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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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Autor Thema: Alles was Corona betrifft  (Gelesen 340366 mal)

dunstig

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #3225 am: 10. Juni 2022, 19:28:46 »

Niemand zwingt einen zum Motorradfahren, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Helm tragen stellt auch keinen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar. Bei 1G für alle wäre beides der Fall.

Die Masern Impfung schafft sterile Immunität. Schützt also vor Ausbreitung und Übertragung des Virus.

Daher Verhältnismäßigkeit meiner Meinung nach völlig anders zu bewerten.

Dass eine Impfpflicht bei Corona zu niedrigen Inzidenzen führt und damit die Ausbreitung eindämmt, sehe ich derzeit auch nicht mehr so deutlich. Immerhin sind die Inzidenzen dieser Gruppen mittlerweile nahezu identisch. Erst bei der Hospitalisierungsrate lässt sich ein Unterschied feststellen. Und da wären wir wieder bei „selber Schuld“.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #3226 am: 10. Juni 2022, 19:45:23 »

Ich kann Deine Position nachvollziehen - hat auch die besseren / stärkeren Argumente als meine.

(Ob es bei Masern wirklich sterile Immunität gibt, ist umstritten - macht ja niemand PCR Tests - aber die Impfung verhindert wohl sicher Ausbruch der Krankheit und Verbreitung - dies ist bei Covid inzwischen anders, wir benötigen neue Impfstoffe)
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BulleMölders

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #3227 am: 11. Juni 2022, 10:45:33 »

So ich habe es in unterschiedlichen Beiträgen mehrfach angedroht und nun ist es soweit. Ich habe den Beitrag geschlossen, weil mal wieder zwei Mitglieder in bilateraler Diskussion, zwar nicht wirklich abgedriftet, aber sich in klein klein Diskussionen verzettelt haben.

Da sie nicht befreien (wollen) dass so etwas dann bitte per PN zu führen ist, muss halt geschlossen werden. Alle anderen Mitglieder dürfen sich dann bei diesen beiden Herren bedanken.
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Roughnecks

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #3228 am: 07. Juli 2022, 11:41:22 »

Die Impfpflicht für Soldaten bleibt bestehen. Dies hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschieden. Er wies am Donnerstag die Beschwerden von zwei Offizieren der Luftwaffe gegen die Aufnahme der Corona-Schutzimpfung in die sogenannte Duldungspflicht zurück. Die Oberstleutnante sahen ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt (Az.: BVerwG 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22). Die Entscheidung ist rechtskräftig.
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F_K

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #3229 am: 07. Juli 2022, 12:04:58 »

Prima, ich begrüße die Entscheidung.

Ansonsten - ITS Covid Belegung derzeit, im Sommer, über 1000.

Eine Grosstante von mir ist zwischenzeitlich an Covid verstorben - meine jüngere Tochter erkrankt, trotz 3 Impfungen - 1 Tag Totalausfall, ein weiterer Tag krank, jetzt wieder alles ok.

Das Thema ist noch nicht durch ..
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justice005

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #3230 am: 07. Juli 2022, 12:05:36 »

Gut so.
 
Dann werden jetzt wohl einige Didziplinar- und Strafverfahren Bewegung aufnehmen...

;D
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F_K

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #3231 am: 07. Juli 2022, 12:20:36 »

... und sich zumindest die Impfquote in den SK gegen 100 % bewegen.

Wie ich jetzt selber gesehen habe - die Varianten komen erstmal "an der Impfung vorbei", aber das vortrainierte Immunsystem bekommt es dann schnell in den Griff.
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UZwGBw

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #3232 am: 07. Juli 2022, 12:58:33 »

Ich begrüße dieses Urteil!

Selbst hat es mich trotz dreier Impfungen erwischt und ich möchte nicht wissen, wie heftig die Erkrankung ohne Impfung gewesen wäre. Schon mit Impfung kann ich mich nicht daran erinnern, als erwachsener Mensch jemals so flach gelegen zu haben.
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Roughnecks

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #3233 am: 07. Juli 2022, 13:01:25 »

https://www.bverwg.de/de/pm/2022/44

Hier die Pressemitteilung dazu.



EDIT: Text der PM ergänzt:

""BVerwG Pressemitteilung

Nr. 44/2022 vom 07.07.2022

Soldaten müssen sich gegen Covid-19 impfen lassen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Anträge zweier Luftwaffenoffiziere gegen die Verpflichtung, die Covid-19-Impfung zu dulden, als unbegründet zurückgewiesen.
Gegenstand dieser Anträge nach der Wehrbeschwerdeordnung ist eine Allgemeine Regelung des Bundesministeriums der Verteidigung vom 24. November 2021, mit der die Schutzimpfung
gegen Covid-19 in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten verbindlichen Basisimpfungen aufgenommen worden ist. Die beiden Antragsteller haben vorgetragen, die Impfung
mit den von der Bundeswehr verwendeten mRNA-Impfstoffen sei rechtswidrig und greife in unzumutbarer Weise in ihre Rechte ein. Die mit den Impfstoffen verbundenen Risiken stünden
außer Verhältnis zu deren Nutzen.


Der 1. Wehrdienstsenat hat die Allgemeine Regelung zur Durchführung der Covid-19-Impfung als anfechtbare dienstliche Maßnahme i.S. des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO angesehen,
weil sie für die ausführenden Truppenärzte und Disziplinarvorgesetzten bindend ist und unmittelbare Auswirkungen auf die Rechtsposition der betroffenen Soldaten hat.
Er hat darum die Einwände gegen die Covid-19-Impfung an vier Verhandlungstagen erörtert und inhaltlich überprüft. Dabei sind neben Sachverständigen der Antragsteller
und der Bundeswehr auch Fachleute des Paul-Ehrlich- und Robert-Koch-Instituts angehört worden.


Im Ergebnis hat sich die Allgemeine Regelung als formell und materiell rechtmäßig erwiesen. Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Regelung in einem ordnungsgemäßen
Verfahren erlassen und insbesondere die Soldatenvertretungen beteiligt. Es war im Rahmen der ihm zustehenden Weisungsbefugnis nach § 10 Abs. 4 SG berechtigt, nach
pflichtgemäßen Ermessen den Kreis der notwendigen Schutzimpfungen durch Verwaltungsvorschrift festzulegen. Denn das Soldatengesetz enthält in § 17a SG* eine ausdrückliche
Regelung darüber, dass jeder Soldat verpflichtet ist, sich im Interesse der militärischen Auftragserfüllung gesund zu erhalten und dabei ärztliche Maßnahmen zur Verhütung
übertragbarer Krankheiten gegen seinen Willen zu dulden. Dies hat seinen Grund darin, dass der militärische Dienst seit jeher durch die Zusammenarbeit in engen Räumen
(Fahrzeugen, Schiffen, Flugzeugen), durch Übungen und Einsätze in besonderen naturräumlichen Gefährdungslagen und durch das Gemeinschaftsleben in Kasernen das
besondere Risiko der Verbreitung übertragbarer Krankheiten mit sich bringt. Das Gesetz erwartet, dass jeder Soldat durch die Duldung von Schutzimpfungen zu seiner
persönlichen Einsatzfähigkeit und damit zur Funktionsfähigkeit der Bundeswehr (Art. 87a GG) insgesamt beiträgt. Die Erhaltung der eigenen Einsatzfähigkeit ist eine zentrale
Dienstpflicht im hoheitlichen Dienst- und Treueverhältnis des Soldaten (Art. 33 Abs. 4 GG)


Die gesetzliche Ausgestaltung der Duldungspflicht genügt auch dem rechtsstaatlichen Gebot, dass der Gesetzgeber alle wesentlichen Entscheidungen selbst trifft.
Denn er hat die Reichweite des Eingriffs in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit in allgemeiner Weise hinreichend klar bestimmt und auf zumutbare Eingriffe begrenzt.
Die genaue Festlegung der im Einzelnen hinzunehmenden Impfungen und zu verwendenden Impfstoffe konnte er dem Dienstherrn überlassen, weil die Soldatinnen und Soldaten
abhängig von ihrem Einsatzort im In- und Ausland unterschiedliche Impfungen benötigen. Außerdem erfordern etwa das Auftreten neuer Krankheitserreger oder das
Bekanntwerden neuer Nebenwirkungen von Impfstoffen eine flexible und schnelle Entscheidungsfindung.


Das Bundesministerium der Verteidigung hat bei der Einführung der Duldungspflicht im November 2021 das ihm eingeräumte Ermessen nicht überschritten. Damals wies die
Delta-Variante des SARS-CoV-2-Virus eine erhebliche Gefährlichkeit auf. Die vorhandenen Impfstoffe konnten zwar das Risiko einer Infektion und Übertragung nur verringern,
aber die Gefahr schwerer Verläufe um 90 % reduzieren. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht das Vorhandensein
einer sich verschärfenden pandemischen Lage im Winter 2021 bestätigt und näher ausgeführt, dass nach damaliger überwiegender fachlicher Einschätzung von einer
erheblichen Reduzierung der Infektions- und Transmissionsgefahr durch die Covid-19-Impfung ausgegangen wurde (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 157 ff., 173 f.).


Der 1. Wehrdienstsenat hat sich nach der von ihm durchgeführten Sachverständigen-anhörung auch der Bewertung angeschlossen, dass die Impfung gegenüber der nunmehr vorherrschenden
Omikron-Variante eine noch relevante Schutzwirkung im Sinne einer Verringerung der Infektion und Transmission bewirkt (BVerfG a.a.O. Rn. 184 f.). Außerdem reduziert sie vor allem nach einer
Auffrischungsimpfung das Risiko eines schweren Verlaufs über längere Zeiträume, so dass der positive Effekt der Impfung das mit ihr verbundene Risiko weiter deutlich überwiegt. Dies gilt nach
den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts auch für die Gruppe der 18- bis 59-Jährigen, die den überwiegenden Anteil des militärischen Personals ausmachen. Das Bundesministerium
der Verteidigung war berechtigt, bei seiner Einschätzung der Impfrisiken auf die Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts zurückzugreifen, auch wenn diese Fachbehörde die Daten der
Kassenärztlichen Vereinigungen entgegen § 13 Abs. 5 IfSG bislang nicht erhalten hat. Durch die zahlreichen Einwendungen der Antragsteller wurde die Überzeugungskraft der amtlichen Auskünfte
der beiden Fachbehörden nicht durchgreifend erschüttert.


Allerdings ist das Bundesministerium der Verteidigung verpflichtet, die Aufrechterhaltung der Covid-19-Impfung zu evaluieren und zu überwachen.

Denn Daueranordnungen müssen stets daraufhin überprüft werden, ob sie angesichts veränderter Umstände weiterhin verhältnismäßig und ermessensgerecht sind.
Das Nachlassen der Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus und die Verringerung der Effektivität der aktuell verfügbaren Impfstoffe sind Umstände, die eine erneute
Ermessensentscheidung für die Anordnung weiterer Auffrischungsimpfungen angezeigt erscheinen lassen.
Außerdem ist eine Evaluierung der Entscheidung dem Gesamtvertrauenspersonenausschuss im Schlichtungsverfahren zugesagt worden.


Fußnote:
*§ 17a Soldatengesetz (Auszug)


(1)
Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen.
Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.


(2)
Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie


      1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen


          oder


      2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen.


Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 bleibt § 25 Absatz 3 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes unberührt.


(3)
Einfache ärztliche Maßnahmen wie Blutentnahmen aus Kapillaren oder peripheren Venen und röntgenologische Untersuchungen hat der Soldat zu dulden.


(4)
Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden.
Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.


BVerwG 1 WB 2.22 - Beschluss vom 07. Juli 2022

BVerwG 1 WB 5.22 - Beschluss vom 07. Juli 2022"



« Letzte Änderung: 08. Juli 2022, 06:41:02 von LwPersFw »
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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #3234 am: 18. Juli 2022, 11:28:48 »

ITS Covid Belegung geht heute wohl über 1300.

Die Inzidenz ist wohl wegen der Untererfassung in unbekannter Höhe kein guter Indikator mehr.

Hat jemand eine Idee, wie man nun abschätzen könnte, wie sich die ITS Belegung entwickeln wird?

(Oder ist die ITS Belegung nunmehr der einzig verbliebene sichere Indikator für die Pandemie in DEU?)

(Randbemerkung: BW nimmt das Thema weiter ernst - bei der deutschen Reservistenmeisterschaft (DRM) war (Dreifach) Impfung gefordert - plus verpflichtender Schnelltest vor Ort vor Beginn / bei Einschleußung, dazu (freiwillig) täglicher Test auf Stube, plus MundNasenbeckung in Truppenküche, wenn "unterwegs", sowie Hinweis, "Durchmischung", so weit wie möglich zu reduzieren - Angesichts von "keinen" Maßnahmen mehr in der Öffentlichkeit waren dass schon "harte" Maßnahmen).
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ulli76

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #3235 am: 18. Juli 2022, 21:55:51 »

Die ITS-Belegung spiegelt ja die Infektionszahlen von vor ein paar Wochen wieder. Die Todeszahlen noch von davor.

Da die Tests eingeschränkt wurden, wird die Inzidenz fehlerhaft sinken. Scheint aber keinen mehr zu interessieren. Sind wir halt hinten dran und fangen erst bei ITS an.

Ich bin heute bei 2 Außenterminen wieder mit FFP2 gesessen. Auf Arbeit weiter 3G, FFP2 für alle, regelmäßig Selbsttests im Team.
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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #3236 am: 22. Juli 2022, 10:10:27 »

Nur mal als Hinweis, was andere Länder so machen, hier Chile:

Zitat
Der Mobilitätspass (Bescheinigung über komplettes Impfschema) wird für Personen über 18 Jahren, die die vierte Dosis nicht erhalten haben und bei denen, seit der Impfung mit der dritten Dosis, mehr als sechs Monate vergangen sind, deaktiviert
...
Um uneingeschränkten Einlass zu Veranstaltungen, Gastronomie und Einzelhandel zu garantieren, wird die Validierung des europäischen Impfpasses und einhergehende Ausstellung des Mobilitätspasses („Pase de Movilidad“, Bearbeitungszeit ca. 2 Wochen) angeraten

Folge:

Meine Tochter, 16 Jahre alt, bisher in DEU 3 x geimpft, damit Inhaber europäischen Impfpasses mit digitalen Zertifikaten und ausgestelltem "pase de movilidad" (ist halt der Impfausweis in Chile - weil die impfbücher nicht "kennen"), hat jetzt kurzfristig Ihre 4te Impfung erhalten, um halt weiter am "Leben" (Restaurants, Einzelhandel, ...) teilnehmen zu können.

In DEU stellt sich eher die Frage, ob die Belegung ITS über 1500 (oder noch höher?) geht ...
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Beuteberliner

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #3237 am: 22. Juli 2022, 10:37:44 »

Momentan scheint beben der ITS-Belegung vor allem die zunehmende Infektionsrate und-dauer des Personals der Rettungsdienste zunehmend zum Problem zu werden. Wohl nicht nur in Berlin, wo die Feuerwehr nicht mehr die maximale Zeit zum  Eintreffen der RTW sicherstellen kann.
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ulli76

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« Antwort #3238 am: 24. Juli 2022, 14:00:04 »

Hab den wirren Gish-Galopp quer durch das übliche Geschwurbel gelöscht. Hier wird normal diskutiert und nicht gePLURVt.
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« Antwort #3239 am: 26. Juli 2022, 13:33:15 »

Laut https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/zeitreihen hat sich die Belegung der ITS in den letzten beiden Tagen nochmal erheblich gesteigert - hat jemand eine Idee, wie man nun einen vermutlichen Peak abschätzen könnte, wenn die Inzidenzen durch weniger Test definitiv kein brauchbarer Indikator mehr sind?
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