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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD  (Gelesen 8261 mal)

Iregendwer

  • Gast
Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
« Antwort #15 am: 15. April 2020, 00:57:39 »

Ich würde an deiner Stelle die Erstellung dieser BU hinterfragen.
In meinem Bataillon gab es auch diese Fälle (letze BU als OLt im September 19, Beförderung zum Hptm vor dem 31. März 20). Die Soldaten waren alle bereits Aufgrund zweier vorliegender ABU zum Antrag auf BS berechtigt.  Unser Chef, hat in dieser Situation, nach Rücksprache mit dem Kdr, Kontakt zum Personalführer aufgenommen. Ergebnis, sprich Entscheidung BAPersBW: nach dieser kurzen Zeit sind keine neuen Erkenntnisse zu erwarten, eine PBU ist nicht zu erstellen.

Ich war selber nicht betroffen, halte das Vorgehen des Chefs aber für vollkommen nachvollziehbar. Diese Soldaten sind dieses Jahr in der Situation, dass sie bei pünktlicher Beförderung zum Hptm, weniger als 6 Monate nach der zweiten ABU bzw. ersten PBU in einer Vergleichsgruppe beurteilt werden müssten. Dieser Vergleichsgruppe gehören sie ja erst seit maximal 3 Monaten an. Das kann sich eigentlich nur negativ auf die Beurteilung auswirken.

Mal davon abgesehen, halte ich in Ihrem Fall die Begründung für die EP, sollte diese wirklich so geäußert worden sein, für fragwürdig. Sie sollten dringend nochmal das Gespräch mit den beurteilenden und stellungnehmenden Vorgesetzten suchen. Diese Änderung der EP ist, je nach AVR, für die BS Auswahl nicht kriegsentscheidend, kann sich aber uU bereits negativ auf eine LGAN-Auswahl auswirken.
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tank1911

  • Gast
Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
« Antwort #16 am: 15. April 2020, 04:52:15 »

Hier wird wieder viel durcheinander geschmissen.

Chapeau, dass Sie in der 1.ABU eine EP3 bekommen haben. Dies drückt deutlich aus, wie kaputt das aktuelle System ist, aber da können Sie nichts dafür.

Zitat
bekomme jetzt aufgrund einer Beförderung eine neue Beurteilung nach nicht mal einem halben Jahr
Zitat
obwohl ich ja noch vor der zweiten AnlassBU stehe (die die jetzt kommt)..

Das passt irgendwie nicht zusammen. Ich weiß nicht, welchem UTB Sie angehören. Bei den HUT liegt die 1.ABU zumeist zum 31.03., nach einem Jahr auf DP an und die zweite ABU folgt immer im Jahr darauf zum 30.09., da spielt die Beförderung zum Hptm keine Rolle. ABU dürfen erst frühestens 3 Monate vorher abgestimmt werden, daher frag ich mich, was da jetzt schon über die BU vom 30.09. erzählt wird. Eine ABU kann nicht verschoben werden.

Würd mich mal interessieren: UTB, Wann auf DP, wann erste ABU?
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tank1911

  • Gast
Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
« Antwort #17 am: 15. April 2020, 05:47:47 »

Zitat
In meinem Bataillon gab es auch diese Fälle (letze BU als OLt im September 19, Beförderung zum Hptm vor dem 31. März 20). Die Soldaten waren alle bereits Aufgrund zweier vorliegender ABU zum Antrag auf BS berechtigt.  Unser Chef, hat in dieser Situation, nach Rücksprache mit dem Kdr, Kontakt zum Personalführer aufgenommen. Ergebnis, sprich Entscheidung BAPersBW: nach dieser kurzen Zeit sind keine neuen Erkenntnisse zu erwarten, eine PBU ist nicht zu erstellen.

Dafür muss man nicht bei BAPersBw anrufen, das ergibt sich logisch aus der Vorschrift:

Aus A-1340/50 Nr. 204c)
"Die nächstfolgende planmäßige Beurteilung ist nur zu erstellen, wenn zwischen zwei Vorlageterminen nach Nr. 203 a) oder dem resultierenden Vorlagetermin nach Nr. 204 a) (5), (7) bis
(9) und (11) [2.ABU] und dem nächsten Vorlagetermin nach Nr. 203 a) [1.PBU] ein Zeitraum von mindestens zwölf Monaten liegt."

Zitat
Mal davon abgesehen, halte ich in Ihrem Fall die Begründung für die EP, sollte diese wirklich so geäußert worden sein, für fragwürdig.

Daran ist nun wirklich nichts fragwürdig. Man muss auch wissen, dass für die Vergabe der EP durch die vorgesetzten Dienststellen gerne auch mal Quoten festgelegt werden. EP3 bewirkt, dass ein weiterer höherer Vorgesetzter Stellung nehmen muss, für einen Offizier HUT in einer Kompanie dann z.B. der Brigadekommandeur. Die Kommandeure auf Bataillonsebene sind dann schon angehalten, zu schauen wem oder wie oft eine entsprechende EP vergeben wird. Wenn jetzt absehbar ist, wer BS werden will und wer nicht, dann ist das zusätzlich zu Eignung, Leistung und Befähigung schon ein Kriterium.

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Koffer

  • Gast
Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
« Antwort #18 am: 15. April 2020, 12:48:52 »

Auf dem DP (Heer) seit 01.01.2018, meine erste ABU gab es am 30.09.19 (wegen langen Lehrgängen etwas verspätet), meine Beförderung A11/12 am 13.02.2020
Die zweite ABU soll jetzt wohl rückwirkend für den 31.03.20 erstellt werden. Klar sagt mein DV1, dass er im Grunde dasselbe reinschreiben wird, weil sich für ihn nichts geändert hat.
Schade wenn soetwas Nachteile für die Zukunft mit sich bringen würde. Das System scheint wirklich kaputt zu sein.
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DeltaEcho

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Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
« Antwort #19 am: 15. April 2020, 12:57:28 »

Hier wird gegen BU Vorschriften verstoßen, die zweite ABU hat den Vorlagetermin 30.09.2020.

In deinem Verband scheint einiges falsch zu laufen, die BU würde dann auch spätestens durch das BAPersBw wieder aufgehoben werden.
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Al Terego

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Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
« Antwort #20 am: 15. April 2020, 12:59:43 »

... Klar sagt mein DV1, dass er im Grunde dasselbe reinschreiben wird, weil sich für ihn nichts geändert hat.
Schade wenn soetwas Nachteile für die Zukunft mit sich bringen würde.
Wo siehst Du denn einen Nachteil?

...Das System scheint wirklich kaputt zu sein.
Kaputt ist das BU-System, weil die Mechanismen zur Begrenzung der Inflation herausgeklagt und ausgehebelt wurden.
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tank1911

  • Gast
Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
« Antwort #21 am: 15. April 2020, 14:21:26 »

Zitat
Die zweite ABU soll jetzt wohl rückwirkend für den 31.03.20 erstellt werden

Wenn dies tatsächlich so sein sollte, was ich mir nicht vorstellen kann, da in der Kette KpChef - S1Fw - S1 Offz - Kdr, immer min. einer mit Verstand sitzen wird...dann wird diese Beurteilung nicht lange bestehen.

Hier nochmal zum Nachlesen aus der "A-1340/50 Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr":

Das Kapitel 2, "Arten der Beurteilungen" muss man sehr genau lesen, um immer zu wissen, wer wann Anspruch auf welche Beurteilung hat.

Wir beginnen mit dem OLt (HUT) der nach dem Studium und den Offizierlehrlängen  in der Truppe aufschlägt. Hier gilt wohlgemerkt der Dienstantritt, da die meisten OLt erstmal auf DPäK gehen.

Ein OLt TrDst wird grundsätzlich zum 31.03. des Jahres mit ungerader Entziffer beurteilt (Siehe Tabelle Nr. 203 a)

Abweichend davon sind die Anlassbeurteilungen (die ersten beiden) zu erstellen:

Nach Nr. 204 a)  (6)

"Für Leutnante/Leutnante zur See (zS) und Oberleutnante/Oberleutnante zS und ggf. Hauptleute/Kapitänleutnante nach Abschluss des Studiums, bei Offizieren ohne Studium nach Ernennung zum Offizier, frühestens jedoch nach jeweils 12-monatiger Wahrnehmung der Funktion eines ihrem Dienstgrad entsprechenden Dienstpostens [auch auch DPäK]. Zusammenhängende Fehlzeiten innerhalb des Beurteilungszeitraums ab vier Wochen Dauer (z. B. Lehrgang, Urlaub, Krankheit) bewirken eine Verschiebung des Erstellungszeitpunktes um die Dauer der Fehlzeiten; Fehlzeiten von weniger als vier Wochen wirken sich nicht aus..."

Ein guter Perser schmeißt jetzt Excel an, tippt die Abwesenheiten in ein ABU Rechner und es kommt meistens der 31.03. des Folgejahres raus, bei längeren Abwesenheiten der 30.09.

Jetzt 2.ABU nach Nr. 204 a)  (11)

"Für die nach Nr. 204 a. (1), (6) und (10) beurteilten Soldatinnen und Soldaten zum Vorlagetermin 30. September des nächsten Jahres das dem jeweiligen Vorlagetermin nach
Nr. 204 b. folgt
."

Also ist die zweite ABU einbetoniert.

Jetzt die darauf folgende 1.PBU nach Nr. 204 c)

"Die nächstfolgende planmäßige Beurteilung ist nur zu erstellen, wenn zwischen zwei Vorlageterminen nach Nr. 203 a) oder dem resultierenden Vorlagetermin nach Nr. 204 a) (5), (7) bis
(9) und (11) und dem nächsten Vorlagetermin nach Nr. 203 a) ein Zeitraum von mindestens zwölf Monaten liegt."


Das alles scheint kompliziert, ist aber logisch und durchdacht, so dass es eben nicht zu den hier beschriebenen Situationen kommen kann. Es gibt wegen Beförderung bei UmP, oder Versetzungen immer Ausnahmen, aber dafür gibt es dann die Sonderbeurteilungen.
Ich mache für meine Feldwebel und jungen Offz, jetzt sogar auch für die StUffze immer wieder kurze Weiterbildungen zum Thema BU, Noten, Konferenzen, was ist eine EP etc., weil das sehr hilft, wenn man dann seine Beurteilung bekommt und noch was werden will.
 
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Irgendwer

  • Gast
Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
« Antwort #22 am: 15. April 2020, 18:11:52 »

Wurde da vielleicht bereits der Vorlagetermin der 1. ABU verpasst und diese am 30.09.19 Rückwirkend zum 31.03.19 erstellt?
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tank1911

  • Gast
Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
« Antwort #23 am: 15. April 2020, 19:43:11 »

Das hätte 1. den Alarm eines PersFhr zur Folge gehabt und 2. liegt der Termin der 2.ABU dann trotzdem beim 30.09.20. Jede normal arbeitende S1Abt lässt sich für die 1.ABU die BU-Rechner vorlegen.
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Gummibär2020

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Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
« Antwort #24 am: 17. April 2020, 19:35:14 »

Naja man muß schon sagen, sowas ist hart lustig zum Teil, was sich da in den EP zusammengereimt wird. Zuletzt einen Oberfähnrich, Studienabbrechen und gerad erst -mit Glück- zum SaZ 13 verlängert worden mit ner 8.1 und EP3 erlebt. Die er natürlich jedem unter die Nase gerieben hat.
Da wundert einen nichts mehr, wenn Leute die als OA TrDst ihr Studium net packen in der Beurteilung dargestellt werden, als könnten Sie über Wasser laufen und dann noch eine Eignung zum Oberst attestiert kriegen.
Ich bin froh wenn meine Dienstzeit 2021 rum ist, bei solchen Possen habe ich keine Lust mehr, mich motiviert einzubringen.
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Ralf

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Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
« Antwort #25 am: 17. April 2020, 19:37:53 »

Dann ist es bestimmt für beiden Seiten die beste Entscheidung, wenn man ausschließlich daran seine Motivation festmacht.
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DeltaEcho

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Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
« Antwort #26 am: 17. April 2020, 19:39:03 »

Ich frage mich gerade wie das gehen soll als OFR, selbst mit Studienabbruch, OL2 + 3 und einem Jahr auf dem Dienstposten ist jeder OA eigentlich Lt.

Die Personalführung weiß sowas schon einzuordnen und zum Glück kommt das neue System.
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FoxtrotUniform

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« Antwort #27 am: 18. April 2020, 10:09:51 »



Ich frage mich gerade wie das gehen soll als OFR, selbst mit Studienabbruch, OL2 + 3 und einem Jahr auf dem Dienstposten ist jeder OA eigentlich Lt.

Ungeachtet des Wahrheitsgehaltes kann ich den Frust durchaus nachvollziehen; Jedem Unzeroffizier und milFD wird eine fachliche Ausbildung abverlangt und bei den OffzTrD gibt es immer wieder Kameraden die mit abgebrochenem Studium durchlaufen bis zum BS (als neuester Trend zeichnet sich auch die Dauerwehrübung in Fachverwendungen ab). Von § 29(1) SLV mal ganz zu schweigen. Meine persönliche Meinung (die sich nicht mit der Lehrmeinung des BMVg und Verordnungslage deckt), gehört zu einer Laufbahn analog des gehobenen und höheren Dienstes eine entsprechende allgemeinbildende Fachausbildung in Form eines Studiums oder einer Fachschule.

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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

blubbbla

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Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
« Antwort #28 am: 18. April 2020, 10:53:00 »



Ich frage mich gerade wie das gehen soll als OFR, selbst mit Studienabbruch, OL2 + 3 und einem Jahr auf dem Dienstposten ist jeder OA eigentlich Lt.

Ungeachtet des Wahrheitsgehaltes kann ich den Frust durchaus nachvollziehen; Jedem Unzeroffizier und milFD wird eine fachliche Ausbildung abverlangt und bei den OffzTrD gibt es immer wieder Kameraden die mit abgebrochenem Studium durchlaufen bis zum BS (als neuester Trend zeichnet sich auch die Dauerwehrübung in Fachverwendungen ab). Von § 29(1) SLV mal ganz zu schweigen. Meine persönliche Meinung (die sich nicht mit der Lehrmeinung des BMVg und Verordnungslage deckt), gehört zu einer Laufbahn analog des gehobenen und höheren Dienstes eine entsprechende allgemeinbildende Fachausbildung in Form eines Studiums oder einer Fachschule.

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Ich kann dein Nachvollziehen des Frustes jedoch nicht nachvollziehen. Im öD (und in der Wirtschaft sowieso) ist grundsätzlich ein Studium für den gehobenen (!) Dienst Grundvoraussetzung. Auch für den mittlere Dienst ist eine Meisterprüfung Voraussetzung. Wohlgemerkt, beides vor (!) Eintritt in die Laufbahn. Das sieht bei der Bundeswehr doch tatsächlich gänzlich anders aus. Fachdiener mit Studium kann man in der gesamten Bundeswehr an einer Hand abzählen..
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LwPersFw

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« Antwort #29 am: 18. April 2020, 11:43:08 »



Ich frage mich gerade wie das gehen soll als OFR, selbst mit Studienabbruch, OL2 + 3 und einem Jahr auf dem Dienstposten ist jeder OA eigentlich Lt.

Ungeachtet des Wahrheitsgehaltes kann ich den Frust durchaus nachvollziehen; Jedem Unzeroffizier und milFD wird eine fachliche Ausbildung abverlangt und bei den OffzTrD gibt es immer wieder Kameraden die mit abgebrochenem Studium durchlaufen bis zum BS (als neuester Trend zeichnet sich auch die Dauerwehrübung in Fachverwendungen ab). Von § 29(1) SLV mal ganz zu schweigen. Meine persönliche Meinung (die sich nicht mit der Lehrmeinung des BMVg und Verordnungslage deckt), gehört zu einer Laufbahn analog des gehobenen und höheren Dienstes eine entsprechende allgemeinbildende Fachausbildung in Form eines Studiums oder einer Fachschule.

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.... und in der Wirtschaft sowieso .... ist grundsätzlich ein Studium .... Grundvoraussetzung.


So pauschal stimmt dies schon länger nicht mehr.

Deshalb lässt auch die Bw für eine limitierte Anzahl von Studienabbrechern eine Weiterverwendung zu.


"Warum Studienabbrecher gefragt sind

Ob Günther Jauch oder Frank Plasberg – viele Studienabbrecher machen trotzdem Karriere. Auch Unternehmen schätzen die Fachkräfte ohne Abschluss. Ein interessantes Fach studiert zu haben, reicht allerdings nicht.

(...) Bei Bachelor-Studenten liegt die Abbrecherquote nach Daten des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) bei 28 Prozent. In technischen oder mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern sind die Anteile tendenziell höher. Absolute Zahlen nennt das DZHW nicht. Bundesweit wird die Zahl der Studienabbrecher jährlich auf 100 000 geschätzt.

Alles Versager? Keineswegs. Immer mehr Firmen buhlen um die Ex-Studenten. „Studienabbrecher sind eine wichtige Zielgruppe, die zahlenmäßig gar nicht so klein ist“, sagt Vera Demary, Projektleiterin im Kompetenzzentrum für Fachkräftesicherung am Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW). (...)"


Quelle: handelsblatt.com, 2014


Und ...  hier wird wieder einmal über einen prozentual unwesentlichen Anteil diskutiert ... als wenn es der absolute Hauptanteil wäre...  ::)
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