@LwPersFw : Was spricht dagegen, die Wohnung in Kassel bereits mit Aushändigung der schriftlichen Versetzung nach Erfurt zu nehmen?
Relevant ist die Wohnung die auf der Versetzungsverfügung oben links abgedruckt wird.
Denn die Abrechnungsstelle geht nach den Angaben auf der Versetzungsverfügung.
Wenn eine Versetzung konkret ansteht ... ist es "unglücklich" mittendrin die Anschrift zu wechseln...
Das kann im Einzelfall Probleme mit der Verwaltung geben...
Wenn es unbedingt sein muss ... sollte aber VOR Dienstantritt in Erfurt erledigt sein :
1. Umzug nach Kassel
2. Umzug beim Pers melden
3. Über Pers Anerkennung beim BAPersBw beantragen ( mit Hinweis : Umzug während Bezug TG )
4. Wenn Bescheid vom BAPersBw vorliegt ... sofort Erfassung der Berücksichtigungsfähigkeit in SAP
5. Ist zu diesem Zeitpunkt die Versetzungsverfügung bereits erstellt worden ...
... sofort schriftlich die Korrektur der Versetzungsverfügung beim BAPersBw beantragen
( Andruck mit neuem Wohnort ! )
6. Darauf achten, dass diese Korrektur VOR Dienstantritt erfolgt !!!
Sehr geehrter Nutzer,
ich finde die Informationen, die sie hier reinschreiben sehr interessant! Ich habe ein ähnliches Problem aber selbst die Abrechnungsstelle ist sich nicht ganz sicher wie das alles läuft bei mir... deswegen würde ich meine Frage an Sie richten, da es mir scheint, als hätten Sie mehr Erfahrung mit dem Thema TG als die Abrechnungsstelle.
Folgender Sachverhalt:
Ich wohne in Ingolstadt (Wohnung ist anerkannt und das ist auch meine erste anerkannte Wohnung)
Dienstort ist lediglich 5 km entfernt (deshalb kein Anspruch auf TG)
Nun werde ich versetzt.
Versetzung nach: Nürnberg
Jetzt meine Frage:
Da mir das tägliche Pendeln von Ingolstadt nach Nürnberg (1h 20min) zu viel ist, würde ich gerne umziehen. Jedoch will ich nicht nach Nürnberg direkt umziehen sondern nach Hilpoltstein in die Nähe meiner Freundin. Das tägliche Pendeln würde sich auf 40 min minimieren.
So wie ich Sie verstanden habe, MUSS ich den Umzug vor Versetzung vollzogen, angemeldet und auf der Versetzungsverfügung abgedruckt haben, damit ich Anspruch auf TG nach ³6 habe. Ist das so richtig?
Was ist denn, wenn ich aber die ersten 2 Monate das Pendeln in Kauf nehme und mich dann für einen Umzug nach Hilpoltstein entscheide? Bekomme ich dann weiterhin TG (jetzt aber Strecke Hilpoltstein - Nürnberg) oder bekomme ich nur die UKV und die nächsten Jahre darf ich Sprit und Verschleiß aus eigener Tasche zahlen. Ich bin ehrlich... Ich möchte nicht auf das viele Geld beim TG verzichten, wenn es nur daran scheitern würde, weil ich ein paar Wochen zu spät umgezogen bin.
Wie gesagt.. die Abrechnungsstelle war sich nicht sicher und hat sich mehrmals umentschieden, und Kameraden konnten mir auch nicht helfen.
Ich bedanke mich für die Hilfe!
Fahrzeit