Hallo,
mein Sohn ist im FWD und hat eine erweiterte Ausbildungsmaßnahme ( nach Grundausb.bis Nov 2019) im Jan 2020 begonnen , somit dann Kindergeld berechtigt.
Diese Ausbildung ( bis März 2020) wurde nicht beendet ( sollte bis März laufen) sondern aus Krankheitsgründen abgebrochen.
Frage dazu : muss ich das Kindergeld nun zurückzahlen, da bei erneuten Beginn der Ausbildung ( hier nun ab Juni 2020) der Nachweis einer beendeten Ausbildung aus März zur Prüfung herangezogen wird?
Den habe ich nicht , zumal kam mein Sohn auch nicht in die nächste Ausbildungsmaßnahme, da wegen Corana alles zurückgestellt wurde. von März bis Juni erhielt ich kein Kindergeld aber der Familienzuschlag wurde weitergezahlt ,bin ja Beamter)
Jetzt beantrage ich das Kindergeld neu ( beginn der Ausbildungsmaßnahme ab juni ) und da stand drin :
„Bitte weisen Sie die Beendigung der Ausbildungsmaßnahme nach“
Ich vermute, wenn ich das nicht kann dann gilt die Maßnahme als abgebrochen und ist dann wohl auch nicht Kindergeld berechtigt .
Nun bekam ich auch noch Post von meiner Pers.stelle , ich möchte bitte den Familienzuschlag vom Dez 19 sowie April bis Juli zurückzahlen ( 5•264€ netto ) Die Familienkasse hat dies so spät an die Persstelle gemeldet,bzw hat so lange gedauert. Ich hatte mit 3* 264 € Rückforderung gerechnet.
Evtl muss ich nun Febr und März auch noch zurückzahlen, einschließlich 2x 204€ Kindergeld .
Wegen Corona war mein Sohn von Dezember bis Juni ständig zuhause. (Ausnahme 3 Wochen im Januar( Dez war Urlaub , auch im Urlaub wird kein Kindergeld gezahlt).
Das sind nicht eingeplante Kosten für mich .
Wenn wirklich die Ausbildungsmaßnahme (, abgebrochen wg Krankheit) nicht Kindergeldberechtigt ist, dann summiert sich das bereits auf 2256€ netto Rückforderung.
Wie verhält sich das nun tatsächlich ?
vielen Dank für eine Antwort