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Autor Thema: Im April beim Auswahlverfahren  (Gelesen 3267 mal)

Sassi_95

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Im April beim Auswahlverfahren
« am: 10. März 2020, 20:17:07 »

Hallo ich bin neu hier und habe auch gleich mal ein Anliegen.

Ich habe mich seit langen hin und her in der feldwebellaufbahn beworben und habe am 7.4 den Einstellungstest.

Ich hatte vor 6 Jahren eine therapie wo 2 diagnosen gestellt wurden
- sozial Phobie
- panikattacken

Ich habe seit 4 Jahren keine Auffälligkeiten mehr gehabt und bin momentan bei einer Familienberatung die hält die diagnosen für total dämlich, da es mir super geht und ich momentan nur bei ihr bin damit ich mit jemanden reden kann der mich unterstützt.

Mein Karriere berater weis nichts davon da es nicht zur Sprache kam, aber falls es zu Gespräch kommt beim Auswahlverfahren dann kann ich vorweisen dasich gesund bin.

 Jetzt meine frage soll ich mir ein schreiben geben lasse das sie mich gesund schreibt?
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ulli76

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Antw:Im April beim Auswahlverfahren
« Antwort #1 am: 10. März 2020, 20:38:10 »

Offenbar kommst du ja nicht alleine klar. Und wer ist das bei der Familienberatung? Psychologin? Sozialarbeiterin? warum brauchst du Unterstützung?
Dir ist schon klar, dass Soldat ein besonderer Beruf ist, in dem du hohen psychischen Belastungen ausgesetzt bist. Und in dem du auch alleine klar kommen musst?
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Sassi_95

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Antw:Im April beim Auswahlverfahren
« Antwort #2 am: 10. März 2020, 20:53:43 »

Das ist eine systematische Krankenschwester.
Ich gehe nur hin um mein Selbstbewusstsein zu stärken und eine 2 meinung wegen damals ein zu holen. Sie sagt ich bin komplett gesund nur das mir etwas Selbstbewusstsein fehlt.
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KlausP

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Antw:Im April beim Auswahlverfahren
« Antwort #3 am: 10. März 2020, 20:56:50 »

Und dann wollen Sie Feldwebel werden, also Soldaten führen, ausbilden und erziehen? Da sehe ich schwarz.
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Sassi_95

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Antw:Im April beim Auswahlverfahren
« Antwort #4 am: 10. März 2020, 21:01:21 »

Man kann an sich arbeiten und ich sehe es ao das ich defintiv in dem Job über mich hinaus wachse  8)
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KlausP

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Antw:Im April beim Auswahlverfahren
« Antwort #5 am: 10. März 2020, 21:07:50 »

Dann „vergessen“ Sie aber nicht, beim Musterungsarzt Ihre Vorerkrankung anzugeben. Was irgendeine „systematische Krankenschwester“ (was immer das auch sein soll) einschätzt ist nämlich irrelevant. Wenn Sie Glück haben überweist Sie der Musterungsarzt in ein Bundeswehrkrankenhaus zu einem Facharzt der Bundeswehr.
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Sassi_95

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Antw:Im April beim Auswahlverfahren
« Antwort #6 am: 10. März 2020, 21:10:24 »

Die Krankenschwester darf auch diagnosen wiederlegen oder eine andere stellen. Schade das sie versuchen es mir auszureden. Sie kennen mich doch nicht, mein Leben und meine Vergangenheit. Ich erwarte doch nur höflich, dass meine Frage, nur eine einzige Frage kompetent beantwortet wird. Statt dessen werde ich hier nieder gemacht... schade. Aber ich hoffe dennoch auf eine kompetente und Fragebezogene Antwort. Was ich letztendlich daraus mache, ist meine Sache. Vielen Dank
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KlausP

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Antw:Im April beim Auswahlverfahren
« Antwort #7 am: 10. März 2020, 21:16:11 »

Machen Sie doch was Sie wollen. Lassen Sie sich den Schriebs geben. Meiner Meinung nach ist der völlig irrelevant, aber die Entscheidung liegt einzig und allein beim Musterungsarzt.
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Sassi_95

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Antw:Im April beim Auswahlverfahren
« Antwort #8 am: 10. März 2020, 21:18:51 »

Meine frage war ja auch ob das schreiben behilflich sein kann. Da es ja nie thema war.
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ulli76

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Antw:Im April beim Auswahlverfahren
« Antwort #9 am: 11. März 2020, 06:10:55 »

Was auch immer eine "systematische Krankenschwester" sein soll. Offenbar hat die aber nicht die Qualifikation, um die Diagnose zu stellen. Zumal die Diagnose ja älter ist und vor einer Therapie gestellt wurde.

Das Schreiben einer dubiosen Krankenschwester interessiert niemanden. Zumal damit ja belegt ist, dass du weiter behandlungsbedürftig bist.
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Sassi_95

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Antw:Im April beim Auswahlverfahren
« Antwort #10 am: 11. März 2020, 06:37:20 »

Die diagnosen wurden nach der Therapie gestellt.
Und die frau hat einiges an Weiterbildungen (welche genau weis ich nicht) da darf sie diagnosen stellen/ wiederlegen. Ich kann es anhand der pain nurse hier in Niedersachsen erklären diese darf sogar schmerzmedikamte verschreiben (was normalerweise ja auch nur ein arzt darf)

Ich bin nicht behandlungsbedürftig. Sonst hätte ich mich ja nicht bei der bundeswehr beworben.
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Ralf

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Antw:Im April beim Auswahlverfahren
« Antwort #11 am: 11. März 2020, 06:52:05 »

Du kannst alle Dokumente mitbringen, die du hast, meinetwegen auch Stellungnahmen deiner Familie oder Freunde. Ob sie gewertet werden, obliegt dem ärztl. Dienst. Das wurde ja schon angeführt
Man wird dich mit Sicherheit zu einem Bw-Facharzt schicken und das wird in das Musterungsergebnis einfließen.
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BSG1966

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Antw:Im April beim Auswahlverfahren
« Antwort #12 am: 11. März 2020, 09:52:36 »

Die Krankenschwester darf auch diagnosen wiederlegen oder eine andere stellen.

Die Krankenschwester darf genauso Diagnosen stellen wie jeder Mensch - nur interessiert die Bundeswehr die Diagnose einer Krankenschwester nicht - sie möchte schon ganz gern die von nem Arzt oder nem Psychologen haben.

Zitat
Schade das sie versuchen es mir auszureden. Sie kennen mich doch nicht, mein Leben und meine Vergangenheit.

Niemand versucht Ihnen hier irgendwas auszureden - das sind Fragen, die Menschen, die Ihre Bewerbung in Verbindung mit der zurückliegenden Vorgeschichte genauso stellen werden. Wenig Selbstbewusstsein ist in der Tat schwer mit Führungsposition vereinbar und die Bundeswehr ist nicht der, der Ihnen Ihr Selbstbewusstsein antherapiert, das sollten Sie vorher behoben haben.
Auch Ihre Logik - "vor 4 Jahren soziale Phobie und Panikattacken" und "die systematische Krankenschwester sagt, die DIagnosen sind Quatsch, weil es Ihnen gut geht" passen nicht zusammen - offensichtlich ging es Ihnen vor 4 Jahren ja nicht gut.

Zitat
Ich erwarte doch nur höflich, dass meine Frage, nur eine einzige Frage kompetent beantwortet wird. Statt dessen werde ich hier nieder gemacht... schade. Aber ich hoffe dennoch auf eine kompetente und Fragebezogene Antwort. Was ich letztendlich daraus mache, ist meine Sache. Vielen Dank

Es kann halt sein dass Sie hier einfach mal Antworten bekommen, die Ihnen nicht in den Kram passen. @ulli ist selber Ärztin, ich bin auch einer. Andere hier sind erfahrene Soldaten, die das ein oder andere Bewerbungsverfahren auch schon aus erster Hand mitbekommen haben.

Letztlich gilt für Sie:
1. Eine endgültige Antwort erhalten Sie in Ihrem Bewerbungsverfahren. Keiner kann Ihnen sicher sagen, ob Sie eingestellt werden oder nicht.
2. Sie sind VERPFLICHTET, diese Vorgeschichte anzugeben! Bringen Sie also mit
     a) den Befund von damals
     b) Unterlagen über den Verlauf
     c) gern auch Befunde oder ähnliches Ihrer systematischen Krankenschwester - Wenn die Ihnen ein Schreiben macht, "Frau Sassi95 ist gesund", bringen Sie es mit - es ist aber nicht gesichert, dass das automatisch bedeutet, dass Sie eingestellt werden!!!!!
3. Es gilt, was der/die Musterungsarzt/-ärztin sagt! Egal, was Ihre systematische Krankenschwester meint.
4. Wenn der/die Musterungsarzt/-ärztin eine Fachexpertise möchte, werden Sie zu einem BUNDESWEHR-Psychologen/-Psychiater geschickt.
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BSG1966

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Antw:Im April beim Auswahlverfahren
« Antwort #13 am: 11. März 2020, 09:53:26 »

sorry, vor 6 Jahren
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F_K

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Antw:Im April beim Auswahlverfahren
« Antwort #14 am: 11. März 2020, 10:05:36 »

Frage: Wer BEZAHLT den die Behandlungen in der systemischen Therapie?

Inwieweit ist "wenig" Selbstbewusstsein eine andere Ausprägung einer Phobie?
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