es bestand unstrittig nicht der Gedanke des Gesetzgebers, die geschaffene Laufbahnverordnung für Soldaten in einer Art "Wertigkeitsgefälle" gegenüber der Bundeslaufbahnverordnung zu positionieren, sondern gerade als gleichwertige und gleichberechtigte, neben der Bundelaufbahnverordnung stehende Laufbahn und somit als Teil eines Verbundes im öffentlichen Dienstes, welche sich wie alle Laufbahnen auch am Leistungsgrundsatz von Eignung, Leistung und Befähigung orientiert.
Ich selbst habe mich nach der Beendigung meiner Zeit als Soldat im Anschluss in einem anderen Geschäftsbereich der Bundesfinanzverwaltung (Zoll) beworben und wurde dort 2015 für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Zolldienst eingestellt.
Nur wenige Monate später bekam ich Informationen und hatte den Anfangsverdacht, dass ich möglicherweise fehlerhaft eingestellt wurden sein könnte.
Nach dem ich dazu weitere Informationen sammelte und sich das Lagebild verdichtete, erhärtete sich mein Anfangsverdacht.
Ich habe mein Dienstherrn über den Umstand Informiert, dass ich bereits über die entsprechende Laufbahnbefähigung verfüge und entsprechende Anträge gestellt, um die fehlerhafte Einstellung zu korrigieren. Bis heute sind meine Anträge nicht beschieden.
Es folgte eine beispiellose Diskriminierung, Diskreditierung und Mobbing. Die Korrektur ist bis zum heutigen Tage nicht erfolgt, obwohl davon niemanden dem Grunde nach ein Nachteil hätte. Die Anträge liegen in Teilen nunmehr vor deutschen Verwaltungsgerichten.
Dieser Umstand einer fehlenden rechtlichen Gleichstellung der Laufbahnbefähigung und der Unwille des BMF (Bundesfinanzministerium) hier eine Lösung herbeizuführen, führte dazu, dass mein Vorbereitungsdienst beim Zoll ausgelaufen ist.
Ich bin trotz Eingliederungscheines und Stellenvorbehalt nach § 9 Abs. 4 SVG (Soldatenversorgungsgesetz) entlassen wurden, da man in der Sache kein Präzedenzfall schaffen wollte, siehe Anlage A.
Aufgrund dieser für mich nicht nachvollziehbaren Verfahrensweise, bin deshalb zur Zeit arbeitslos, mittellos ( da ich kein ALG II beantragt habe, da ich aus meiner Sicht nicht in diese Situation gehöre) und verfüge über keine Krankenversicherung.
Ich habe mich bemüht eine Klärung herbeizuführen und hatte mich dazu an den Staatssekretär Bösinger ( BMF) Bundesfinanzministerium als auch an den Staatssekretär Tauber BMVg (Bundesverteidigungsministerium ) gewendet, leider erfolgte keine Abhilfe.
Ich habe den Sachverhalt im Anschluss an Frau Annegret Kramp Karrenbauer in ihrer Funktion als Bundesverteidigungsministerin, als auch Vorsitzende der CDU herangetragen, siehe Anlage B.
Die entsprechende Antwort habe ich ebenfalls hinzugefügt, siehe Anlage C.
Die Aussage "Auch eine abgeschlossene Offizierausbildung beinhaltet nicht pauschal die Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes", ist ein Schlag in das Gesicht von Soldaten, welche eine Laufbahn als Offizier anstreben und entbehrt jeglicher sachlicher Grundlage und geht an der Realität völlig vorbei.
Gerne würden und könnten die Soldaten auf Instrumente wie Eingliederungsscheine und Zulassungsscheine verzichten, wenn damit Chancengleichheit hinsichtlich der Zugangsmöglichkeiten in alle anderen Bereiche des öffentlichen Dienstes, geschaffen wird.
Im Übrigen würde dies für alle positive Synergieeffekte haben.
Auch würde man damit eine annehmende Haltung der Gesellschaft einnehmen und ein Zeichen der zivilgesellschaftlichen Anerkennung gegenüber Angehörigen der Streitkräfte und der Bundewehr als Teil dieser Gesellschaft setzen.
Die Bundeswehr soll in der Mitte der Gesellschaft verankert sein, dazu müsste man Bundewehrangehörigen auch gleichen Zugang in die Mitte der Gesellschaft gewähren, wie allen anderen Bediensteten im öffentlichen Dienst auch und sie nicht wie "Fremde" behandeln.
Jeder von Ihnen mag eine individuelle Einstellung zum Soldaten haben oder zum Militär, das ist auch gut so, dennoch ist die Frage wie man dazu steht an dieser Stelle nicht vorrangig entscheidungsrelevant.
Es sind Menschen und Staatsbürger, die hinter dieser Uniform stehen, die für dieses Land eintreten und ich persönlich vertrete die Auffassung, dass das BMI ( Bundesinnenministerium) nicht das Recht hat, diese verfassungsrechtlichen Feststellungen und Bewertungen hinsichtlich Gleichwertigkeit und Gleichwürdigkeit der Laufbahnbefähigung der Soldaten hier anzuzweifeln oder gar abzusprechen, wie es zur Zeit praktiziert wird. Es fehlt dazu jegliche rechtliche Legitimation und steht diametral zum Verfassungsrecht.
Niemand hat das Recht, dass sich ein Personenkreis über eine anderen Personenkreis stellt, dafür gibt es und kann es keine Gründe geben.
Diese Handlungsweise sich über andere zu stellen, erinnert doch stark an ein dunkles Kapitel der deutscher Geschichte.
ich möchte an dieser Stelle ganz klar zum Ausdruck bringen, dass ich hier niemanden kränken, niemanden beleidigen oder vor den Kopf stoßen möchte, nein das möchte ich nicht.
Aber ich möchte aber auch ganz offen sagen, dass diese systematische Schlechterstellung unverzüglich abzustellen ist und ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, dass Arbeitslosigkeit vor einem sinnvollen Beitrag für die Allgemeinheit steht!!
Der oder diejenige, die die Meinung vertreten, dies sei keine systematische Schlechterstellung, sollten dies doch einmal den Soldaten mitteilen und sich von der Richtigkeit der eigenen Haltung und der eigenen Argumentation überzeugen.
Sie als Parlamentarier sind nun alle darüber informiert und gefordert es liegt an Ihnen.
Es besteht im Übrigen hier ein besonderes öffentliches Interesse auf diesen Missstand öffentlich hinzuweisen, damit jeder eine Möglichkeit erhält für eine persönliche Beurteilung und Bewertung.
mit freundlichem Gruß