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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Tattoos auf der Hand  (Gelesen 7626 mal)

Hades

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Tattoos auf der Hand
« am: 11. Juli 2020, 12:37:32 »

Hallo Kameraden,

wie bereits o. g. geht es um Tattoos auf der Hand. Und ja, ich habe mich informiert. Bezüglich Forenbeiträge und Vorschrift. Allerdings frage ich mich, wieso ich meinen Chef fragen muss, ob ich mir ein Tattoo stechen lassen darf, wenn die Vorschriften kurz und knapp gesagt nur was gegen Rechts, sexistische, Gewalt verherrlichende oder anderes weitig diskriminierend ist oder man oft in der Öffentlichkeit ist. Ich habe jetzt z. B. Urlaub 3 Wochen und könnte mir jetzt in der Zeit ein Tattoo stechen lassen muss ich wirklich mein Chef oder KpFW fragen? Und was ist, wenn die nein sagen, ich meine im Grunde sind diese ja nicht gegen die Vorschriften ( die geplanten tattoos) und arbeite auch nicht beim Protokolldienst oder in einen Bwzk, wo viele zivile Menschen vorkommen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
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JensMP79

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Antw:Tattoos auf der Hand
« Antwort #1 am: 11. Juli 2020, 12:49:03 »

Wo genau steht denn das Sie den DV fragen müßen?
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Pericranium

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Antw:Tattoos auf der Hand
« Antwort #2 am: 11. Juli 2020, 12:49:41 »

Zitat
2.
Körpermodifikationen und Körperbemalungen sind mit folgenden Einschränkungen erlaubt:


Sie dürfen die Würde des Menschen nicht verletzen. Sie dürfen keine diskriminierenden oder
pornografischen Motive sowie keine Inhalte aufweisen, die den Werten und Normen des
Grundgesetzes oder den strafrechtlichen Bestimmungen widersprechen.


Sie dürfen die körperliche Leistungsfähigkeit nicht einschränken sowie die Bedienung und die
Funktionsfähigkeit von Ausrüstung, Waffen und Gerät nicht beeinträchtigen.


Soweit sie beim Tragen einer Uniform sichtbar sind (insbesondere im gesamten Kopfbereich
einschließlich des Mundinnenraumes, im Bereich des Halses bis zum geschlossenen Hemdkragen,
an den Unterarmen und an den Händen), sind abnehmbare Körpermodifikationen abzulegen.
Ist dieses aufgrund ihrer Verbindung mit dem Körper nicht möglich (z. B. bei Tätowierungen),
sind sie in geeigneter und dezenter Weise abzudecken.


Die Verpflichtung zum Abdecken sichtbarer Tätowierungen gilt nicht während des Dienstes
innerhalb militärischer Bereiche, militärischer Sicherheitsbereiche, auf Schiffen und Booten sowie
an Bord von Luftfahrzeugen der Bundeswehr. Auch im Sport-/ Badeanzug entfällt die Abdeckpflicht.


Unverändert abzudecken sind sichtbare Tätowierungen bei Teilnahme an Veranstaltungen der
Bundeswehr (einschließlich des Bundesministeriums der Verteidigung) mit Außenwirkung/
öffentlichem Charakter (z.B. bei feierlichen Gelöbnissen, Tagen der offenen Tür,
Truppenbesuchen, Veranstaltungen mit bundeswehr-fremder Medienbegleitung, Flügen der
Flugbereitschaft der Bundeswehr mit externen Passagieren).


Tunnel im Ohrläppchen sind nur zulässig, wenn sie durch eine hautfarbene Abdeckung bis zu
einem Durchmesser von 15 mm (1-Cent-Münze) vollständig abgedeckt werden.


Schmuckimplantate, einschließlich Magnetimplantate, sind am ganzen Körper nicht zulässig.

3.
Die Zulässigkeit bestimmter Körpermodifikationen und -bemalungen entbindet nicht von der
soldatischen Pflicht zur Gesunderhaltung nach § 17 Absatz 4 Soldatengesetz.

aus:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=60461.0
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Hades

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Antw:Tattoos auf der Hand
« Antwort #3 am: 11. Juli 2020, 13:00:45 »

Mein alter Chef und gleichzeitig auch Disziplinarvorgesetzter meinte, man muss nicht fragen und kann sich einfach tätowieren lassen. Aber habe von anderen Kameraden aus anderen Standorten mitbekommen, dass man fragen muss. Konnte dazu leider nichts finden. Und den Sinn zum fragen verstehe ich auch nicht. Und soweit ich jetzt aus der Vorschrift herauslesen kann, muss man nicht fragen, nur abdecken, wenn außerhalb msb ect. oder öffentlichen Gelöbnisen. Die Frage die sich mir nun stellt, wie sieht es mit Zug Fahrten aus, muss man diese dann abdecken? Denn dazu wurde mir gesagt, dass man dieses nicht muss. Aber frage lieber hier mal nach. Da sich ja anscheinend die Aussagen von Standort zu Standort unterscheiden.
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ulli76

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Antw:Tattoos auf der Hand
« Antwort #4 am: 11. Juli 2020, 13:30:02 »

Lass den Mist. Wenn´s denn unbedingt sein muss, dann lass dich an Stellen tätowieren, die sich durch normale Bekleidung verdecken lassen.
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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

FoxtrotUniform

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Antw:Tattoos auf der Hand
« Antwort #5 am: 11. Juli 2020, 13:55:30 »

Das Vollzitat der Regelung steht doch oben... ja, im öffentlichen Raum, wozu ein Zug zweifelsfrei gehört, sind auch Tattoos abzudecken.

Zum Sinn mit dem Disziplinarvorgesetzten zu sprechen:
Es gibt die zitierte Pflicht zur Gesunderhaltung. Geht bei dem Tattoo etwas schief (Entzündung) oder weigerst du dich an einer Ausbildung / Vorhaben teilzunehmen (z.B. Schwimmen oder Gefechtsausbildung, Marsch...), weil das Tattoo zu schützen ist, steht zunächst mal ein Verstoß gegen diese Pflicht und damit ein Dienstvergehen im Raum.

Wie sich das bei der individuellen Verwendung verhält, kannst nur du beurteilen. Aber mal kurz den Chef anzusprechen, ob etwas dagegen spricht (außer ästhetische Gründe, die nur meine private Meinung darstellen) sollte keine Schwierigkeit seien, oder?
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

tank1911

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Antw:Tattoos auf der Hand
« Antwort #6 am: 11. Juli 2020, 15:23:14 »

Sie müssen nicht fragen.

Fragen sie und die antwortet lautet nein, können Sie sich trotzdem tätowieren lassen, da ein entgegengesetzter Befehl keinen dienstlichen Zweck hat. Dies gilt nicht, wenn die Tätowierung gg. bereits genannte Bestimmungen verstößt.

Entzündet sich die Tätowierung und sie benötigen (truppen-)ärtzliche Behandlung bzw. ihre volle Dienstfähigkeit ist temporär eingeschränkt, gilt das von FU gesagte.

Also machen Sie was sie wollen.

Meine persönliche Meinung:

Als Soldat und Staatsbürger in Uniform, sollte man sich wenn dann so tätowieren lassen, dass auch beim Tragen kurzärmliger Uniformen nichts zu sehen ist. Ich habe selber (nicht sichtbare) Tätowierungen, aber bzgl. des Ansehens in der Öffentlichkeit, der Uniformität und der seriösen Authorität, die unser Beruf mit sich bringen sollte, sollte man sich fragen, ob das unbedingt sein muss.

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Hades

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Antw:Tattoos auf der Hand
« Antwort #7 am: 11. Juli 2020, 16:30:40 »

Danke für die Informationen, für mich kann der Beitrag persönlich geschlossen werden.
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justice005

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Antw:Tattoos auf der Hand
« Antwort #8 am: 11. Juli 2020, 16:39:58 »

Mag sein, dass der Fragesteller jetzt zufrieden ist, aber die Antwort von Tank ist Unsinn. Selbstverständlich hat der Befehl bzw das Verbot, sich an den Händen tätowieren zu lassen, einen dienstlichen Zweck!!
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justice005

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Antw:Tattoos auf der Hand
« Antwort #9 am: 11. Juli 2020, 16:43:24 »

Wer sich im Gesicht oder an den händen tätowieren lässt, beeinträchtigt seine Einsetzbarkeit. Er kann nämlich nirgends eingesetzt werden, wo es öffentlichkeitswirksam wird, z b. Gelöbnis oder andere öffentliche Appelle. Und nach meiner Bewertung gehört jeder, der sich für Teile des Dienstes vorsätzlich untauglich macht, vors Truppendienstgericht.
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tank1911

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Antw:Tattoos auf der Hand
« Antwort #10 am: 11. Juli 2020, 17:29:53 »

Das ist Unfug "Justice". Tattoos können überschminkt werden. Hab ich alles als DV i.Z.m. mit RB schon durch. Die Vorschrift ist da eindeutig. Ohne Verstoß gegen die unter dem ersten Punkt aufgeführten "inhaltlichen" Eindchränkungen, gibt es da keinerlei Handhabe. Die Vorschrift schließt Einschränkungen explizit aus und spricht sonst von Abdecken. Nach ihrer Logik hätte man Sichtbares explizit verboten.
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JensMP79

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Antw:Tattoos auf der Hand
« Antwort #11 am: 11. Juli 2020, 17:51:49 »

Zitat
Die Vorschrift ist da eindeutig. Ohne Verstoß gegen die unter dem ersten Punkt aufgeführten "inhaltlichen" Eindchränkungen, gibt es da keinerlei Handhabe. Die Vorschrift schließt Einschränkungen explizit aus und spricht sonst von Abdecken. Nach ihrer Logik hätte man Sichtbares explizit verboten.

Auch mein DV ist mit dem RB dieser Meinung. Gibts halt Punktabzug in der Beurteilung.... ;)
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justice005

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Antw:Tattoos auf der Hand
« Antwort #12 am: 11. Juli 2020, 18:22:34 »

Das ist keineswegs allgemeine Meinung. Und vor allem ist es noch nicht endgültig durch das Bundesverwaltungsgericht geklärt. Ich hoffe, dass es da bald mal endlich eine verbindliche Rechtsprechung gibt. Wie man sich bei öffentlichen Veranstaltungen die Hände uberschminkt, muss mir auch mal einer erklären.. Aber wie gesagt, warten wir mal ab, bis es dazu endlich mal was vom Bundesverwaltungsgericht gibt...
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tank1911

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Antw:Tattoos auf der Hand
« Antwort #13 am: 11. Juli 2020, 18:29:04 »

Mag sein. Die Vorschrift ist leider eindeutig. Wäre auch über eine etwas restriktivere Lösung erfreut. Bin in der Sache voll bei ihnen. Die Frage ist, was passiert mit "Bestands-Tätowierten". Deshalb bin ich da nicht so optimistisch.

Aber bis zu einer Änderung kann sich der Soldat den "I Love Mama Anker" auf die Stirn tätowieren, ohne dass wir dagegen was machen können, ausser Schminken zu befehlen. Hab ich so schon gemacht. Der peinliche Effekt hilft etwas.
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