Sie müssen nicht fragen.
Fragen sie und die antwortet lautet nein, können Sie sich trotzdem tätowieren lassen, da ein entgegengesetzter Befehl keinen dienstlichen Zweck hat. Dies gilt nicht, wenn die Tätowierung gg. bereits genannte Bestimmungen verstößt.
Entzündet sich die Tätowierung und sie benötigen (truppen-)ärtzliche Behandlung bzw. ihre volle Dienstfähigkeit ist temporär eingeschränkt, gilt das von FU gesagte.
Also machen Sie was sie wollen.
Meine persönliche Meinung:
Als Soldat und Staatsbürger in Uniform, sollte man sich wenn dann so tätowieren lassen, dass auch beim Tragen kurzärmliger Uniformen nichts zu sehen ist. Ich habe selber (nicht sichtbare) Tätowierungen, aber bzgl. des Ansehens in der Öffentlichkeit, der Uniformität und der seriösen Authorität, die unser Beruf mit sich bringen sollte, sollte man sich fragen, ob das unbedingt sein muss.