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Autor Thema: Finanzielle Leistungen für RDL  (Gelesen 26559 mal)

KlausP

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #105 am: 03. August 2022, 17:27:31 »

Das Thema hatten wir im Forum schon, aber das zu finden bedarf wohl einer umfangreicheren Recherche.
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Schnolle

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #106 am: 03. August 2022, 18:38:35 »

Danke F_K. Damit ich das dem DV sagen kann: gibts da ne Quelle dazu? Ich meine das genau so, nämlich, dass alles ausgeglichen sein muss. Aber das wird er imZweifel mit der Frage quittieren, wo das denn steht.
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KlausP

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #107 am: 03. August 2022, 18:47:11 »

Na ja, Erholungsurlaub ist ja auch während der laufenden RDL abzugelten, eine Übertragung in eine spätere RDL ist nicht statthaft.
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Beuteberliner

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #108 am: 03. August 2022, 18:51:17 »

Alle Ansprüche, die sich aus einer RDL ergeben, müssen zu deren Ende abgegolten sein.
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KlausP

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #110 am: 03. August 2022, 19:03:14 »

Danke. Ich hab das mal wieder so schnell nicht gefunden. Ich glaube, ich werde alt …
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Schnolle

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #111 am: 04. August 2022, 10:16:56 »

Danke für die Infos. Hoffentlich reichts
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F_K

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #112 am: 04. August 2022, 10:33:54 »

Was soll da "reichen"?

Der gesunde Menschenverstand sagt doch schon, dass zum Ende eines Arbeits- / Dienstverhältnis alle Ansprüche ausgeglichen sein müssen.

Deshalb ist der DV in der Pflicht  es so zu planen (in Absprache mit dem Res), dass dies gelingt.

Will der DV "viel" Dienst, und der Res ist einverstanden, dann ist neben "Freistellung" eben auch Auszahlung möglich.
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LwPersFw

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Sachbearbeite®

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #114 am: 23. September 2022, 13:56:29 »

Bei RDL eines Angestellten im ÖD mit Entgeltfortzahlung durch den AG erhalte ich bei Beantragung der Mindestleistung von der Unterhaltsicherungsbehörde den Differenzbetrag zwischen Arbeitsentgelt ÖD und Mindestleistung + Prämie.

Wird auch die Jahressonderzahlung, die ich im November als Angestellter im ÖD erhalte gegen die Mindestleistung + Prämie gerechnet?
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snitch

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #115 am: 27. September 2022, 16:16:44 »

Zitat
Bei RDL eines Angestellten im ÖD mit Entgeltfortzahlung durch den AG erhalte ich bei Beantragung der Mindestleistung von der Unterhaltsicherungsbehörde den Differenzbetrag zwischen Arbeitsentgelt ÖD und Mindestleistung + Prämie.

Ist das wirklich so? Hatte mir nämlich auch schon mal die Frage gestellt, was passiert, wenn Mindestleistung + Prämie höher ist als die Entgeltfortzahlung...
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F_K

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #116 am: 27. September 2022, 16:26:24 »

Prämie wird "immer" gezahlt - und Mindestleistung kann immer beantragt werden - ggf. wird halt gekürzt.
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Sachbearbeite®

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #117 am: 03. Oktober 2022, 12:08:35 »

Ein Reservisten-Kamerad (auch Angestellter im ÖD Freistaat Sachsen) berichtete mir, dass er für die Dauer seiner RDL immer Entgeltfortzahlung durch seinen AG ÖD hatte und bei der Unterhaltsicherungsbehörde Mindestleistung beantragt hat. Da die Mindestleistung höher ist als sein Entgelt beim Freistaat, wurde von der Unterhaltsicherungsbehörde seine Entgeltfortzahlung gegen die Mindestleistung gerechnet und er hat die Differenz vom Bund überwiesen bekommen + Prämie.

Dafür hat er jedes Mal der Unterhaltsicherungsbehörde für den entsprechenden Monat den aktuellen Entgeltnachweis vom Freistaat zugeschickt.

Offen ist noch, wird die Jahressonderzahlung ÖD im Monat November auch von der Unterhaltsicherungsbehörde gegen die Mindestleistung gerechnet?

Mein Kamerad hat in diesem Zeitraum noch nie RDL geleistet, daher betraf ihn dieses Thema nie.
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Seltsam_

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #118 am: 03. Oktober 2022, 12:23:44 »

Offen ist noch, wird die Jahressonderzahlung ÖD im Monat November auch von der Unterhaltsicherungsbehörde gegen die Mindestleistung gerechnet?
Ja. Die Jahressonderzahlung ist schließlich Gehaltsbestandteil.
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xnos

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #119 am: 01. Dezember 2022, 18:37:16 »

Moin Kameraden!

Bitte verschieben, falls hier unpassend:

Wie steht es eigentlich um die Möglichkeit der Übernahme von Fahrtkosten (Heimfahrten mit Privat-Kfz am Wochenende), wenn ein Reservedienst über mehrere Wochen geht und die Dienststelle über 250 km vom Wohnort entfernt liegt?

Alternativ wäre die kostenfreie Bahnfahrt möglich, korrekt?

Vielen Dank für Antworten! :)
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