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Autor Thema: hib-Meldung 466/2020 vom 06.05.2020  (Gelesen 923 mal)

Thomi35

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hib-Meldung 466/2020 vom 06.05.2020
« am: 06. Mai 2020, 12:37:41 »

Fortsetzung des Atalanta-Einsatzes

Auswärtiges/Antrag - 06.05.2020 (hib 466/2020)

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der EU-Mission Atalanta vor der Küste Somalias beteiligen. Hauptaufgabe für die bis zu 400 einzusetzenden Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten bleiben die Verhinderung und Abschreckung von Piraterieangriffen am Horn von Afrika und die Absicherung von humanitären Hilfsmaßnahmen des Welternährungsprogramms und der Afrikanischen Union in Somalia, heißt es in einem Antrag der Bundesregierung (19/18866).

"Die Piraterie vor der Küste Somalias konnte - mit Ausnahme von vereinzelten erfolgslosen Piratenangriffen in unregelmäßigen Abständen - erfolgreich zurückgedrängt werden." Die schwachen sich noch im Aufbau befindenden staatlichen Strukturen in Somalia, insbesondere im Sicherheitssektor, und die noch gering ausgeprägte Rechtsstaatlichkeit ließen den für die Piraterie und andere organisierte Kriminalität verantwortlichen kriminellen Netzwerken jedoch weiterhin Spiel- und Rückzugsräume, die potenziell in erneute Übergriffe auf See münden könnten und daher weiterhin eine Gefahr darstellten. Die humanitäre Versorgung von notleidenden Menschen in Somalia, in Jemen, im Südsudan, im Sudan sowie in Äthiopien mit Nahrungsmitteln durch das Welternährungsprogramm (WFP) der Vereinten Nationen sei maßgeblich von der Sicherheit maritimer Transportwege abhängig. "Durch ihre Präsenz im Seegebiet vor dem Horn von Afrika wahrt EU damit europäische Interessen und trägt zugleich zur Stabilisierung der Region bei", schreibt die Bundesregierung.

Einsatzgebiet der Mission sind laut Antrag die somalischen Küstengebiete sowie Meeresgebiete vor der Küste Somalias und der Nachbarländer. Die Bundeswehrsoldaten dürften außerdem bis zu einer Tiefe von maximal 2.000 Metern gegen logistische Einrichtungen von Piraten am Strand Somalias vorgehen. "Sie werden hierfür nicht an Land eingesetzt", heißt es im Antragstext. Der Einsatz erfolge auf Grundlage des UN-Seerechtsübereinkommens von 1982 in Verbindung mit mehreren Resolutionen des UN-Sicherheitsrates sowie Beschlüssen des Rates der EU. Er ist befristet bis Ende Mai 2021, die einsatzbedingten Kosten beziffert die Bundesregierung auf voraussichtlich 35,5 Millionen Euro.

Quelle
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