"Entsprechend gut stellen sich die Bewerberzahlen dar.
2019 konnten aus rund 120.000 militärischen und zivilen Bewerbungen nach dem Prinzip der Bestenauslese sogar 29.000 Einstellungen realisiert und die Ziele damit sogar übertroffen werden.
34.000 Soldatinnen und Soldaten befinden sich derzeit in Ausbildung und werden in den nächsten Jahren ihre Dienstposten in der Truppe einnehmen.
So konnten zum Beispiel Feldwebel, die 2016 mit Beginn der Trendwende Personal eingestellt wurden, ihre Ausbildung kürzlich abschließen und werden in diesem Jahr freie Stellen besetzen.
Allein im letzten Jahr konnte die Bundeswehr rund 4.000 Vakanzen durch Dienstpostenbesetzungen schließen."
bundeswehr.de
Es bleibt deshalb festzustellen:
+ in einigen Verwendungen hat die Bw auch weiterhin (hohen) Bedarf
ABER
+ seit 2016 konnte in vielen Verwendungen sehr gut nachregeneriert werden ... d.h. zunächst Einstellung
Da viele von diesen Neueingestellten 3...4 Jahre ... z.T. länger ... in Ausbildung sind ...
... kommen sie natürlich erst ab 2019/20 auf Dienstposten.
In vielen Verwendungen wurde da auch "über Durst" eingestellt (Stichwort "Wolke-Dienstposten).
Denn ... der Aufwuchs bis 2025/27 vollzieht sich in Schritten. Nicht alle geplanten Dienstposten sind bereits heute besetzbar.
Weil dies so ist ... meine rein persönliche Meinung ... wird man in vielen Verwendungen - spätestens ab 2021 - erst mal "auf die Bremse treten".
Sowohl bei Neueinstellungen, als auch Weiterverpflichtungen.
Wenn ich z.B. für die nächsten 5 Jahre genügend Anwärter für die Verwendung PersFw SK eingestellt habe,
mit und ohne ZAW, macht es eben keinen Sinn, einen Bewerber mit passendem Zivilberuf in 2020 einzustellen,
der ja spätestens 2023 einen Dienstposten benötigt.
Und ebensowenig macht es Sinn, z.B. einen SaZ 12, mit Dienstzeitende in 2014, z.B. zum SaZ 18 weiterzuverpflichten,
wenn ich seinen Regeneranten schon "auf dem Hof habe" und diesen spätestens 2015 auf den Dienstposten des SaZ
bringen muss, weil er dann fertig ausgebildet ist und zum Feldwebel befördert werden muss.
Gerade den letzten Punkt beachten viele Aktive nicht.
Insbesondere bei den Dienstposten der FD'ler, wo eine ZAW möglich ist, erfolgt ja die Ausschreibung des Dienstposten
3...4 Jahre vor dem Dienstzeitende des aktuellen Inhabers des Dienstpostens. Wenn dieser dann kurz vor seinem DZE
die Weiterverpflichtung beantragt, aber der Regenerant schon geplant ist ... war's das.
Aber dies gilt grundsätzlich für alle die sich weiterverpflichten wollen.
Wer dies also vor hat, sollte - vor dem Hintergrund des o.G. - beim Pers fragen, ob der eigene Dienstposten bereits
nachgeplant ist ... und wenn nicht ... den Antrag auf Weiterverpflichtung auf den Weg bringen.
Wenn der DV dann sein befürwortendes Kreuz gesetzt hat ...
... sind das nur ein paar Formblätter und wenn es eine reine Dienstzeitverlängerung in der aktuellen Verwendung ist, muss man auch nicht zum TrArzt.
Mannschaften müssen beachten: Maximum ist aktuell 18 Jahre
Und wer noch im alten BFD-Recht ist ... wechselt durch die Weiterverpflichtung ins neue Recht.