Tommie, ab wann gilt die Regelung für die zwei Familienheimfahrten für Ledige ?
Das ist eine gute Frage ! Ich habe gehört es soll ab November gelten, also zum ersten Mal im Dezember abgerechnet werden können!
Geregelt wird dies in der
"Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes"Geplant ist die Inkraftsetzung zusammen mit dem BesStMG ... also derzeit 01.01.2020
In dem mir bekannten Stand des Entwurfs der Verordnung vom
November 2019 steht dann u.a.:
"Artikel 12
Änderung der Trennungsgeldverordnung
§ 5 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Ein Berechtigter nach § 3 hat einen Anspruch auf Reisebeihilfen nach Maßgabe des § 8 des Bundesreisekostengesetzes.“Der entscheidende Passus in § 8 BRKG ist dann:
"...Als Reisebeihilfe für Heimfahrten werden für jeweils 14 Tage des Aufenthalts am Geschäftsort..." Wichtig zur Frage ... ab wann gilt dies ?
"Artikel 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Die Verordnung tritt
vorbehaltlich der Absätze 2 bis 6 am 1. Januar 2020 in Kraft.
(4) Artikel 11 Nummer 2 und Artikel 12 treten am 1. Juni 2020 in Kraft."
Da wir hier im Bereich der Reservisten sind ... dies gilt für SaZ/BS ... die TG-Empfänger sind
Für Reservisten gilt weiterhin die A-2642/5
Dauer der RD im Innern ab 13 Tagen
RDL können die Kos-ten für bis zu fünf durchgeführte Familienheimfahrten je vollem Kalendermonat der Dienstleistung entsprechend der Anzahl der Wochenenden
als Reisebeihilfe bis zur Höhe der Kosten für die Benutzung eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels erstattet werden.
EDIT 09.12.19 : an final Stand der VO angepasst