@ Doc:
Lese bitte bei Wiki nach, was Straftaten, Verbrechen und Vergehen sind - und wie sich dazu Owis abgrenzen.
Nur kurz - es gibt "böse" Dinge, wie Mord, diese sind Verbrechen und z. B. auch in den 10 Geboten genannt.
Es gibt Vergehen - z. B. kleiner Diebstahl, ist eine Straftat, aber je nach Fallgestaltung deutlich geringer bestraft (auch in 10 Geboten)
Andere Regelwidrigkeiten (trotz Gesetz) sind "nur" Owis, da gibt es keine Strafe, sondern eine Geldbuße - z. B. unberechtigt im Straßenverkehr hupen - 10 Euro oder so - soll man nicht machen, ist gegen eine Verordnung, die Gesetzesrang hat, ist aber nicht wirklich "böse".
(Anderes Beispiel:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/schwangerschaft-und-kinderwunsch/schwangerschaftsabbruch/schwangerschaftsabbruch-nach-218-strafgesetzbuch-81020Hier liegt grundsätzlich sogar eine Straftat vor - die man unter gewissen Voraussetzungen aber straffrei stellt - hier gibt der Gesetzgeber also eine gesetzliche / moralische Wertung ab - möchte es aber doch im Ausnahmefall zulassen.)
.. und dann gibt es Fälle, wo ein Verhalten zwar gesetzlich normiert ist, aber es nicht mal eine Owi bei Fehlverhalten gibt.
Sprich:
Hier lässt der Gesetzgeber, der zwar ein Verhalten vorgibt, dem Bürger doch letztendlich die Wahl, wie er sich entscheidet.Bist Du freiwillig gesetzlich versichert oder privat versichert?
Im ersteren Fall kannst Du eine freiw. gesetzliche Versicherung nur durch die Meldung an den AG unterbrechen - die Schutzrichtung des Gesetzes ist aber eine andere, so dass eine Owi nicht zu befürchten ist.
Als PKV Versicherter kannst Du der PKW die Meldung ja unabhängig von AG machen.
Für die Einhaltung der Arbeitszeiten ist der AG verantwortlich.