Hallo Jenny,
ich verstehe Ihre Ängste.
Da es hier immer auf den Einzelfall ankommt … benötigen Sie und Ihr Mann kompetente Beratung vor Ort.
Erste Ansprechpartner sind hier der Sozialdienst der Bw und (wenn vor Ort verfügbar) die sog. Lotsen für Einsatzgeschädigte.
Wenn nicht bereits geschehen … nehmen Sie z.B. Kontakt mit dem örtlich zuständigen Sozialdienst auf … und nehmen Sie Beide den Termin zusammen war.
Der Sozialdienst kommt, wenn notwendig, auch zu Ihnen nach Hause.
Da sich Ihr Mann in der Schutzzeit und dem Wehrdienstverhältnis besonderer Art (WbA) befindet, gilt grundsätzlich:
"Sind die Ziele der Schutzzeit 5 erreicht, ist die Schutzzeit zu beenden.
Das Gleiche gilt, wenn festgestellt wird, dass die Ziele der Schutzzeit voraussichtlich nicht mehr erreicht werden können.
Im Einzelfall kann dies die Beendigung des Dienstverhältnisses der oder des Einsatzgeschädigten zur Folge haben.
Dies gilt z. B. dann, wenn sich die oder der Einsatzgeschädigte in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art gemäß § 6 Absatz 1 des EinsatzWVG befindet (Nr. 119).
Die Schutzzeit endet spätestens mit dem Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird.
Das Ende der Schutzzeit ist der einsatzgeschädigten Person schriftlich durch die Koordinierungsstelle Einsatzgeschädigte mitzuteilen.
5 Ziel der Schutzzeit ist die Gewährleistung einer späteren beruflichen Tätigkeit und nicht ein lückenloser Übergang aus der Ausbildungs- in die Pensionsphase"Grundsätzlich versucht die Bw Alles, um zunächst den Soldaten/die Soldatin wieder soweit medizinisch zu versorgen,
dass er/sie in die Lage versetzt wird, die berufliche Reintegration zu beginnen.
Diese
medizinische Phase der Schutzzeit ist
theoretisch (fast) unbefristet.
Sie endet aber spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres.
Wenn der Soldat auf Zeit (SaZ) … schon im WbA ist … gibt es dann 2 Wege:
1.
Ab einem dauerhaften GdS 30
kann die Übernahme zum Berufssoldaten geprüft werden.
Bedingung ist aber … das der Soldat/die Soldatin zumindest noch diese Vorgaben erfüllt:
"Eine durch den Einsatzunfall verursachte verringerte gesundheitliche Eignung ist kein Grund, von der
Übernahme als Berufssoldatin oder Berufssoldat abzusehen, solange die einsatzgeschädigte Soldatin
oder der einsatzgeschädigte Soldat im Rahmen vorhandener Strukturen (Dienstposten) noch ausbildungs-
und dienstgradgerecht verwendet werden kann.""Für die Einleitung eines Verfahrens der Weiterverwendung als Berufssoldatin oder Berufssoldat
ist es erforderlich,
dass die einsatzgeschädigte Person ihre Weiterverwendung schriftlich unmittelbar
bei der Koordinierungsstelle Einsatzgeschädigte beantragt."
Um festzustellen, ob eine solche Weiterverwendung als BS in Betracht kommt, muss der Antragsteller
dann auch eine 6-monatige Probezeit auf dem zukünftig geplanten Dienstposten absolvieren.
2.
Wenn aus medizinischer Sicht - dies kann nun einmal der Fall sein - Punkt 1. nicht in Betracht kommt,
oder der Soldat/die Soldatin dies nicht möchte, soll eine
zivilberufliche Qualifikation erfolgen, die den
Übergang in das zivile Berufsleben ermöglicht.
Diese berufliche Qualifizierungsphase ist dann auf 5 Jahre befristet ( und kann ggf. um 3 Jahre verlängert werden ).
In diesen 5 Jahren besteht das WbA solange weiter, bis das Ziel der beruflichen Integration erreicht ist.
Die wesentlichen Fragen, die bei Ihren Mann zu klären sein werden, sind:
1.
Ist wirklich zeitnah abzusehen, dass die Ärzte feststellen werden, dass sie keinen weiteren Therapieerfolg mehr sehen ?
Hier sollte das Gespräch mit den behandelnden Ärzten gesucht werden - an dem Sie als Ehepaar (!) teilnehmen.
2.
Sehen die Ärzte und Ihr Mann eine Chance für die Übernahme BS ?
3.
Wenn die Übernahme BS keine Option ist …
Ist Ihr Mann nach Ende der medizinischen Phase in der Lage, in eine berufliche Qualifizierung einzutreten ?
Hier sollte z.B. auch der Wechsel in die Bundeswehrverwaltung geprüft werden.
Zu diesem Themenkomplex macht er einen Beratungstermin bei
seinem zuständigen Berater des Berufsförderungsdienstes.
https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/der-berufsfoerderungsdienst-der-bundeswehr-bfd/beratung-und-foerderungIch weiß, dass gerade bei PTBS es schwer fällt, sich mit diesen bürokratischen Sachverhalten auseinanderzusetzen...
Aber es hilft nichts … man muss sie in Angriff nehmen!
Mit dem Sozialdienst können Sie auch allein einen Termin vereinbaren, wenn Ihr Mann nicht die Kraft hat.
https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/der-sozialdienst-der-bundeswehrDort ist ein Unterpunkt "Sozialdienst Suche" … darüber finden Sie den regional zuständigen Sozialdienst.