Es war allen Beteiligten klar und offensichtlich, dass es hier "nur" um Verstöße gegen die Verordung ging.
Und selbst wenn es so wäre: Auch bei bloßen Ordnungswidrigkeiten habe ich auf Verlangen des Staates meine Identität zu offenbaren. Es ist mein gutes Recht als Bürger, wegzulaufen. Es ist aber auch das gute Recht des Staates, die berechtigte Personenüberprüfung durchzusetzen.
Was wäre denn, wenn ein Bürger sein Kfz in dieser Weise gegen andere Personen eingesetzt hätte?
Die Frage verstehe ich wirklich nicht. Zunächst mal handelt hier nicht der Bürger, sondern der Staat. Zum anderen wurde auch kein "Auto gegen Personen" eingesetzt, sondern es wurde ein Auto zur Verfolgung genutzt. Wollen Sie allen Ernstes sagen, die Polizeit darf nur zu Fuß folgen, wenn auch der Täter zu Fuß flüchtet? Darf die Polizei nur dann ein Auto benutzen, wenn auch die Täter ein Auto benutzen?? Könnten Sie mal für nur 1 Minute darüber nachdenken, was Sie eigentlich sagen??
Er wäre sicher mit Schußwaffeneinsatz durch die Polizei gestoppt worden und hätte seinen Führerschein nie wieder gesehen, weil er gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr begangen hätte und man das Jagen eines Fußgängers mit einem Kfz sicher als versuchten Mord auslegen kann, weil der Fahrzeugführer das Überfahren der Person mißbilligend in Kauf nimmt.
In diesem Satz ist soviel abenteuerlicher juristischer Humbug, dass man gar nicht weiß, wo man anfangen soll.
1. Wenn der Bürger einen legitimen rechtlichen Grund hat, jemanden zu verfolgen, dann darf er dies auch mit dem Auto tun. Rechtsgrundlagen gibt es im Strafrecht (§ 127 StPO), aber übrigens auch im Zivilrecht (§ 229 BGB).
2. Wenn ein legitimer rechtlicher Grund vorliegt (siehe oben), dann liegt auch kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vor. Übrigens kann dieses Delikt ohnehin nur äußerst selten mit dem eigenen Auto verwirklicht werden, aber das wäre jetzt zu kompliziert.
3. Das mit dem Mord ist hahnebüchener Unsinn, denn dafür müsste man die Absicht haben, einen konkreten Menschen zu töten oder es zumindest als gleichgültig in Kauf nehmen. Das habe ich nicht beim Hinterherfahren und nur in ganz besonders krassen Konstellationen. Und selbst dann müsste man den oben genannten Rechtfertigungsgrund auch berücksichtigen.
Wahrscheinlich muss ich meine beabsichtigten Beiträge hier künftig von einem Juristen absegnen lassen, damit sichergestellt ist, dass nur jene Termini und Formulierungen verwendet werden, die einem dann nicht mehr zum Nachteil ausgelegt werden können.
Und jetzt kommt noch die Opferhaltung. Der arme kleine InstUffz, dem man ja nur Böses will und zu dem alle so gemein sind.... Nein, nein, das verfängt hier nicht.
Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass sich vieles mit dem gesunden Menschenverstand regeln lassen sollte und könnte, wurde aber eines Besseren belehrt…
Früher hat einem der gesunde Menschenverstand gesagt, dass man sich an Regeln, Verordnungen und Gesetze einfach halten sollte und diese schon irgendeinen Sinn haben (zumindest im demokratischen Rechtsstaat). Heute aber scheint bei vielen die Meinung vorzuherrschen, dass man tun und lassen kann, was man will und der Staat einem gar nichts kann. Ob diese Denke "gesund" ist, darf zurecht bezweifelt werden.