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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Umzug wegen Versetzung, aber vor Dienstantritt in neuer Einheit.  (Gelesen 2206 mal)

Daniel273626382

  • Gast

Guten Tag Kameraden, ich werde Ende des Jahres nach Erfurt versetzt, aktuell bin ich in Oberbayern stationiert.

Meine Situation: Ich habe in München eine anerkannte Wohnung, ich beziehe §3 Trennungsgeld, da mein aktueller Dienstort mehr als 30km von München entfernt ist.
Mit meiner Versetzung nach Erfurt möchte ich mir eine Wohnung in Kassel nehmen (meine Heimat) und in Erfurt eine Pendlerwohnung beziehen.

Wird meine Wohnung in Kassel anerkannt, wenn ich jetzt dorthin ziehe? Kassel ist näher an Erfurt als München an Erfurt ist, dennoch weit außerhalb des Einzigsbereiches?

Kameraden und BW-Verband konnten mir nur sehr widersprüchliches sagen.
MkG!
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Ralf

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Du hast eine anerkannte Wohnung und beziehst bereits TG. Somit ist auch nach einem privaten Umzug die neue Wohnung anzuerkennen.
TG gibt es maximal bis zur Höhe des bisherigen Satzes.

Das Thema ist nun nicht außergewöhnlich, wundert mich wegen der unterschiedlichen Aussagen. Nachzulesen auch in der GAIP: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63578.msg653306.html#msg653306
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LwPersFw

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Du hast eine anerkannte Wohnung und beziehst bereits TG. Somit ist auch nach einem privaten Umzug die neue Wohnung anzuerkennen.
TG gibt es maximal bis zur Höhe des bisherigen Satzes.

Das Thema ist nun nicht außergewöhnlich, wundert mich wegen der unterschiedlichen Aussagen. Nachzulesen auch in der GAIP: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63578.msg653306.html#msg653306


Um @Ralf zu ergänzen...  und ohne auf die "Feinheiten" einzugehen... das ist online immer komplizierter...

+ Sie haben jetzt eine berücksichtigungsfähige Wohnung in München.

+ Mit Versetzung nach Erfurt wird Ihnen die UKV mit aufschiebender Wirkung zugesagt (3+5-Regel).

+ Warten Sie ab, bis Sie in Erfurt sind. Dort sind Sie dann auch TG-Empfänger.

(Dazu Hinweis:
Eine Pendlerwohnung dürfen Sie sich dort nur einrichten,  wenn Ihnen keine angemessene unentgeltliche Unterkunft in einer Bw-Liegenschaft gestellt werden kann)

+ Sobald Ihnen für den Standort Erfurt erstmalig TG gezahlt wurde...

+ ... gehen Sie das Projekt Umzug nach Kassel an.

Und beachten Sie:

Zitat
TG gibt es maximal bis zur Höhe des bisherigen Satzes.

D.h. max. die Höhe des TG für München <> Erfurt


Und nach Umzug nicht vergessen:
1. Umzug beim Pers melden
2. Über Pers Anerkennung beim BAPersBw beantragen ( mit Hinweis : Umzug während Bezug TG )
3. Wenn Bescheid vom BAPersBw vorliegt, darauf achten, dass der Pers dies in SAP erfasst
« Letzte Änderung: 13. Juni 2020, 16:15:25 von LwPersFw »
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Daniel273626382

  • Gast

Vielen Dank für die hilfreichen und ausführlichen Antworten.

@LwPersFw : Was spricht dagegen, die Wohnung in Kassel bereits mit Aushändigung der schriftlichen Versetzung nach Erfurt zu nehmen? Ich möchte meine Wohnung in München schnellstmöglich kündigen, da ich auch in der Kaserne in Oberbayern eine Stube habe und die Münchner Wohnung mir jeden Monat ein großes finanziellen Loch ins Konto reißt, da ich sie seit der Trennung von meiner Ex allein bewohne und eigentlich nicht mehr benötige.

Die Pendlerwohnung in Erfurt würde ich mir sowieso privat holen, ohne finanzielle Ansprüche an die BW geltend zu machen, da in der Kaserne Stuben frei sind und ich somit wohl keinen Anspruch hätte.

MkG
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LwPersFw

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@LwPersFw : Was spricht dagegen, die Wohnung in Kassel bereits mit Aushändigung der schriftlichen Versetzung nach Erfurt zu nehmen?


Relevant ist die Wohnung die auf der Versetzungsverfügung oben links abgedruckt wird.
Denn die Abrechnungsstelle geht nach den Angaben auf der Versetzungsverfügung.

Wenn eine Versetzung konkret ansteht ... ist es "unglücklich" mittendrin die Anschrift zu wechseln...
Das kann im Einzelfall Probleme mit der Verwaltung geben...


Wenn es unbedingt sein muss ... sollte aber VOR Dienstantritt in Erfurt erledigt sein :

1. Umzug nach Kassel
2. Umzug beim Pers melden
3. Über Pers Anerkennung beim BAPersBw beantragen ( mit Hinweis : Umzug während Bezug TG )
4. Wenn Bescheid vom BAPersBw vorliegt ... sofort Erfassung der Berücksichtigungsfähigkeit in SAP
5. Ist zu diesem Zeitpunkt die Versetzungsverfügung bereits erstellt worden ...
    ... sofort schriftlich die Korrektur der Versetzungsverfügung beim BAPersBw beantragen
    ( Andruck mit neuem Wohnort ! )
6. Darauf achten, dass diese Korrektur VOR Dienstantritt erfolgt !!!

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CrocodileDundee

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@LwPersFw : Was spricht dagegen, die Wohnung in Kassel bereits mit Aushändigung der schriftlichen Versetzung nach Erfurt zu nehmen?


Relevant ist die Wohnung die auf der Versetzungsverfügung oben links abgedruckt wird.
Denn die Abrechnungsstelle geht nach den Angaben auf der Versetzungsverfügung.

Wenn eine Versetzung konkret ansteht ... ist es "unglücklich" mittendrin die Anschrift zu wechseln...
Das kann im Einzelfall Probleme mit der Verwaltung geben...


Wenn es unbedingt sein muss ... sollte aber VOR Dienstantritt in Erfurt erledigt sein :

1. Umzug nach Kassel
2. Umzug beim Pers melden
3. Über Pers Anerkennung beim BAPersBw beantragen ( mit Hinweis : Umzug während Bezug TG )
4. Wenn Bescheid vom BAPersBw vorliegt ... sofort Erfassung der Berücksichtigungsfähigkeit in SAP
5. Ist zu diesem Zeitpunkt die Versetzungsverfügung bereits erstellt worden ...
    ... sofort schriftlich die Korrektur der Versetzungsverfügung beim BAPersBw beantragen
    ( Andruck mit neuem Wohnort ! )
6. Darauf achten, dass diese Korrektur VOR Dienstantritt erfolgt !!!

Sehr geehrter Nutzer,

ich finde die Informationen, die sie hier reinschreiben sehr interessant! Ich habe ein ähnliches Problem aber selbst die Abrechnungsstelle ist sich nicht ganz sicher wie das alles läuft bei mir... deswegen würde ich meine Frage an Sie richten, da es mir scheint, als hätten Sie mehr Erfahrung mit dem Thema TG als die Abrechnungsstelle.

Folgender Sachverhalt:

Ich wohne in Ingolstadt (Wohnung ist anerkannt und das ist auch meine erste anerkannte Wohnung)
Dienstort ist lediglich 5 km entfernt (deshalb kein Anspruch auf TG)

Nun werde ich versetzt.

Versetzung nach: Nürnberg

Jetzt meine Frage:

Da mir das tägliche Pendeln von Ingolstadt nach Nürnberg (1h 20min) zu viel ist, würde ich gerne umziehen. Jedoch will ich nicht nach Nürnberg direkt umziehen sondern nach Hilpoltstein in die Nähe meiner Freundin. Das tägliche Pendeln würde sich auf 40 min minimieren.

So wie ich Sie verstanden habe, MUSS ich den Umzug vor Versetzung vollzogen, angemeldet und auf der Versetzungsverfügung abgedruckt haben, damit ich Anspruch auf TG nach ³6 habe. Ist das so richtig?
Was ist denn, wenn ich aber die ersten 2 Monate das Pendeln in Kauf nehme und mich dann für einen Umzug nach Hilpoltstein entscheide? Bekomme ich dann weiterhin TG (jetzt aber Strecke Hilpoltstein - Nürnberg) oder bekomme ich nur die UKV und die nächsten Jahre darf ich Sprit und Verschleiß aus eigener Tasche zahlen. Ich bin ehrlich... Ich möchte nicht auf das viele Geld beim TG verzichten, wenn es nur daran scheitern würde, weil ich ein paar Wochen zu spät umgezogen bin.
Wie gesagt.. die Abrechnungsstelle war sich nicht sicher und hat sich mehrmals umentschieden, und Kameraden konnten mir auch nicht helfen.

Ich bedanke mich für die Hilfe!
Fahrzeit
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CrocodileDundee

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@LwPersFw : Was spricht dagegen, die Wohnung in Kassel bereits mit Aushändigung der schriftlichen Versetzung nach Erfurt zu nehmen?


Relevant ist die Wohnung die auf der Versetzungsverfügung oben links abgedruckt wird.
Denn die Abrechnungsstelle geht nach den Angaben auf der Versetzungsverfügung.

Wenn eine Versetzung konkret ansteht ... ist es "unglücklich" mittendrin die Anschrift zu wechseln...
Das kann im Einzelfall Probleme mit der Verwaltung geben...


Wenn es unbedingt sein muss ... sollte aber VOR Dienstantritt in Erfurt erledigt sein :

1. Umzug nach Kassel
2. Umzug beim Pers melden
3. Über Pers Anerkennung beim BAPersBw beantragen ( mit Hinweis : Umzug während Bezug TG )
4. Wenn Bescheid vom BAPersBw vorliegt ... sofort Erfassung der Berücksichtigungsfähigkeit in SAP
5. Ist zu diesem Zeitpunkt die Versetzungsverfügung bereits erstellt worden ...
    ... sofort schriftlich die Korrektur der Versetzungsverfügung beim BAPersBw beantragen
    ( Andruck mit neuem Wohnort ! )
6. Darauf achten, dass diese Korrektur VOR Dienstantritt erfolgt !!!

Sehr geehrter Nutzer,

ich finde die Informationen, die sie hier reinschreiben sehr interessant! Ich habe ein ähnliches Problem aber selbst die Abrechnungsstelle ist sich nicht ganz sicher wie das alles läuft bei mir... deswegen würde ich meine Frage an Sie richten, da es mir scheint, als hätten Sie mehr Erfahrung mit dem Thema TG als die Abrechnungsstelle.

Folgender Sachverhalt:

Ich wohne in Ingolstadt (Wohnung ist anerkannt und das ist auch meine erste anerkannte Wohnung)
Dienstort ist lediglich 5 km entfernt (deshalb kein Anspruch auf TG)

Nun werde ich versetzt.

Versetzung nach: Nürnberg

Jetzt meine Frage:

Da mir das tägliche Pendeln von Ingolstadt nach Nürnberg (1h 20min) zu viel ist, würde ich gerne umziehen. Jedoch will ich nicht nach Nürnberg direkt umziehen sondern nach Hilpoltstein in die Nähe meiner Freundin. Das tägliche Pendeln würde sich auf 40 min minimieren.

So wie ich Sie verstanden habe, MUSS ich den Umzug vor Versetzung vollzogen, angemeldet und auf der Versetzungsverfügung abgedruckt haben, damit ich Anspruch auf TG nach ³6 habe. Ist das so richtig?
Was ist denn, wenn ich aber die ersten 2 Monate das Pendeln in Kauf nehme und mich dann für einen Umzug nach Hilpoltstein entscheide? Bekomme ich dann weiterhin TG (jetzt aber Strecke Hilpoltstein - Nürnberg) oder bekomme ich nur die UKV und die nächsten Jahre darf ich Sprit und Verschleiß aus eigener Tasche zahlen. Ich bin ehrlich... Ich möchte nicht auf das viele Geld beim TG verzichten, wenn es nur daran scheitern würde, weil ich ein paar Wochen zu spät umgezogen bin.
Wie gesagt.. die Abrechnungsstelle war sich nicht sicher und hat sich mehrmals umentschieden, und Kameraden konnten mir auch nicht helfen.

Ich bedanke mich für die Hilfe!
Fahrzeit

Ich glaube ich konnte es mir eben selber beantworten durch die Verlinkung des anderen Thread zu diesem Thema.

Meine Antwort: Ich bleibe in meiner jetzigen Wohnung. Werde versetzt. Dort pendel ich dann eben mal von Ingolstadt zum neuen Standort und beantrage TG. Wenn das erste mal TG ausgezahlt wurde, dann ziehe ich nach Hilpotstein um und lehne die UKV ab. Dann bekomme ich zu 100% TG von Hilpoltstein nach Nürnberg. Wenn ich falsch bin, dann korrigiert mich bitte. Danke @LwPersFw
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LwPersFw

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Die Frage ist ja, ob Sie den Umzug selbst bezahlen wollen, oder die Erstattung der Kosten durch die Bw wollen...

Wenn Sie den Umzug selbst bezahlen ...

Wäre dies o.k. :

Zitat
Ich bleibe in meiner jetzigen Wohnung.
Werde versetzt.
Dort pendel ich dann eben mal von Ingolstadt zum neuen Standort und beantrage TG.
Wenn das erste mal TG ausgezahlt wurde, dann ziehe ich nach Hilpotstein um.
Dann bekomme ich TG von Hilpoltstein nach Nürnberg.

Auf der Versetzung muss dafür stehen :

Zusage der UKV mit aufschiebender Wirkung zum .... nach Nr 1.2 ...

Beachten Sie, dass Sie die neue Wohnung wieder beim BAPersBw anerkennen lassen müssen.
Dem Antrag ist u.a. die letzte Abrechnung TG beizufügen.

Und beachten Sie ... ist die Entfernung Dienststätte Nürnberg - Anschrift Hilpoltstein unter 30 km ... entfällt TG.
Die Verwaltung nutzt dafür falk.de .
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