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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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Autor Thema: Alles was Corona betrifft  (Gelesen 340369 mal)

Panzeraner

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #3120 am: 20. Januar 2022, 12:19:28 »

Guten morgen,

mal ne Frage zwecks Kinderbetreuung, im Falle, dass der Partner Corona postiv getestet wurde.

Stehen mir in diesem Zusammenhang auch Sonderurlaubstage zu? Hintergrund ist, dass wir zwei Kinder haben, die jetzt natürlich betreut werden müssen.
Meine Frau wird sich abschotten. Meine Kinder sind beide geimpft und müssen daher weiterhin zur Schule. Und da komme ich ins Spiel, als einzige Person die die Betreuung der Kinder gewährleisten kann.

Desweiteren bin ich dann gespannt, ob es mich auch noch treffen wird, da ich jetzt zu 2 postiven Menschen Kontakt hatte. Am Dienstag wurde ein Kamerad positiv getestet und hat bisher einen recht schweren Verlauf, trotz Impfung.
Und wir hocken mit 5 Mann in nem recht kleinen Büro.

Jeden Tag ist testen angesagt. Bisher ist noch auf Holz klopfen angesagt.

Grüße aus Augustdorf
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F_K

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #3121 am: 20. Januar 2022, 12:32:12 »

Den Antrag bearbeitet der DV, nach Vorlage entsprechender Nachweise. Gute Besserung.
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justice005

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #3122 am: 20. Januar 2022, 15:13:35 »

Zitat
Und wir hocken mit 5 Mann in nem recht kleinen Büro.

Ich bezweifle stark, dass das zulässig ist. Ich bin zwar nicht ganz auf dem Laufenden, aber das letzte, was ich hörte, war, dass es sehr strenge Regeln gibt, wieviele Leute je nach Größe in einem Büro sitzen dürfen. Daher sollten Sie die Weisungslage mal prüfen. Sollte sich der Disziplinarvorgesetzte nicht an die geltende Weisungslage halten, empfehle ich dringend eine Beschwerde.
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F_K

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #3123 am: 20. Januar 2022, 15:19:24 »

@ Justice:

Bei aller Liebe - bitte nicht immer gleich ein Fehlverhalten unterstellen - WENN die Mindestabstände unterschritten werden, ist halt Mund-Nasen-Schutz zu tragen - so wie im ÖPNV halt auch.

(Dies ist unabhängig davon, ob ggf. ein Fehlverhalten vorliegen könnte - dies ist der Schilderung nicht zwingend zu entnehmen.)
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justice005

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #3124 am: 20. Januar 2022, 18:51:06 »

Wie gesagt, als ich letztens mit einem befreundeten RB sprach, erzählte der mir, dass die Geschäftsstelle (mit drei Leuten besetzt) immernoch nicht gleichzeitig arbeiten kann, weil die Bürogröße nicht ausreichend ist. Daher arbeiten die nach wie vor abwechselnd. Es dürfen maximal zwei drinnen sein (in dem konkreten Büro). Er erzählte mir auch, dass sie ihr Vernehmungszimmer nicht mehr für Vernehmungen nutzen können, weil der Raum nicht für 4 Personen zugelassen ist. Sie müssten jetzt immer in einen riesen Raum gehen, wo 4 Personen zugelassen sind. Daher weiß ich das.

Daher sagte ich ja auch: Erstmal Weisungslage prüfen. Das ist natürlich das wichtigste.
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InstUffzSEAKlima

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #3125 am: 20. Januar 2022, 19:26:36 »

Für den Bürobetrieb gibt es in den meisten Fällen die Option des Homeoffice oder eventuell einem Ausweicharbeitsplatz. Die einst fast immer belegten Besprechungsräume werden auch fast überall mittlerweile zur Nutzung für normale Arbeitsplätze verwendet, mit entsprechend viel Freiflächen zwischen den Personen.
 

Wenn dennoch Tätigkeiten in Präsenz in den eher kleinen Büroräumen erforderlich sind, haben es viele Firmen mittlerweile so organisiert, dass eben nicht alle Mitarbeiter auf einmal in den Büros sind, sondern man sich abstimmt, an welchen Tagen man seine geplanten Arbeiten in Präsenz gesammelt erledigt und dann wieder ins HO verschwindet, eventuell auch stundenweise.
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Panzeraner

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #3126 am: 20. Januar 2022, 20:26:29 »

Fehlverhalten? Das möchte ich mal genauer definiert haben.

Was würde man denn sagen, wo die Grenze aktuell wäre? Gibt es nicht ne Weisung oder Befehle, wie man den Dienst priorisieren sollte?

Ich frage mal anders: Wenn man keinen wichtigen Auftrag hat, außer die Realversorgung, welche aber aufgrund Corona sehr gering ist, macht es dann Sinn, dass z.B. IGF zum Beginn des Jahren die höchste Priorität hat?
Muss man zum jetzigen Zeitpunkt unbedingt Schießen gehen? Das F in IGF steht übrigens für Februar! Kann man nicht sagen, Ok, wir warten bis es wärmer wird, und Covid sich wieder entspannt?

Wir haben einen neuen motivierten Chef, der noch was werden möchte. Der Stab und andere Kompanien gehen ins Homeoffice, inklusive der Soldaten, die Zuhause mit Sicherheit keine Heimarbeit machen können und wir machen weiter wie gehabt.

Alles auch soweit so gut OK. Aber irgendwie gibt es Covid bei uns nicht... Stattdessen wird noch rumgeheult, wenn Kameraden sich infiziert haben und nicht in der Amtshilfe eingesetzt werden können. Das wird immer so dargestellt, als macht man das mit Absicht.

Bei uns wurde ein Übungsplatz abgesagt... dafür wird in Kürze eine grüne Woche angesetzt. IGF Schießen wurde angesetzt. Die Schießlisten für Teilnehmer sind voll!

Für mich ist das alles Wiedersprüchlich.
Man will Corona bekämpfen, fährt aber hoch.
Nun soll man 2 x die Woche alle Soldaten testen und FFP 2 Maske tragen. Jeden Tag ist Kompanieantreten, wo dann nen FvW vor der Front steht und sagt, dass es kein Punkte gibt.

Ich bin froh, wenn ich nicht Kontakt zu vielen Kameraden habe. Das habe ich aber. Zivil wird da besser aufgepasst. Im San-Bereichen übrigens auch. Geh mal zur BwDlz....


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F_K

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #3127 am: 20. Januar 2022, 20:37:55 »

Taschentuch und / oder auf den Arm?

Ernsthaft - Schiessen ist in aller Regel draussen, und mit Hygienekonzept kein Problem.

Amtshilfe ist Realauftrag ...
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InstUffzSEAKlima

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #3128 am: 20. Januar 2022, 22:48:06 »

Für mich ist das alles Wiedersprüchlich. Man will Corona bekämpfen, fährt aber hoch.
Nun soll man 2 x die Woche alle Soldaten testen und FFP 2 Maske tragen.
Das ist eben Leben in der Lage. Soll man die Soldaten alle heim schicken und sie monatelang vom Dienst bei vollem Gehalt freistellen? Test und FFP2 gelten im Zivilen ebenso. Natürlich sollte man besonders schikanös wirkende Situationen vermeiden, wie z.B. bei starken Niederschlägen im Freien das Maskentragen befehlen, weil man bei den entsprechenden Verrichtungen nicht die nötigen Mindestabstände einhalten kann bzw. mehrere Personen etwas gemeinsam ausführen. Dann wird das eben bei anderem Wetter durchgeführt, wo die Umsetzung der entsprechenden Corona-Schutzmaßnahmen nicht zu einer unnötigen Erschwernis werden.
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Nachschieber

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #3129 am: 24. Januar 2022, 09:31:21 »

Chef lehnt Sonderurlaub ab, was tun?
Begründung: Als Hauptverdiener muss man zuhause klarstellen, wer Zuhause bleibt!

Eines unserer Kinder wurde Samstag und Sonntag jeweils 2x positiv getestet. PCR folgt heute. Die Schule wurde geschlossen, in der Klasse sind mittlerweile mehr als 10 Kinder positiv, dazu kommen mehrere Lehrer.
Das zweite Kind ist mit in Quarantäne, weil die letzte Impfung länger als 90 Tage her ist.

Meine Frau wurde letzte Woche 2 x positiv getestet, PCR war negativ. Sie war trotzdem 5 Tage Arbeitsunfähig geschrieben und kann nicht schon wieder fehlen.

Uns hat Corona bisher verschont  daher hab ich bisher keinen Sonderurlaub beantragen müssen.

Bin sprachlos.
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F_K

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #3130 am: 24. Januar 2022, 09:38:02 »

@ Nachschieber:

Also: Deine Frau ist nicht "positiv", sondern ist arbeitsfähig?

Welchen Krankenversicherungsstatus hat Deine Frau? Als GKV Versicherte kann sie sich doch "Kind krank" schreiben lassen und die Betreuung übernehmen.

Insoweit kann man schon nachvollziehen, dass hier der gesetzlich vorgesehene Weg gegangen werden soll.
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HubschrauBär

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #3131 am: 25. Januar 2022, 05:57:17 »

@F_K Der Sonderurlaub für Soldaten ist doch ebenso geregelt und vorgesehen (SUrlV, hier §21(2b))

@Nachschieber
Hat der Chef ihren ordentlichen, schriftlichen Antrag auf Sonderurlaub gem. der o.g. Quelle denn überhaupt entsprechend schriftlich auf dem Antrag abgelehnt?
Wenn ja, dann muss er dort ja wichtige dienstliche Gründe beschrieben haben.
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LwPersFw

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #3132 am: 25. Januar 2022, 17:17:23 »

Guten morgen,

mal ne Frage zwecks Kinderbetreuung, im Falle, dass der Partner Corona postiv getestet wurde.

Stehen mir in diesem Zusammenhang auch Sonderurlaubstage zu?



Aktuell gilt

"Bundesministerium des Innern und für Heimat

Regelungen anlässlich aktueller Entwicklungen in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19)

hier: Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemi-schen Lage von nationaler Tragweite
Bezug: Rundschreiben vom 16. März 2020, Az. D2-30106/24#3, D5-31002/17#9
           Rundschreiben vom 24. November 2021, Az. D5-31001/7#49, D2-30106/28#4

D5-31001/7#50, D2-30106/28#4

Berlin, 22. Dezember 2021"


Darin die Regelungen für Beamte - die gemäß Weisung BMVg (BMVg P II 7 / vom 23.12.2021) entsprechend für die Soldaten anzuwenden sind.

Auszug:

"2.1 Regelungen für Beamtinnen und Beamte

2.1.2 Kalenderjahr 2022

Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Sonderurlaubsverordnung, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten soll, werden nach § 21 Abs. 2 der Sonderurlaubsverordnung die Absätze 2a bis 2c eingefügt.
Damit erfolgt die Übertragung des Regelungsgehalts des § 45 Abs. 2a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch auf Beamtinnen und Beamte des Bundes sowie Richterinnen und Richter des Bundes.

In Fällen der Erkrankung eines Kindes, das noch nicht zwölf Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, besteht für das Jahr 2022 unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 Nr. 4 SUrlV ein Anspruch auf Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung von insgesamt bis zu 24 Arbeitstagen (§ 21 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 21 Abs. 2a Nr. 2 SUrlV); für Alleinerziehende besteht für 2022 ein Anspruch von insgesamt bis zu 44 Arbeitstagen (§ 21 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 21 Abs. 2a Nr. 1 SUrlV). Sind die Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 SUrlV gegeben (Dienstbezüge oder Anwärterbezüge überschreiten nicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch), besteht für 2022 in Fällen der Erkrankung eines Kindes ein Anspruch auf Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung von insgesamt bis zu 28 Arbeitstagen (§ 21 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 21 Abs. 2 i. V. m. § 21 Abs. 2a Nr. 2 SUrlV); für Alleinerziehende besteht für das Kalenderjahr ein Anspruch von insgesamt bis zu 48 Arbeitstagen (§ 21 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 21 Abs. 2 i. V. m. § 21 Abs. 2a Nr. 2 SUrlV).

Zu beachten sind die in § 21 Abs. 2a SUrlV geregelten Höchstgrenzen, die sich erst ab dem dritten Kind auswirken. Die Höchstgrenzen beziehen sich ausschließlich auf die zusätzlich gewährten Sonderurlaubstage (und nicht auf die Sonderurlaubstage nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 ggf. i. V. m. § 21 Abs. 2 SUrlV).

Nach § 21 Abs. 2b SUrlV können die Sonderurlaubstage nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 SUrlV auch in Verbindung mit § 21 Abs. 2, Abs. 2a SUrlV bis zum Ablauf des 19. März 2022 auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die Beamtin oder der Beamte ihr oder sein Kind, das noch nicht zwölf Jahre alt ist oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, betreut, weil

● zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten die Schule des Kindes, die Einrichtung zur Betreuung des Kindes oder die Einrichtung für Menschen mit Behinderungen auf Grund des Infektionsschutzgesetzes vorübergehend ge-schlossen worden ist,

● das Betreten der Schule des Kindes, der Einrichtung zur Betreuung des Kindes oder der Einrichtung für Menschen mit Behinderungen – auch auf Grund einer Absonderung – un-tersagt worden ist,

● Schul- oder Betriebsferien von der zuständigen Behörde aus Gründen des Infektionsschut-zes angeordnet oder verlängert worden sind,

● die Präsenzpflicht in der Schule des Kindes aufgehoben worden ist,

● der Zugang zu einem Angebot der Kinderbetreuung eingeschränkt worden ist oder

● das Kind auf Grund einer behördlichen Empfehlung die Schule, die Einrichtung zur Betreuung des Kindes oder die Einrichtung für Menschen mit Behinderungen nicht besucht.

Die Dienststelle kann die Vorlage einer Bescheinigung der Schule oder der Einrichtung verlangen.

Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob der Dienst im Homeoffice erbracht wird bzw. erbracht werden könnte.

Als behördliche Empfehlung ist auch der Rat von geöffneten Einrichtungen zur Kinderbetreuung an Eltern zu verstehen, aus Gründen des Infektionsschutzes ihre Kinder bitte zu Hause zu betreuen.

Es können auch halbe Sonderurlaubstage gewährt werden. Ein halber Sonderurlaubstag enspricht der Hälfte der für den jeweiligen Arbeitstag festgesetzten regelmäßigen Arbeitszeit.

Für die Zeit, in der ein Elternteil Sonderurlaub nach § 21 Abs.1 Nr. 4 SUrlV, auch in Verbindung mit § 21 Abs. 2, 2b SUrlV in Anspruch nimmt, ruht für beide Elternteile die Möglichkeit, aus demselben Grund Sonderurlaub nach § 22 Abs. 2 in Anspruch zu nehmen, vgl. § 21 Abs. 2c SUrlV."




Zuständig für die Gewährung dieses SU ist der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte.



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F_K

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #3133 am: 26. Januar 2022, 09:12:07 »

Update:

Wie von mir befürchtet / erwartet sind die täglichen Impfungen nun unterhalb einer halben Million pro Tag - die Ziele der Regierung werden also nicht erreicht werden.

Wirklich Impffortschritt wird nur noch bei den 5 bis 17 Jährigen erreicht - diese Altersgruppe hat die Möglichkeit noch nicht so lange - und ist für die Belastung des Gesundheitssystems auch nicht vordringlich (dort steht der individuelle Schutz vor LangCovid und der Schutz der Gesellschaft bezüglich Reduktion der Übertragung im Vordergrund).

Ansonsten wird diese Woche wohl bundesweit eine Inzidenz von 1000 erreicht - damit dann knapp / bald 2 % der Bevölkerung mit einer aktiven Covid Infektion (also 1 von 50!).
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Verteidiger

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #3134 am: 31. Januar 2022, 08:41:29 »

Update:

Wie von mir befürchtet / erwartet sind die täglichen Impfungen nun unterhalb einer halben Million pro Tag - die Ziele der Regierung werden also nicht erreicht werden.

Wirklich Impffortschritt wird nur noch bei den 5 bis 17 Jährigen erreicht - diese Altersgruppe hat die Möglichkeit noch nicht so lange - und ist für die Belastung des Gesundheitssystems auch nicht vordringlich (dort steht der individuelle Schutz vor LangCovid und der Schutz der Gesellschaft bezüglich Reduktion der Übertragung im Vordergrund).

Ansonsten wird diese Woche wohl bundesweit eine Inzidenz von 1000 erreicht - damit dann knapp / bald 2 % der Bevölkerung mit einer aktiven Covid Infektion (also 1 von 50!).

Die Strategie lautet nun Durchseuchung.
https://www.merkur.de/deutschland/corona-deutschland-news-aktuell-inzidenz-rekord-todesfaelle-zahlen-hoechstwert-zr-91270407.html

Wie sich Corona bei einer geimpften Gesellschaft verhält, konnten wir in Spanien gut beobachten. Wie ist das aber wenn Omikron sich in Sachchsen durchsetzen wird?
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