Deine Beschwerde könnte unzulässig sein, weil du nicht beschwert bist.
Schwer die richtigen Worte dafür zu finden ohne gleich die große "ohje so ein mimimi" Orgie auszulösen.
Der Verwaltungsakt sieht gemäß der Vorschrift vor spätestens bei Aushändigung der Antragsunterlagen das Merkblatt sowie die Erklärung, welche von mir dann ja auch unterschrieben werden muss, auszuhändigen. Ein fehler in einem Verwaltungsakt rechtfertigt eine Beschwerde gegen diesen.
Sicher die Weiterverpflichtung ist durch aber auch die Änderungen des Soldatenversorgungsgesetzes welche ich persönlich so nicht möchte.
Eine Beschwerde in Verwaltungsangelegenheiten ist zulässig wenn sich ein Soldat durch die Entscheidung einer mit Verwaltungsaufgaben betrauten Dienststelle ungerechtfertigt behandelt sieht. Leider habe ich meine A-2160/6 im Büro liegen lassen. Schande über mein Haupt. aber so oder so ähnlich steht es in der Vorschrift drin.
Die Erklärung sowie das Merkblatt sind vorgegeben und wurde bei mir nicht durchgeführt weil vom PersFw vergessen wurde dass ich noch Bestands-SaZ bin.
Ich fühle mich hierdurch benachteiligt, durch den Wegfall meines Anspruch BfD zum Ende meiner Dienstzeit nehmen zu können, weil der Verwaltungsakt in meinem Fall nicht Vorschriftenkonform durchgeführt wurde somit ist die Beschwerde zulässig.
Deinem Antrag ist stattgegeben worden. Möglicherweise könntest du vielmehr (wenn auch mit gleichfalls fragwürdigem Erfolg) versuchen, geltend zu machen, dass für dich die alte Regelung weitergelten müsse.
Das wird durch die Vorschrift explizit ausgeschlossen.
"301. Nach dem Inkrafttreten des BwAttraktStG gilt im Falle von Weiterverpflichtungen das neue Recht. Eine Rückkehr zum alten Recht ist ausgeschlossen."
Außerdem muss die Bundeswehr alle Soldaten gleich behandeln und würde somit einen Präzedenzfall schaffen der mit Sicherheit nicht gewollt ist.
Wieso und weshalb für mich als SaZ der BfD Anspruch während der Dienstzeit wichtig ist soll hier kein Gegenstand der Debatte werden.
Dafür gibt es gute gründe.
Wenn eine Beschwerde in der bestimmten Art als unzulässig zu bewerten ist muss dies mit den entsprechenden Begründungen beschieden werden. Die Art der Beschwerde und somit auch die darauf folgenden Rechtsbehelfe einfach abzuändern kann meines Erachtens nicht richtig sein.
Könnten wir uns bitte auf diese Frage konzentrieren?
Wenn ich den kompletten Beschwerde und ersten Klageweg aufzeige sind wir in ner Woche noch nicht fertig. Das zieht sich mit seinen Anfängen bereits über ein Jahr.
Jetzt mit einer Verwaltungsbeschwerde auf die mir telefonisch durch das BMVg bereits mitgeteilt wurde das diese dort als Dienstaufsichtsbeschwerde vorliegt und bearbeitet wird.
Für mich ist wichtig ob und auf welcher Grundlage das BMVg oder generell die Art der Beschwerde einfach durch die bearbeitende Stelle abgeändert werden kann.
Ich danke euch nochmals.