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Autor Thema: Vom Wohnen in der Gemeinschaft befreit // Nach Umzug wieder bezahlen?  (Gelesen 2724 mal)

AlphaBravo

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Schönen Samstag wünsche ich euch.
Ich hätte mal eine Frage und zwar bin ich 22 Jahre jung und habe mich vor einigen Monaten aus dem wohnen in der Geminschaft befreien lassen da ich in meiner Stammeinheit Heimschläfer war/bin. Nun bin ich zum 01.01 umgezogen und plötzlich wird mir für den Monat Januar und auch Februar wieder was berechnet. Nach Paragraph 39 Abs 2 BBesG, aber wie kann das sein? Muss ich bei jedem Umzug eine neue Befreiung beantragen?

Oder liegt es daran das ich seit 28.01.20 auf Lehrgang bin? Aber wie kann das sein das mir dann der komplette Januar berechnet wird. Nach einem Anruf beim BVA wurde mir klar wie erschreckend wenig sie mir weiter helfen konnte, also falls mich einer an dieses hochqualifizierte Personal verweisen will muss ich enttäuschen.
Die Dame konnte mir nicht sagen wieso und woher es kam und ich stehe hier jetzt mit Freundin, Kind, Haufen von Rechnungen und dann noch über 200€ weniger als sonst.

Hoffe jemand weiß woran das liegt und was ich da machen kann. Vielen Dank
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Andi8111

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Klar weiß jemand, woran das liegt. Also es wissen genau zwei Personen:

Die Bezügeberechnerin in der Außenstelle des BVA, welche für Sie zuständig ist.
und
Derjenige, der in SAP die Zahlungspflicht eingepflegt hat.

Und beide sind nicht in diesem Forum (Höchstwahrscheinlich).
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AlphaBravo

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Wie kann man so ein Klugscheißer sein? Geht das noch herablassender?

Die vom BVA weiß absolut nichts  vielen Dank für die Antwort.
Kann man hier nichtmal vernünftige Antworten erwarten? Als wäre ich im Kindergarten
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KlausP

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Warum das so ist kann Ihre Bearbeiterin nicht wissen. Die entnimmt das nur dem Datenbestand, den der zuständige PersFw einpflegt. Der wäre also in der Tat der richtige Ansprechpartner. Falls auf dem Lehrgang ein Rechnungsführer greifbar ist, sollte der Ihnen auch Auskunft zum Warum und Wieso geben können.

Und ja, auf dem Lehrgang sind Sie zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

dunstig

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Wie kann man so ein Klugscheißer sein? Geht das noch herablassender?

Die vom BVA weiß absolut nichts  vielen Dank für die Antwort.
Kann man hier nichtmal vernünftige Antworten erwarten? Als wäre ich im Kindergarten

Schon geil, wenn man einen Absatz später selber nicht besser auftritt ::)

Sonst hat KlausP schon alles relevante gesagt.

Darüber hinaus: Vielleicht auch mal die eigenen Finanzen überdenken und die standardmäßige 2-3 Monats-Reserve anlegen, wenn einen 200€ schon so aus der Bahn werfen, dass die guten Sitten über Bord geworfen werden...
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

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Noch als Ergänzung dazu:

Zitat
... Und ja, auf dem Lehrgang sind Sie zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet. ...

Eine Befreiung aus Ihrer Stammeinheit gilt hier nicht.
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2Cent

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War das wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft während Lehrgängen nicht umsonst?
 Oder gilt das erst ab 25?
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LwPersFw

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War das wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft während Lehrgängen nicht umsonst?
 Oder gilt das erst ab 25?

Ab 25 ... ja

BBesGVwV

"39.2 Zu Absatz 2

39.2.1

Die Vorschrift gilt für ledige Beamte und Soldaten, die nach den für sie geltenden dienstrechtlichen Vorschriften verpflichtet sind, ständig, d.h. nicht nur vorübergehend aus besonderem Anlass, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen.
"



Darunter, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,60808.msg630316.html#msg630316
« Letzte Änderung: 29. Februar 2020, 17:50:52 von LwPersFw »
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LwPersFw

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Warum das so ist kann Ihre Bearbeiterin nicht wissen. Die entnimmt das nur dem Datenbestand, den der zuständige PersFw einpflegt. Der wäre also in der Tat der richtige Ansprechpartner. Falls auf dem Lehrgang ein Rechnungsführer greifbar ist, sollte der Ihnen auch Auskunft zum Warum und Wieso geben können.

Und ja, auf dem Lehrgang sind Sie zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet.

Klaus, der Pers hat mit dem 39 / 2 nichts zu tun !

In der Truppe werden nur die Bescheide zur Befreiung bzw. deren Wiederruf GMU erstellt... und zum BVA geschickt.

Eingeben tut das dann der Bezügebearbeiter.

Und dieser muss sagen können, auf welcher Grundlage der 39/2 beim TE angewendet wird.
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KlausP

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Danke für die Richtigstellung. Da stellt sich aber auch mir die Frage ob ein Umzug zwingend den Widerruf der Befreiung von der Verpflichtung nach sich zieht. Ich könnte mir das nur dann vorstellen, wenn der Antragsteller z.B. nach außerhalb des Einzugsbereichs umzieht.
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KlausP

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Nachtrag: Und selbst in diesem Fall hätte der TE einen schriftlichen Bescheid über den Widerruf der Genehmigung bekommen (müssen).
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Andi8111

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Klar weiß jemand, woran das liegt. Also es wissen genau zwei Personen:
Die Bezügeberechnerin in der Außenstelle des BVA, welche für Sie zuständig ist.
und
Derjenige, der in SAP die Zahlungspflicht eingepflegt hat.
Und beide sind nicht in diesem Forum (Höchstwahrscheinlich).
Sag ich doch....

Wie kann man so ein Klugscheißer sein? Geht das noch herablassender?
Die vom BVA weiß absolut nichts  vielen Dank für die Antwort.
Kann man hier nichtmal vernünftige Antworten erwarten? Als wäre ich im Kindergarten

Das war nicht herablassend. Und was hat klugscheißen damit zu tun, dass man weiß, wie die Sachlage ist?
Ein "Danke" hätte vollkommen gereicht.
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LwPersFw

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Antw:Vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreit // Umzug
« Antwort #12 am: 02. März 2020, 12:54:06 »

Wer es nochmal genau nachlesen will...

… in dieser Vorschrift sind die verschiedenen Fallkonstellationen erläutert … inklusiv der besoldungsrechtlichen Folgen.

A1-1455/0-5000 Inanspruchnahme von Gemeinschaftsunterkünften

Finanzielle Auswirkungen der Inanspruchnahme von Gemeinschaftsunterkunft
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