Selbstverständlich ist es nicht möglich "Ungeimpften" auf Dauer das Recht auf Freizügigkeit, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, oder das Recht auf Ausübung einer Religion zu nehmen.
Diese Rechte können zwar aufgrund von Gesetzten temporär eingeschränkt werden. Entfällt die Grundlage auf der diese Gesetze erlassen wurden, erlicht die Grundrechtseinschränkung unmittelbar.
Beispiel: Sobald sich jeder "Impfwillige" impfen konnte, entfällt aus juristischer Sicht jede Grundlage auf Einschränkungen der Grundrechte. Die Grundlage ist hier ja die Gefahrenabwehr, speziell die Bekämpfung von Seuchen. Wenn sich nun jeder der sich schützen möchte impfen konnte und jeder der das nicht möchte, dass Risiko einer Erkrankung selbst trägt ist die "Gefahrenabwehr" somit vollzogen.
Eine Grundlage dafür, Grundrechte weiter einzuschränken ist nicht mehr vorhanden.
Entsteht jetzt eine Variante die resistent gegen jeden Impfschutz ist, so wäre die Grundlage erneut gegeben aber dann für alle. Niemals ausschließlich für Ungeimpfte.
Zumal das mit der Gleichstellung vor dem Gesetzgeber grundsätzlich schon nicht funktioniert. Geimpfte und Ungeimpfte zu unterscheiden.