Aber unter der scheinbaren Unabhängigkeit muss der Fokus auf der Kompetenz liegen. Wir alle wissen, dass der Beruf des Soldaten keiner ist wie jeder andere. Der SaZ hat andere Versorgungsansprüche wie BS. Bei der Dienstunfähigkeit ist der Soldat anderen Risiken ausgesetzt als ein normaler Beamter im öffentlichen Dienst. Bei Wechsel eines SaZ von der Bundeswehr zur Zivilwirtschaft muss der Krankenversicherungsschutz, der Dienstunfähigkeitsschutz angepasst werden. Ich behaupte, es gibt wenige Verbraucherschützer und Versicherungsberater die sich wirklich und ernsthaft mit den individuellen Anforderungen des Soldaten auskennen.
Aus über 30 Jahren Diensterfahrung und auch weil junge Kameraden mich diesbezüglich - weil ich der Pers der Einheit war - oft "ins Boot" geholt haben... sehe ich dies nicht so.
Um die "Fallstricke" in einem Versicherungsvertrag zu erkennen bzw. zu vermeiden, muss der Fachmann nicht Soldat gewesen sein.
Sonst könnte man ja auch für einen Feuerwehrbeamten die Theorie aufstellen, dass er nur von einem Finanzfachmann gut beraten wird, der selbst mal bei der Feuerwehr war, als Beamter.
Aber es bedarf auch keiner Grundsatzdiskussion zu subjektiven Wahrnehmungen.
Ich kann allen - gerade in solchen Dingen noch unerfahrenen jungen Kameraden - nur die von mir o.g. Empfehlungen geben.
Am Ende muss jeder selbst wissen was er unterschreibt.
z.B. sollte jeder darauf bestehen, dass in einer Dienstunfähigkeitsversicherung Folgendes aufgenommen wird - egal was sonst im Kleingedruckten steht - :
1. Der Versicherungsgeber leistet in vollem Umfang und ohne Einschränkungen sobald der Versicherungsnehmer
die Tätigkeit Soldat nicht mehr ausüben kann.
2. Der Leistungspflicht tritt ein, sobald der Soldat wegen Dienstunfähigkeit entlassen ist.
3.
Eine Verweisung auf andere
Tätigkeiten/Berufe findet
nicht statt.
Ist die Versicherung dazu nicht bereit - kein Vertrag.
Das kostet ggf. etwas mehr... und nicht jede Versicherung wird dies tun, aber es gibt Versicherungen die dazu bereit sind … und im Fall des Falles wird geleistet.
Denn im Fall des Falles will sich der Betroffene nicht noch darauf einlassen:
Wenn also etwas passiert und das Versprochene nicht eingehalten wird - dann die Jungs in Regress nehmen
Denn dies bedeutet ggf. einen langwierigen Rechtsstreit führen zu müssen - ohne zu wissen ob man Erfolg hat.
Und bis dahin steht man ohne Versicherungsschutz da...
Und damit ist das Thema hier auch beendet >> Thema closed
Herr Köhler, wenn Sie für die Versicherungsbranche Werbung machen wollen, suchen Sie sich dafür bitte eine andere Plattform.