Ehe man meine Aussage wieder so versteht, wie man möchte, vielleicht noch zur Ergänzung:
Die Impfung hat die Aufgabe, schwere bis tödlich verlaufende Krankheitsverläufe zu reduzieren - das war im Lastenheft für die Impfstoffe sinngemäß beschrieben. Das Verhindern jeglicher Infektionen und die Ausbildung leichter Krankheitsverläufe ist jedoch davon unberührt. Es wird also auch bei geimpften Soldaten weiterhin zu Infektionen und Phasen der Dienstunfähigkeit beim Durchlaufen leichter Krankheitsverläufe kommen - so dass die Impfung die Sache nicht aus der Welt schaffen kann.
Außerdem unterliegen Soldaten sowieso einer Duldungspflicht für befohlene Gesundheitsmaßahmen, einschließlich Eingriffen und Impfungen, so dass sich hier ja eine eindeutige Sachlage ergibt und da zusätzliche Diskussionen oder Androhung weiterer Sanktionen damit eigentlich überflüssig sind. Mit der Verpflichtung erkennt man außerdem die für Soldaten geltenden Einschränkungen gewisser Grundrechte an bzw. die bereits beschriebenen Duldungspflichten.