Hier ein aktuelles Lagebild aus der Bundeswehr.
Es ist ein Auszug aus dem "INFOBRIEF CORONA 3/04" vom 03.04.2020 des InspM, der aber in seiner Grundaussage für alle Angehörigen der Bw Geltung hat.
Auszug:
"Sie, die Männer und Frauen der Marine, sind weiterhin gefordert, die allgemeinen Verhaltensregeln zur Eindämmung des Virus konsequent anzuwenden.
Insbesondere bei der Marine bedeutet jede weitere Infektion unter Umständen, dass eine gesamte Besatzung oder Einheit zweitweise nicht zur Auftragserfüllung zur Verfügung steht.
Dazu sollte es nicht kommen – hier zähle ich auf Sie und Ihr Verantwortungsbewusstsein.
Mir ist bewusst, dass sich hinsichtlich bereits beantragter und genehmigter Jahresurlaube unter den aktuellen Rahmenbedingungen Fragen stellen. Grundsätzlich gilt es, diese wie geplant anzutreten. Die personelle Auflockerung bietet dazu ausreichend Freiräume, wenngleich mir bewusst ist, dass Sie die in diesen Zeiträumen möglicherweise geplanten Urlaubsreisen nicht durchführen können.
Es muss uns darauf ankommen, gemeinsam zu vermeiden, dass sich nicht genommener Urlaub bis zur zweiten Jahreshälfte aufstaut und die Verfügbarkeit des Personals im Zeitraum nach einer Lockerung der Beschränkungen zu stark reduziert.
Eine offizielle Vorgabe zum Umgang mit dieser Thematik ist zu erwarten.
Schon jetzt bitte ich alle Vorgesetzten, dafür Sorge zu tragen, dass Urlaubspläne aufgestellt werden, die den individuellen Bedürfnissen ebenso Rechnung tragen wie den dienstlichen Erfordernissen.
Und dass die dienstliche Beanspruchung in der zweiten Jahreshälfte enorm steigen wird, ist nur allzu offensichtlich.
Zum Schutz des Personals und zur Sicherstellung der Durchhaltefähigkeit arbeitet die Marine weiterhin stark disloziert, u. a. auch im Homeoffice. Wir werden weiterhin alles dafür tun, Sie regelmäßig und möglichst umfassend zu informieren.
Daneben sind aber auch Sie alle selbst gefordert, sich aktiv um Informationen zu Sachständen und laufenden Prozessen zu bemühen. Warten Sie nicht nur darauf, dass Sie jemand informiert – informieren auch Sie sich regelmäßig selbst über aktuelle Sachstände und das Geschehen in Ihrer Dienststelle und Ihrem Verantwortungsbereich. Halten Sie telefonischen Kontakt mit Ihren Dienststellen, nutzen Sie seriöse Quellen der Berichterstattung (Internet, Intranet) und erkundigen Sie sich durchgehend nach der Lageentwicklung und nach etwaigen Veränderungen!
Geben Sie auf einander acht, seien Sie selbstlos und hilfsbereit, tapfer und kameradschaftlich!
Bleiben Sie gesund!
Andreas Krause
Vizeadmiral "
Quelle: bundeswehr.de
Hinweis von mir zur Aussage Erholungsurlaub:
Aktuell gilt
+ bereits genehmigter EU ist durchzuführen - keine Stornierung auf Wunsch des Betroffenen
+ sollte der EU auf Grund zwingender dienstlicher Notwendigkeit von Seiten des Dienstherrn zu widerrufen sein, ist dies möglich
(Dies entspricht auch dem gültigen Arbeitsrecht)
Ob sich daran ggf. etwas ändert, ist - wie ja o.g. - in Klärung. Ich persönlich glaube es nicht, da es eben auch im Zivilen gilt...
z.B. bei der finanziellen Entschädigung bei Kinderbetreuung ... da muss auch EU eingebracht werden...ohne das die Familien in Corona-Zeiten etwas davon haben...