Hallo zusammen
Kurz mein Anliegen
War bis zum 31.07.19 FWDL 23 und ab dem 01.08.19 - 20.09.19; 08.10.19 - 27.03.20; 30.03.20 - 30.07.20 RDL
Nun meine Frage: habe ich Anspruch auf ALG ...
FWD"Arbeitslosigkeit nach der Entlassung aus der Bundeswehr
Alle Freiwilligen Wehrdienst Leistenden unterliegen der Arbeitslosenversicherung.
Die Bundeswehr zahlt pauschal und ohne namentlichen Bezug
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für diesen Personenkreis.
Die Anwartschaftszeit für Ansprüche auf Arbeitslosengeld wird nach zwölf Monaten erfüllt.
Freiwilligen Wehrdienst Leistende erwerben bei Ableistung von
mindestens zwölf Monaten FWD einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III.
Bei Beantragung von Arbeitslosengeld müssen Sie die Wehrdienstzeitbescheinigung bei der Agentur für Arbeit vorlegen, die in eigener Zuständigkeit prüft, ob im Einzelfall ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.
Zudem ist Ihnen anzuraten, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts des Wehrdienstverhältnisses persönlich bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden.
Eine frühzeitige Meldung bei der vorgenannten Agentur liegt im Interesse aller Beteiligten."
Quelle: BMVg, "Freiwillig dienen - Ein Wegweiser zum Freiwilligen Wehrdienst"
RDL"Arbeitslosenversicherung
Grundsätzlich besteht durch eine Dienstleistung
Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung.
Die Beiträge zahlt der Bund.Bei Personen, denen für die Zeit der Dienstleistung das Arbeitsentgelt kraft Gesetzes weiter zu gewähren ist, trifft dies nicht zu, denn bei ihnen gilt das Beschäftigungsverhältnis als nicht unterbrochen."
Lassen Sie sich beim zuständigen Arbeitsamt beraten.
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