Auszug aus A-1463/21 " Zur Anerkennung einer Anerkennung einer Gesundheitsstörung genügt die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhanges."
Wehrrecht: " Ein truppenärztlicher Behandlungsfehler wird als wehrdiensteigentümlich qualifiziert.
Zu dem Begriff wehrdiensteigentümlich heißt es in oben genannter Vorschrift zum Thema WDB (zu finden unter):
301. WDB ist eine gesundheitliche Schädigung, die ein Soldat:
a)...
b)...
c) durch die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnissen erlitten hat.
405. Versorgungsansprüche entstehen, wenn
a)...
b) eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um mindestens 25 von hundert für die Dauer von wenigstens 6 Monaten vorliegt oder
c) die WDB-Folgen auch für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses vorraussichtlich noch Heilbehandlungsmaßnahmen erforderlich machen.
Das die Krankheit fortschreiten kann, steht völlig außer Frage, aber hätte man damals regelmäßige Kontrollen gemacht, wäre das Ausmaß nicht ein solches gewesen. Man hätte früher mit der jetzt angedachten Behandlung beginnen können und mehr Sehleistung erhalten können.
Außerdem ist der Truppenarzt in der Prüfpflicht wenn er einen Soldaten zu einer zivilen Behandlung schickt. Im Zweifelsfall wenn er mit der Diagnose nichts hätte anfangen können, hätte er sein Programm dafür nutzen müssen und mich damals zum Beispiel in ein BWK überweisen müssen. Dem zivilen Arzt ist nach Auffassung der Rechtsberater nichts vorzuwerfen, da er nicht dafür verantwortlich ist, das Kontrolltermine eingehalten werden. Für die Weiterbehandlung ist der behandelnde Truppenarzt verantwortlich.
Ich hatte nur gehofft eventuell Soldaten zu finden, die im Laufe der Dienstzeit die selbe Diagnose erhalten haben. Um die Rechtslage kümmern sich andere.
Edit: Brille ist nur der Anfang, danach ist der weitere Werdegang ein anderer!
@Andi8111 wenn man keine Erkrankung eröffnet bekommen hat (siehe vorherige Posts, kann man auch nicht aktiv nachfragen), ich bin zum Arzt gegangen. Regelmäßig. Aber man sagte mir das brauche alles seine Zeit. Eine weitere Überweisung hat nicht stattgefunden, da der TrpArzt dies nicht als notwendig erachtete.