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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Verwendung / Einsatzort nach Musterung - Änderung - Fehler  (Gelesen 2811 mal)

McLudwig

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Hallo zusammen
Mein Sohn 17 Jahre alt, hatte heute die Musterung und wurde zu Instandsetzung ELO  07/2020 eingeteilt. Es gab nur 3 die gleichen Stellen an Verschiedene Orten. Vorab soll er den CE Führerschein entsprechend Anforderung der Stelle  absolvieren. Er ist erst 17 und den CE Führerschein kann man erst ab 21 Jahren absolvieren.

Bei der Musterung wurde er gefragt ob eine Laufbahn im Mannschaftslaufbahn kein Problem wäre da Ausbildung bei der Bundeswehr nur selten angeboten wird. (Im Karrierecenter wurde die Möglichkeit der Ausbildung  jedoch groß Betont und bei der Bewerbungsunterlagen Ausbildungsberuf / Wunsch angegeben ).

Er wollte eigentlich eine Ausbildung zum Fluggerätemechaniker bei der Luftwaffe machen ( Unteroffizierslaufbahn ).  Die Vorrausetzung für die Ausbildung ( guten Realabschluß ) erfüllt er. ( Er war wohl heute zu Nervös um alles Aufzunehmen )

Besteht die Möglichkeit eine Änderung des Dienstposten / Laufbahn noch bevor ich Unterschreibe als Erziehungsberechtigter.  Seinen Dienst bei der Bundeswehr möchte er auf jeden Fall absolvieren.

Danke in Voraus für die Infos…
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KlausP

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Antw:Verwendung / Einsatzort nach Musterung - Änderung - Fehler
« Antwort #1 am: 27. November 2019, 20:18:47 »

Zitat
... Er ist erst 17 und den CE Führerschein kann man erst ab 21 Jahren absolvieren. ...

Den muss er überhaupt nicht vorher machen. Wenn sein Dienstposten den erfordert, macht er den bei einem der Kraftfahrausbildungszentren (oder wie auch immer die Fahrschulen jetzt heißen) der Bundeswehr und zwar für ihn kostenlos.

Zitat
... Er wollte eigentlich eine Ausbildung zum Fluggerätemechaniker bei der Luftwaffe machen ( Unteroffizierslaufbahn ).  Die Vorrausetzung für die Ausbildung ( guten Realabschluß ) erfüllt er. ( Er war wohl heute zu Nervös um alles Aufzunehmen ) ...

Die bildungsmäßigen Voraussetzungen sind ja nur die eine Seite. Er war heute nicht nur bei der Musterung (das ist nur die ärztliche Untersuchung) sondern bei der Eignungsfeststellung. Die umfasst bedeutend mehr als nur die Untersuchung. Und dabei kann auch rauskommen, dass er für die Wunschlaufbahn und/oder die Wunschverwendung eben nicht geeignet ist. Und es kann auch wen, dass dafür gegenwärtig keine Stellen frei sind. Was ihm dort genau gesagt wurde, weiß nur er, sonst wären weder Sie noch wir dabei.
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Ralf

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Antw:Verwendung / Einsatzort nach Musterung - Änderung - Fehler
« Antwort #2 am: 27. November 2019, 20:20:38 »

Wenn er dafür geeignet ist und eine Stelle frei wäre, könnte man das jetzt noch ändern. Allerdings...wenn das der Fall wäre, hätte er ja wahrscheinlich bereits das Angebot beim Einplaner bekommen. Also irgendwo hakt es.
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McLudwig

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Antw:Verwendung / Einsatzort nach Musterung - Änderung - Fehler
« Antwort #3 am: 27. November 2019, 20:31:39 »

Vielen Dank für die schnellen Antworten.




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McLudwig

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Antw:Verwendung / Einsatzort nach Musterung - Änderung - Fehler
« Antwort #4 am: 27. November 2019, 21:24:29 »

Noch 2 Fragen:

Eine Änderung der Einteilung kann jetzt nicht mehr erfolgen ?

Besteht die Möglichkeit später nach externen Ausbildung auf erneute Musterung ?

Für mich als Vater ist eine Ausbildung schon wichtig. Mein Sohn hat eine zusage bezüglich Ausbildung 2020 zum Fluggerätemechaniker bei LH Technik. Nur wollte er beides gerne Verbinden.
 ( Flugzeugtechnik gegenüber LKW ist schon ein kleiner Unterschied )
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KlausP

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Antw:Verwendung / Einsatzort nach Musterung - Änderung - Fehler
« Antwort #5 am: 27. November 2019, 21:33:28 »

Zitat
... Eine Änderung der Einteilung kann jetzt nicht mehr erfolgen ?  ...

Dazu kann nur der Einplaner was sagen, wir kennen die Gründe ja nicht, warum er keine Stelle in der Wunschverwendung erhalten hat.

Zitat
... Besteht die Möglichkeit später nach externen Ausbildung auf erneute Musterung ? ...

Ja, klar kann er sich erneut bewerben. Dann besteht sogar die Möglichkeit, mit höherem Dienstgrad eingestellt zu werden, wenn er in einer berufsnahen Verwendung eingestellt wird.

Ich "alter Sack" würde meinem Sohn (gerade in diesem Alter und nach der heutigen Erfahrung) zu der Ausbildung bei der LH raten. Aber die Entscheidung liegt ja nicht bei mir.
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Rollo83

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Antw:Verwendung / Einsatzort nach Musterung - Änderung - Fehler
« Antwort #6 am: 28. November 2019, 06:39:38 »

Raten sie ihrem Sohn bloß die Ausbildung bei der LH zu machen anstatt zur Bundeswehr zu gehen.
Geben sie alles, reden sie auf ihren Sohn ein, zählen sie alle positiven Dinge der zivilen Ausbildung auf und bieten sie finanzielle Unterstützung an und zwar großzügig wenn dies möglich ist.
Sagen sie ihm das er nach der Ausbildung immer noch zur Bundeswehr gehen kann.

Bei der Bw darf man übrigens den CE Führerschein auch schon mit 18 Jahren absolvieren.
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knie

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Antw:Verwendung / Einsatzort nach Musterung - Änderung - Fehler
« Antwort #7 am: 28. November 2019, 07:30:24 »

Erstens bin ich Zivilist, zweitens ist es nicht meine Aufgabe Einfluss auf Ihren Sohn zu nehmen. Ist ja nicht mein Job.
Militärdienst mit 17 sehe ich grundsätzlich kritisch, unabhängig von Karrieremöglichkeiten. Ich würde es gerne drastischer forumulieren, aber dann könnte es passieren dass mein Kommentar gelöscht wird. Aussetzung der Wehrpflicht und deren Folgen dürfen niemals ein Grund sein.
Ausbildungsmöglichkeit bei LH bekommt nicht jeder.
Welche Laufbahn würde er denn nach aktuellem Stand einschlagen?
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schlammtreiber

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Antw:Verwendung / Einsatzort nach Musterung - Änderung - Fehler
« Antwort #8 am: 28. November 2019, 07:50:21 »

Aussetzung der Wehrpflicht und deren Folgen dürfen niemals ein Grund sein.

Ist es auch nicht, die Möglichkeit bestand schon lange vor 2011  ;)
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knie

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Antw:Verwendung / Einsatzort nach Musterung - Änderung - Fehler
« Antwort #9 am: 28. November 2019, 08:51:55 »

Wusste ich nicht. Man lernt nie aus.
Was war dann der Grund?
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DieEhefrau

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Antw:Verwendung / Einsatzort nach Musterung - Änderung - Fehler
« Antwort #10 am: 28. November 2019, 08:59:45 »

Spricht doch auch nix dagegen, dass LudwigJunior ein FWDL für ein paar Monate macht. Vielleicht sogar in einer passenden Einheit, wo er wenigstens mal Kerosin schnuppern darf.
Macht das keinen Sinn?
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Rollo83

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Antw:Verwendung / Einsatzort nach Musterung - Änderung - Fehler
« Antwort #11 am: 28. November 2019, 09:28:50 »

Macht für mich nur Sinn wenn es zeitlich passt und er trotzdem 2020 die Ausbildung wahr nehmen kann aber das wird zeitlich wahrscheinlich eng.
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schlammtreiber

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Antw:Verwendung / Einsatzort nach Musterung - Änderung - Fehler
« Antwort #12 am: 28. November 2019, 15:01:15 »

Wusste ich nicht. Man lernt nie aus.
Was war dann der Grund?

"War schon immer so"  ;D

Meines Wissens (ohne Quelle) war das so, damit man Wehrdienst bzw Verpflichtung gleich ohne Verzögerung/Wartezeit an die Schule anschließen konnte. Nicht jeder Schulabgänger ist bereits 18, und zu früheren Zeiten, wo die Zahl der Hauptschüler noch viel höher war, waren es noch weniger.
Warum nicht schon mit 16? Das lag wohl an der Vertretbarkeit, bei jemand mit 17+x (also weniger als 1 Jahr bis zur Volljährigkeit) kann man noch im Schnitt sagen, dass er erst nach einem Jahr, also mit 18, fertig ausgebildeter Soldat sein wird, und somit keine "combat ready Minderjährigen" entstehen. Bei 16jährigen wäre dem nicht mehr so.
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ulli76

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Antw:Verwendung / Einsatzort nach Musterung - Änderung - Fehler
« Antwort #13 am: 28. November 2019, 16:34:42 »

Der Grund ist relativ banal- man wollte die Schulabgänger nicht an andere Arbeitgeber verlieren.
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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

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Antw:Verwendung / Einsatzort nach Musterung - Änderung - Fehler
« Antwort #14 am: 28. November 2019, 16:48:57 »

Übrigens konnten auch Grundwehrdienstleistende mit Einverständnis der Eltern mit 17 einberufen werden.
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