… @LotseBert, sehe ich genau so und habe mich ebenfalls schon reichlich darüber echauffiert.
Ich vermute jedoch ganz stark, dass die Sache ziemlich wasserdicht ist.
Zumindest vom Gesetzgeber gewollt...
Aus der Begründung zum Gesetzentwurf:
Seite 185
"
Im Hinblick darauf, dass das Soldatenentschädigungsgesetz erst ein Jahr nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch in Kraft treten soll, bedarf es der in Artikel 3 enthaltenen Übergangsregelung, um die Differenz bei den einkommensunabhängigen Leistungen in der Interimszeit angemessen abzufedern."Seite 245
"
Absicht der Übergangsregelung in Artikel 3 ist, die Versorgungsunterschiede zwischen den Leistungen an Berechtigte des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und den Leistungen an wehrdienstbeschädigte Soldatinnen und Soldaten nach dem Soldatenversorgungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 zu minimieren.""... angemessen abfedern ..." bzw. "... minimieren ..." ist eben nicht voll ausgleichen ...
Ob dies rechtlich haltbar ist, ist ja eine andere Frage...
Aber, zur Erinnerung, die Grundrente im SEG war zunächst eigenständig geplant:
ALT gem. Referentenentwurf
"1. 400 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 30,
2. 600 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 40,
3. 800 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 50,
4. 1000 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 60,
5. 1200 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 70,
6. 1400 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 80,
7. 1600 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 90,
8. 2000 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 100
... und wurde dann im parlamentarischen Prozess an das neue SGB XIV angepasst:
NEU
"1. 400 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 und 40,
2. 800 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 50 und 60,
3. 1200 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 70 und 80,
4. 1600 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 90,
5. 2000 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 100."
D.h. hier hat man bewusst eine Harmonisierung durchgeführt, mit der Folge, dass z.B. ein Soldat mit GdS 40 nicht 600 € erhält, sondern 400 €.
Somit ist die von @LotseBert aufgeworfene Frage m.E. berechtigt.
Einerseits wurde harmonisiert... andererseits erhalten die Soldaten, die aus dem alten ins neue Recht wechseln, weniger - dauerhaft.
Warum ?
Bsp GdS 40
Altfall zivil
Zum 01.01.2024
Grundrente 400 €
Nächste mögl. Erhöhung 01.07.2024
Weitere mögl. Erhöhung 01.07.2025
u.s.w.
Altfall Soldat
Zum 01.01.2025
Grundrente 400 €
Nächste mögl. Erhöhung 01.07.2025
Weitere mögl. Erhöhung 01.07.2026
u.s.w.
Beide starten mit 400 € , dem Soldaten fehlt aber eine Erhöhung, und damit ergibt sich ein dauerhafter Minderbetrag.