Kann eigentlich wegen Corona "zwangsurlaub" angeordnet werden?
Meine Einheit, eine Schuleeinrichtung, wird höchstwahrscheinlich ab nächster woche den Lehrgangsbetrieb einstellen, und in folge dessen auch den Großteil der Stammsoldaten nach hause schicken.
Ist das befohlener urlaub, der ja eigenetlich nicht befohlen werden kann, oder was für einen "Status" ist das?
mkG
Wie ich hier im Thema schon ausführte...
Wenn der Dienstherr dies anordnet ... ist es keine freie Entscheidung des Betroffenen.
Deshalb ist weder EU noch FvD anzurechnen, oder anzuordnen.
In den Dienststellen, die davon bereits betroffen waren, ist dies auch nicht erfolgt.
Wir leben in einer besonderen Lage ... die besondere Maßnahmen erfordert.
Mit Augenmaß und "gesundem Menschenverstand".
Vor diesem Hintergrund
muss eben für jede Dienststelle
im Einzelfall betrachtet werden, wie z.B. bei einer vollständigen Schließung verfahren wird.
Es ist ein großer Unterschied, ob z.B. das EinsFüKdo betroffen wäre... oder z.B. das BSprA...
Wenn das "am Ende des Tages" bedeutet, dass Beschäftige zu Hause sind, auch ohne arbeiten zu können, dann ist das eben so.
"Kampfauftrag" ist ab jetzt ... die Ausbreitung von Corona zu verhindern!
Das aber bei Aufrechterhaltung der
einsatzrelevanten Aufträge und
unter Verhinderung
schwerwiegender persönlicher Nachteile für den Einzelnen.
Alles andere kann und muss zurückstehen !
"§ 5 SAZV Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
(4) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit kann ausnahmsweise verkürzt werden, soweit besondere Erschwernisse, die nicht im persönlichen Bereich der Soldatin oder des Soldaten liegen, dies erfordern."Und nirgends steht (zumindest mir nicht bekannt) das dies in einer besonderen Lage (Ausnahme) nicht bis auf "Null" erfolgen darf.