Die Krankenschwester darf auch diagnosen wiederlegen oder eine andere stellen.
Die Krankenschwester darf genauso Diagnosen stellen wie jeder Mensch - nur interessiert die Bundeswehr die Diagnose einer Krankenschwester nicht - sie möchte schon ganz gern die von nem Arzt oder nem Psychologen haben.
Schade das sie versuchen es mir auszureden. Sie kennen mich doch nicht, mein Leben und meine Vergangenheit.
Niemand versucht Ihnen hier irgendwas auszureden - das sind Fragen, die Menschen, die Ihre Bewerbung in Verbindung mit der zurückliegenden Vorgeschichte genauso stellen werden. Wenig Selbstbewusstsein ist in der Tat schwer mit Führungsposition vereinbar und die Bundeswehr ist nicht der, der Ihnen Ihr Selbstbewusstsein antherapiert, das sollten Sie vorher behoben haben.
Auch Ihre Logik - "vor 4 Jahren soziale Phobie und Panikattacken" und "die systematische Krankenschwester sagt, die DIagnosen sind Quatsch, weil es Ihnen gut geht" passen nicht zusammen - offensichtlich ging es Ihnen vor 4 Jahren ja nicht gut.
Ich erwarte doch nur höflich, dass meine Frage, nur eine einzige Frage kompetent beantwortet wird. Statt dessen werde ich hier nieder gemacht... schade. Aber ich hoffe dennoch auf eine kompetente und Fragebezogene Antwort. Was ich letztendlich daraus mache, ist meine Sache. Vielen Dank
Es kann halt sein dass Sie hier einfach mal Antworten bekommen, die Ihnen nicht in den Kram passen. @ulli ist selber Ärztin, ich bin auch einer. Andere hier sind erfahrene Soldaten, die das ein oder andere Bewerbungsverfahren auch schon aus erster Hand mitbekommen haben.
Letztlich gilt für Sie:
1. Eine endgültige Antwort erhalten Sie in Ihrem Bewerbungsverfahren. Keiner kann Ihnen sicher sagen, ob Sie eingestellt werden oder nicht.
2. Sie sind VERPFLICHTET, diese Vorgeschichte anzugeben! Bringen Sie also mit
a) den Befund von damals
b) Unterlagen über den Verlauf
c) gern auch Befunde oder ähnliches Ihrer systematischen Krankenschwester - Wenn die Ihnen ein Schreiben macht, "Frau Sassi95 ist gesund", bringen Sie es mit - es ist aber nicht gesichert, dass das automatisch bedeutet, dass Sie eingestellt werden!!!!!
3. Es gilt, was der/die Musterungsarzt/-ärztin sagt! Egal, was Ihre systematische Krankenschwester meint.
4. Wenn der/die Musterungsarzt/-ärztin eine Fachexpertise möchte, werden Sie zu einem BUNDESWEHR-Psychologen/-Psychiater geschickt.