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Autor Thema: Alles was Corona betrifft  (Gelesen 343468 mal)

ulli76

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #2055 am: 12. Mai 2021, 17:01:56 »

Wenn sich jemand für die Details interessiert, muss er halt Fachliteratur wälzen und in Fachjournalen lesen.
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IcemanLw

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #2056 am: 12. Mai 2021, 17:41:00 »

Ohne das jetzt gemacht zu haben:
Für den medizinisch nicht bewanderten Menschen ist es doch sicherlich besser einem Drosten/Cisek zuzuhören die mit einer Redakteurin sprechen anstatt mit zig Fragen im Kopf ein Fachjournal zu lesen?
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LwPersFw

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #2057 am: 12. Mai 2021, 17:47:39 »

Und noch eine Ergänzung, weil wir hier die Frage diskutiert haben, ob eine AZ Impfung laut STIKO auch für Unter 60 jährige angeraten ist, damit eine Übernahme ggf. sehr sehr selten auftretender Nebenwirkungen gemäß InfSG gesichert ist:

https://www.zeit.de/gesundheit/2021-04/corona-impfung-astrazeneca-junger-mensch-risiko-pro-contra-2

Zitat
Das bestätigte das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage von ZEIT ONLINE: "Die Impfung von Unter-60-Jährigen mit AstraZeneca ist von der aktuellen Stiko-Empfehlung ausdrücklich gedeckt. Voraussetzung ist ein dokumentiertes Aufklärungsgespräch mit dem Arzt und das Einverständnis des Impflings. Damit ist auch die Haftungsfrage klar: Die Länder haften, wenn die bekannten Nebenwirkungen auftreten. Der Bund übernimmt die Haftung, wenn unerwartete Nebenwirkungen auftreten."

Danke für den Hinweis F_K !!  :)

Ich vertraue natürlich auf Aussagen eines Ministeriums:

"Das bestätigte das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage von ZEIT ONLINE: "Die Impfung von Unter-60-Jährigen mit AstraZeneca ist von der aktuellen Stiko-Empfehlung ausdrücklich gedeckt. Voraussetzung ist ein dokumentiertes Aufklärungsgespräch mit dem Arzt und das Einverständnis des Impflings. Damit ist auch die Haftungsfrage klar: Die Länder haften, wenn die bekannten Nebenwirkungen auftreten. Der Bund übernimmt die Haftung, wenn unerwartete Nebenwirkungen auftreten."

Ich weiß aber um die "Feinheiten" rechtlicher Formulierungen...  ;)

Hier geht es ja um die Begrifflichkeit: "öffentlich empfohlen"

Und hier steht in der

STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung
Aktualisierung vom 12. Mai 2021

"Basierend auf der momentanen Datenlage empfiehlt die STIKO im Regelfall die Impfung mit den beiden Vektor-basierten Impfstoffen Vaxzevria und der COVID-19 Vaccine Janssen nur für Menschen im Alter ≥ 60 Jahre,

(...)

Der Einsatz der beiden Vektor-basierten Impfstoffe unterhalb dieser Altersgrenze bleibt indes nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch die zu impfende Person möglich."



Da ich aber kein Jurist bin...  ;) ;D

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LwPersFw

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #2058 am: 12. Mai 2021, 18:47:25 »

Mein Bauchgefühl hat wieder einmal richtig gelegen...

"Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Sicherstellung der Versorgung bei Impfschaden

Darüber hinaus liegt ein Vorschlag vom Bundesministerium für Gesundheit zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, der nun nach Beschlussfassung im Bundeskabinett von den Koalitionsfraktionen zeitnah in den Bundestag eingebracht werden soll. Dies soll sicherstellen, dass für alle COVID-19-Schutzimpfungen (Verordnung nach § 20i Absatz 3 Satz 2 SGB V) ein Anspruch nach § 60 Absatz 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz besteht.

Diese Regelung soll rückwirkend ab dem 27. Dezember 2020 in Kraft treten und auf Grundlage der jeweils geltenden Coronavirus-Impfverordnung geimpften Personen die Geltendmachung eines etwaigen Entschädigungsanspruchs ermöglichen, sodass auch insofern eine Gleichstellung aller Impfungen erfolgt, die auf Basis der Coronavirus-Impfverordnung erfolgen. Damit sind nach Auffassung des BMG auch alle Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca erfasst, die nach den zuvor beschriebenen Grundsätzen erfolgt sind.

Mit diesen Änderungen sind nach unserer Einschätzung die kritischen Punkte und Unklarheiten beseitigt, sodass unter den vorgenannten Voraussetzungen eine praxistaugliche Einsatzmöglichkeit für die Impfung von Personen unter 60 Jahren mit Vaxzevria®/COVID-19 Vaccine von AstraZeneca besteht."

Quelle: KVBB vom 04.05.21




Und hier ist der Gesetzentwurf mit der entscheidenden Ergänzung des IfSG:

Deutscher Bundestag Drucksache 19 / 29287

Gesetzentwurf der  Fraktionen  der  CDU/CSU  und SPD 04.05.2021

Entwurf  eines  Zweiten  Gesetzes  zur  Änderung  des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze   

Artikel 1 Änderung  des Infektionsschutzgesetzes

5.
Nach  § 60  Absatz  1 Satz  1  Nummer  1 wird folgende  Nummer  1a  eingefügt:

„1a.  gegen  das  Coronavirus  SARS-CoV-2  auf  Grund  einer  Rechtsverordnung  nach  §  20i  Absatz  3  Satz  2 Nummer  1  Buchstabe  a,  auch in Verbindung  mit  Nummer  2,  des  Fünften Buches  Sozialgesetzbuch vorgenommen wurde,“


Damit wird es dann im IfSG lauten"

"§ 60 Versorgung bei Impfschaden und bei Gesundheitsschäden durch andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe

(1) Wer durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die

1.
von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde,

1a
gegen  das  Coronavirus  SARS-CoV-2  auf  Grund  einer  Rechtsverordnung  nach  §  20i  Absatz  3  Satz  2 Nummer  1  Buchstabe  a,  auch in Verbindung  mit  Nummer  2,  des  Fünften Buches  Sozialgesetzbuch vorgenommen wurde,

2.
auf Grund dieses Gesetzes angeordnet wurde,

3.
gesetzlich vorgeschrieben war oder

4.
auf Grund der Verordnungen zur Ausführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist,

eine gesundheitliche Schädigung erlitten (...)


Bei rückwirkenden Inkrafttreten zum 27.12.2020


Meine Einschätzung :

Nach Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung haben auch Soldaten im Falle eines Impfschadens Versorgungsschutz über das IfSG, wenn sie unter 60 sind und sich im Zivilen mit AstraZeneca bzw Johnson&Johnson impfen lassen.



Die genannte Rechtsverordnung ist:

Verordnung zum  Anspruch  auf  Schutzimpfung gegen  das  Coronavirus  SARS-CoV-2
 (Coronavirus-Impfverordnung  –  CoronaImpfV)
Vom  10.  März  2021

Das  Bundesministerium  für  Gesundheit  verordnet  auf  Grund  des     –  §  20i  Absatz  3  Satz  2  Nummer  1  Buchstabe  a  und  Nummer  2,  Satz  3,  7,  8,  10,  11  und  12  des  Fünften  Buches Sozialgesetzbuch,  ..."
« Letzte Änderung: 12. Mai 2021, 18:56:37 von LwPersFw »
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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #2059 am: 13. Mai 2021, 18:41:12 »

@ LwPersFw:

Nach meiner Ansicht war mit der schriftlichen Antwort des BGM die Unklarheit der Formulierung des STIKO Bulletins beseitigt - aber eine explizite Klarstellung hift sicherlich, endgültig Rechtssicherheit herzustellen.
(ich kann alle Deine Argumente bezüglich einer "problematischen Formulierung" nachvollziehen, tendiere hier aber in der Bewertung anders).

Wobei mir die Art und Weise (der Lösung der Regierung) "nicht gefällt".

Eine eher "medizinisch - kaufmännische - wissentschaftliche" Fragestellung (was ist eine angeratene Impfung) gehört in ein entsprechendes Gremium, und das ist die STIKO (so deren Auftrag), und das "Hauptdokument" ist der Impfkalender - da sind alle angeratenen Impfungen aufgeführt - übrigens als "wo gegen", nicht in der Form "welcher Impfstoff".

Die Frage "welcher Impfstoff" ist eine individuelle Entscheidung Patient / Arzt auf Basis der zugelassenen Impfstoffe und der Verfügbarkeit der Impfstoffe  (das macht PEI).

Insoweit hätte es ausgereicht, eine Impfung gegen Covid in den Impfkalender für 18+ aufzunehmen.

Würde man dies als Beispiel nehmen, müßte man zukünftig jede neue Impfung oder Änderung einer angeratenen Impfung ins Infektionsschutzgesetz aufnehmen - und diese Frage ist ja keine politische / Grundsatzfrage.
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ulli76

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #2060 am: 13. Mai 2021, 19:25:27 »

Der Impfkalender ist dafür nicht maßgeblich. Der ist nur eine Übersicht für ein Standardimpfschema. Und in der aktuellen Pandemie weiss man eh noch nicht wie das alles noch weiter geht.

Maßgeblich für §60 InfSchG ist die Empfehlung der jeweiligen Kommissionen der Bundesländer.
1a ist eine Ergänzung und Klarstellung für die aktuelle Pandemie. Damit sind jetzt die Unklarheiten beseitigt. Und Betroffene von Impfschäden haben mehr Sicherheit.

Die Zulassung und Altersklassenbegrenzung ist eine Fachfrage die der Arzt in seiner Indikationsstellung und der Impfdurchführung berücksichtigen muss. Das ist eher eine Haftungsfrage für den Arzt. Komplett andere Rechtsgrundlage.

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F_K

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #2061 am: 14. Mai 2021, 09:03:46 »

@ Ulli76:

Kannst Du dann bitte das Dokument benennen, dass die durch die STIKO angeratenen Impfungen benennt?

Mir scheint der Impfkalender zumindest ein "gültiges" Dokument zu sein.

@ LwPersFw:

Ich habe dann auch nochmal recherchiert, in NW gilt z. B.:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=21260&bes_id=44285&val=44285&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&menu=1

Zitat
Gemäß § 20 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) geändert worden ist, werden hiermit alle Schutzimpfungen nach den jeweils gültigen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut öffentlich empfohlen.

Damit sind also in NW alle Impfungen, die auch die STIKO anrät, in NW angeraten und durch das InfSG abgesichert.

(Sprich: hätte die STIKO z. B. den Impfkalender um Covid 19 ergänzt, hätte NW nichts ändern müssen - und alle anderen Länder mit ähnlichen Regelungen eben auch nicht - wäre eine gute Lösung gewesen).

Aber NW hat entsprechend reagiert:

Zitat
Darüber hinaus werden alle Impfungen mit zugelassenen Impfstoffen gegen Influenzaerkrankungen empfohlen, welche die jeweils aktuellen von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Antigenkombinationen aufweisen und arzneimittelrechtlich zugelassen sind sowie alle Impfungen mit in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffen gegen SARS-CoV-2.

Damit sind alle Impfungen gegen Cov-2 in NW abgesichert - auch U60 AZ - weil der Impfstoff so in der EU zugelassen ist, kann man auch auf der Seite PEI nachlesen.

Damit ist auch ohne Änderung InfSG sichergestellt, dass auch alle Soldaten, die sich zivil in NW mit AZ U60 impfen lassen, entsprechend abgesichert sind.
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ulli76

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #2062 am: 14. Mai 2021, 10:38:08 »

Nochmal- nicht die Empfehlung der STIKO ist maßgeblich, sondern die Empfehlung der Impfkommission des jeweiligen Bundeslandes.

Der STIKO-Impfkalender ist eine Zusammenfassung.
Die offizielle Empfehlung findet sich im EpiBul. Für die anderen Impfungen (außer Corona) gibt es immer im August die Ausgabe mit der aktuellen Empfehlung. Manchmal ändern sich Empfehlungen auch dazwischen, dann muss man die entsprechende Ausgabe suchen bzw. die Veröffentlichungen verfolgen.

Auch Soldaten sind vom §60 InfSchG nicht ausgeschlossen. Für sie kommt aber im Einzelfall eine Anerkennung als WDB in Frage.
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FoxtrotUniform

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #2063 am: 14. Mai 2021, 10:52:30 »

Als Randnotiz: Ich stell mir die Frage, ob sich die Politik auch so eingehend mit COVID-19 beschäftigt hat wie hier einige User. [emoji6]
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

F_K

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« Antwort #2064 am: 14. Mai 2021, 11:02:03 »

@ Ulli:

Zumindest NW stellt auf fen Ratschlag der STIKO ab, die haben keine eigene Kommision.
(Ist aus meiner Sicht auch sinnvoll, bis auf wenige Ausnahmen z. B. FSME) ist die epidemiologische Lage in DEU wohl überall ähnlich - also kein großer Unterschied zwischen Bund / Land).

@ FU:

.. ich bin mir fast sicher, dass man "hier" bessere Lösungen finden würde (ohne Politik, aber dafür mit solider Stabsarbeit).
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ulli76

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #2065 am: 14. Mai 2021, 11:28:27 »

Ach F_K- so langsam nervt es. Du bist doch Jurist und solltest stukturiertes und formaljuristisches Denken kennen.

In NRW wird die Impfkommission irgendwo beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales angehangen sein.
Irgendwie muss das Land ja zu der Entscheidung kommen, sich der STIKO-Empfehlung anzuschließen.
Und genau DIE Entscheidung muss eben vom Land getroffen und in einem Erlass umgesetzt werden.

Nicht alle Bundesländer folgen 1:1 der STIKO-Empfehlung.

Die STIKO-Empfehlungen finden sich in den EpiBuls. Der Impfkalender ist lediglich eine grafisch übersichliche Zusammenfassung.
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Andi8111

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #2067 am: 14. Mai 2021, 12:07:27 »

@ Ulli:

Bitte keine "Beleidigungen" - ich bin Ingenieur.

Googelt man "Impfkommision NRW" findet man nur Seiten der STIKO, oder Statements des Gesundheitsministers NW zur STIKO.

Ich denke, eine Entscheidung der STIKO zu folgen, kann ein Ministerium (hier NW) auch ohne eine (ständige) Kommision treffen.

Dies mag in anderen Bundesländern anders geregelt sein und dort kann / sollte es dann eine Impfkommision des Bundeslandes geben.

@ Andi:

Warun verlinkst Du das Dokument erneut?
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Andi8111

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #2068 am: 14. Mai 2021, 12:29:26 »

Ich wollte dir mal in Erinnerung rufen, dass du die entsprechende Weisung, bzw. den entsprechenden Runderlass zum Beweis von Ullis Ausführungen bereits selber gefunden, aber wohl nicht verstanden hast.

Deutschland ist immer noch ein föderaler Staat, Gott, wie ich das bedauere.... trotzdem gilt: Gesundheitsfürsorge ist der Richtlinienkompetenz der jeweiligen Fachminister der Bundesländer zugeordnet, wie beim Bildungswesen.... deswegen gelten Anweisungen zu Impfungen NUR, wenn die durch einen Erlass des Kompetenzinhabers, hier wohl der Landesminister für Arbeit Soziales und Gesundheit, in anderen Bundesländern sind sehr wohl entsprechende Fachgremien eingerichtet, die den Kompetenzinhaber beraten. Ob das nun Not tut, will ich hier nicht bewerten.. aber: Ob das nun Kommission genannt wird, oder ein Minister in seinem Kompetenzspielraum die Grenzen absteckt, spielt doch gar keine Rolle. 
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LwPersFw

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #2069 am: 14. Mai 2021, 12:44:27 »

F_K ... was soll wieder dieses endlose Diskutieren...

Es ging nur um die Frage, ob Bürger, die unter 60 sind, bei einer Impfung mit AstraZeneca bzw Johnson&Johnson über das IfSG Versorgungsschutz haben.

Und das haben sie nicht, weil die STIKo für diese Personengruppe aktuell keine Empfehlung im rechtlichen Sinne ausgesprochen hat.

Die Ausnahme davon kann sein, dass ein einzelnes Bundesland die Empfehlung in seiner eigenen Landesverordnung zum Impfen ausgesprochen hat.

Da dies aber eben nur einzelne BL ggf. getan haben, hat der Gesetzgeber eine Lücke erkannt und wird diese mit der genannten Gesetzesänderung schließen und dies rückwirkend.

Damit alle unter 60 mit AstraZeneca bzw Johnson&Johnson Geimpften Versorgungsschutz über das IfSG haben.

Damit sind doch alle Fragen geklärt.

Was man hätte anders machen können... etc. ... ist doch vollkommen egal...  ::)

Und für alle anderen Impfungen, für die die STIKo eine gültige Empfehlung ausgesprochen hat, ist die Diskussion sowieso überflüssig, da diese von allen BL umgesetzt wird und somit Versorgungsschutz gewährleistet ist.

Es kommt auf die Wortwahl "wird empfohlen" an!

Das der Einsatz eines Impfstoffs "als möglich" benannt wird, erfüllt nicht den gesetzlich geforderten Tatbestand der Empfehlung!

Und damit ist das Thema für mich erledigt.
Der Gesetzgeber handelt in diesem Fall  im Sinne der Sache ... für alle Bürger ... gut so.
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