Ich frage mich tatsächlich, ob den Kameraden nicht bewusst ist, was Sie sich mit diesem Verhalten für den weiteren Lebenslauf antun.
Man sollte das Ganze sachlich und nüchtern angehen.
Wer seine Meinung sagen will soll es tun...
Man muss diese Menschen aber nicht noch aufwerten, indem der Eindruck erweckt wird - gerade medial - sie sind ein großer Anteil der Bevölkerung...
Denn das sind sie nicht ... sondern eine Minderheit !
Und in einer Demokratie bestimmt eine Minderheit nicht über die Mehrheit.
Wer dies nicht verstehen will, muss in letzter Konsequenz die wehrhafte Demokratie kennen lernen.
Und dies gilt auch innerhalb der Bw.
Seit 24.11.21 gilt nun einmal die Duldungspflicht auch für COVID-19.
Die Minderheit an Soldaten, die sich bisher nicht freiwillig haben impfen lassen...
... müssen jetzt überlegen, wie sie handeln.
Und ich als Chef würde da klar aufzeigen, dass die Zeit des Überzeugens/Erklärens vorbei ist!!
Seit fast 1,5 Jahren (!!) erklären die Fachleute auf allen medialen Kanälen wie wichtig die Impfung ist, wie gering die Wahrscheinlichkeit von Nebenwirkungen ist - nicht mehr als bei anderen Impfungen - und das NUR durch die Impfung das Leben für ALLE wieder in Normalität finden kann.
Was soll ein Chef NOCH erklären ?
Irgendwann muss damit Schluss sein!
Deshalb würde ich den Soldaten vor die Wahl stellen:
1. Sofort Impfen
oder
2. Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens
"Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass eine wiederholte Befehlsverweigerung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 WStG eine Wehrstraftat darstellt, die - je nach Schwere des Verstoßes - im Regelfall
mit einer Gehaltskürzung,
einem Beförderungsverbot oder
einer Dienstgradherabsetzung
geahndet wird"Aus BVerwG 2 WNB 8.20
Und ich behaupte... wenn die wenigen Soldaten, die noch schwanken, diese möglichen Folgen aufgezeigt bekommen - inklusive der Tatsache, dass ab Einleitung z.T.
Jahre ins Land gehen können ... und solange
KEINE FÖRDERUNG/BEFÖRDERUNG (!!) - werden nur einige "Totalverweigerer" übrig bleiben.
Und diese müssen dann mit den Folgen leben.
Genauso wie jeder andere Soldat, der ein Dienstvergehen begeht, dass vor das Truppendienstgericht führt.
Ganz nüchtern und unaufgeregt.