Also, mal abgesehen von der ewigen Vorschriftenzitiererei.
Bei dem hier vorliegenden Krankheitsbild, dessen Ursache man bislang noch nicht ergründet hat, kommt es in etwa 30% der Fälle zu einem ungehinderten Fortschreiten der Erkrankung. Ist jetzt ein Crosslinking nötig, wird auch die Hornhauttransplantation irgendwann nötig werden. Ist das dumm? Ja. Hat es direkt mit dem trärztlichen Versäumnis zu tun? NEIN!
Aus diesem Grunde wird es fast so sicher wie das Amen in der Kirche sein, dass keine entschädigungsfähige MdE erkannt wird. Da:
1. Das Fortschreiten der Erkrankung NICHT durch das Versäumnis des TrArztes bedingt ist, sondern in der Natur der Erkrankung liegt.
2. Eine frühere Operation wahrscheinlich nicht indiziert gewesen ist, da die notwendigen Hornhautradien noch nicht erreicht waren.
3. Das Crosslinking in Verbindung mit harten Kontaktlinsen die Sehkraft nahe 100% wieder herstellen kann.
4. Bei Erkrankungen der Sehorgane (=Augen) der Grad der MdE sich auf die Korrekturfähigkeit durch Linsen und Brillen bezieht und oberhalb von 80% nach Korrektur kein MdE vorliegt.
uswusf.
Es ist bedauerlich, dass der TrArzt offenbar seinen Job nicht gut macht. Es ist bedauerlich, dass der Soldat nicht in der Lage zu sein scheint, sich gehört zu verschaffen. Sowohl beim zivilen Augenarzt als auch beim TrArzt scheint er sich nicht hat durchsetzen können.
Es ist bedauerlich, dass er sich nun einer Operation unterziehen muss.
Es ist nur nicht die Schuld des TrArztes, sondern die der Natur.
Man wird also zu dem Ergebnis kommen, dass eine WdB formal vorliegt, es aber in der Natur der Erkrankung liegt, dass es zu einer laufenden Verschlechterung kommt. In Verbindung mit der Tatsache, dass nach ordentlicher Behandlung wieder beinahe volle Sehkraft vorliegen wird, wird keine entschädigungsfähige MdE festgelegt.
Es KANN bzw. WIRD natürlich eine Verschlechterung im Laufe der Jahre bis zur Hornhauttransplantation eintreten, aber vergleichen wir das doch mal mit der zu spät erkannten Alterssichtigkeit. Ist es dumm, dass man zu spät eine Gleitsichtbrille bekommt, weil der TrArzt das übersieht? Ja. Ist es eine WdB? Formal ja. Ist sie entschädigungsfähig? Nein. Und auch in Zukunft nicht, da die Alterssichtigkeit wie die Altersschwerhörigkeit auch natürlicherweise fortschreitende Erkrankungen sind.
Es wäre ja nett, wenn der TE sich am Ende des Verfahrens meldet und schreibt, was entschieden wurde^^