Frage: "Best supportive Care" ist Patientenwunsch?
.. und praktisch heißt dass dann, bei zunehmender Atemnot erst Sauerstoff und dann Schmerzmittel um den Übergang zu erleichtern?
Der Patientenwunsch entscheidet nur sehr selten über die tatsächliche Therapie. Sondern die Vorgaben der Kassen und gleichgeschalteten Verbände. Die Maßgabe ist bei allen Entscheidungen §12 SGBV. (Auch, wenn wir das nicht wahrhaben wollen!):
"Die Leistungen müssen
ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen
das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen,
dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen."
Und vor diesem Hintergrund wird z.B. nicht jeder bösartige Tumor therapiert, nicht jeder, der den Wunsch hat, einer Intensivtherapie unterzogen und auch nicht jedes Hilfsmittel beschafft. Während dieser Pandemielage weichen wir viel zu oft von diesem Grundsatz ab, was mit an der derzeitig verzeichneten Kostenexplosion Schuld ist.
Und um differenzierter auf die Frage nach dem Patientenwunsch einzugehen: Menschen müssen irgendwann sterben. Die Illusion des "zu Hause im Kreise der Angehörigen friedlich Einschlafens" ist seit Jahrzehnten ein Mythos. Denn Patienten werden immer älter, immer multimorbider. Das bringt einen erheblichen Pflegeaufwand mit sich, den die Familie in den seltensten Fällen bereit ist, zu erbringen. Deshalb landen immer schon Patienten im Krankenhaus, für die keine Therapieoption mehr besteht. Und sollte in so einem Fall ein Angehöriger oder der Patient eine Therapie wünschen, wird dies in gemeinsamen Gesprächen mit den Beteiligten besprochen und nur das Angebot, was 1.) Nach §12 SGBV statthaft ist und 2.) umsetzbar ist gemacht. Eine Wunschtherapie findet quasi nie statt.
Und ja: Best supportive care bedeutet eine sehr personalintensive, arztintensive und belastende "Therapie", die ein Übergang zum Sterbeprozess ohne Schmerzen, Atemnot und Agonie bedeutet.