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Autor Thema: Behörden die eine Laufbahnausbildung für den höheren Dienst anbieten  (Gelesen 2055 mal)

Particledust_77

  • Gast

Guten Tag,

ich schließe demnächst mein Masterstudium an einer Universität in Physik ab und suche nach Behörden mit Einstiegsmöglichkeiten in den höheren Dienst. Hierbei ist es mir wichtig, dass es sich um keinen Direkteinstieg handelt, z.B. als wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Stattdessen möchte ich eine Laufbahnausbildung durchlaufen.

Meine Frage lautet, welche Behörden eine Laufbahnausbildung für den höheren Dienst anbieten, die für mich als Physiker in Frage kommen würden.

Bis jetzt habe ich nur 2 Stellen gefunden, die jährlich ausgeschrieben werden:

- BAAINBw: Höherer Dienst - Wehrtechnik

- BKA: Start als Kri­mi­nal­ra­t­an­wär­ter/in


Grüße
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LwPersFw

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- BAAINBw: Höherer Dienst - Wehrtechnik



Sind Sie sich da sicher ?

Lesen Sie einmal hier Broschüre höherer Dienst Bw

Und hier:   HtDBWVAPrV


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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Particledust_77

  • Gast

Sie haben natürlich recht. Die Laufbahnausbildung zum höheren Dienst wird nicht vom BAAINBw sondern von der Bundeswehr angeboten.

Vielen Dank für die Information - Verordnung über Die Ausbildung und Prüfung für den höheren Technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - (HtDBWVAPrV). Hier lassen sich bestimmt wichtige Informationen finden.

Sind Ihnen persönlich weitere Stelle bekannt, welche die im ersten Beitrag genannten Anforderungen erfüllen?


Grüße

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Gast0101

  • Gast

Ich vermute eher LwPersFw wollte darauf hinaus, dass ein Physikstudium nicht zu den typischen Studiengängen gehört, die für den htD Wehrtechnik einschlägig sind. Dies sind nämlich durchgängig Ingenieursstudiengänge (auch wenn teilweise der Schwerpunkt Physik aufgeführt ist), daher müsste bei ihnen geklärt werden, ob ihr Studium als vergleichbar angesehen werden kann. Denn ein Maschinenbaustudium mit physikalischem Schwerpunkt dürfte sich z.B. erheblich von einem Physikstudium mit Schwerpunkt Teilchenphysik o.ä. unterscheiden.

Ansonsten kann man als Physiker z.B. in Baden-Württemberg eine Ausbildung im höheren feuerwehrtechnischen Dienst absolvieren, auch wenn ich nicht weiß, ob auch diese Art Laufbahnausbildung für Sie in Frage kommt.

In vielen anderen Behörden die für Physiker interessant sind (z.B. Bundesamt für Materialprüfung, Bundesamt für Strahlenschutz, ...) ist es mittlerweile tatsächlich so, dass bevorzugt nach TVöD bzw. TV-L (bei Landesbehörden) eingestellt wird und ggf. eine spätere Verbeamtung auf Basis dieser Tätigkeit in Aussicht gestellt wird. Das kommt dann allerdings einem Seiteneinstieg gleich...
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Papiertiger

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Dies sind nämlich durchgängig Ingenieursstudiengänge (auch wenn teilweise der Schwerpunkt Physik aufgeführt ist), [...]
Diese pauschale Aussage ist in diesem Zusammenhang falsch. Es werden und wurden auch in der Vergangenheit in jeder Ausbildungsgruppe auch Referendare eingestellt, die keinen "Ingenieursstudiengang" absolviert hatten, sondern stattdessen Chemiker, Physiker oder Informatiker waren. Der Bedarf für solche Fachrichtungen mag kleiner sein als die eines reinen Maschinenbauers, aber dennoch werden auch diese Leute eingestellt. Und gerade den drei von mir genannten Fachrichtungen begegnet man recht häufig in der zivilen Bundeswehrwelt ...
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Gast0101

  • Gast

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie wissen, was "pauschal" bedeutet. Zudem ist es immer schlau, Sätze auch bis zum Ende zu lesen, denn falsch ist diese Aussage ganz sicher nicht.

Die in der Broschüre als "maßgeblich" aufgeführten Studiengänge sind allesamt Ingenieurstudiengänge, darauf habe ich hingewiesen. An keiner Stelle habe ich bezweifelt, dass nicht auch andere Studiengänge möglich (und üblich) sind und insofern auch auf die (auch in der Broschüre angegebene) Vergleichbarkeit hingewiesen.

Die Zuordnung der Studiengänge zu den wehrtechnischen Fachgebieten ist allerdings Sache der Einstellungsbehörde und wenn man in erster Linie diese Broschüre zu Rate zieht und davon ausgeht, dass diese die Inhalte der relevanten Vorschriften korrekt und vollständig wiedergibt, wäre für jeden nicht in der Broschüre aufgeführten Studiengang eine "Vergleichbarkeitsprüfung" erforderlich. Dass die "Vergleichbarkeit" häufig bejaht oder ggf. in der Vergangenheit auch eine andere Zuordnung maßgeblicher Studiengänge zu den wehrtechnischen Fachgebieten erfolgt ist habe ich ebenfalls nicht bezweifelt...
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