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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) - ersetzt ab 01.01.2025 das SVG  (Gelesen 19939 mal)

Griffin

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… @LotseBert, sehe ich genau so und habe mich ebenfalls schon reichlich darüber echauffiert.

Ich vermute jedoch ganz stark, dass die Sache ziemlich wasserdicht ist. Einzig es fände sich jemand der diesbezüglich gen Karlsruhe zieht, könnte hier Abhilfe erwirken.

Schönen Sonntag!
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" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

LwPersFw

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… @LotseBert, sehe ich genau so und habe mich ebenfalls schon reichlich darüber echauffiert.

Ich vermute jedoch ganz stark, dass die Sache ziemlich wasserdicht ist.


Zumindest vom Gesetzgeber gewollt...

Aus der Begründung zum Gesetzentwurf:

Seite 185

"Im Hinblick darauf, dass das Soldatenentschädigungsgesetz erst ein Jahr nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch in Kraft treten soll, bedarf es der in Artikel 3 enthaltenen Übergangsregelung, um die Differenz bei den einkommensunabhängigen Leistungen in der Interimszeit angemessen abzufedern."

Seite 245

"Absicht der Übergangsregelung in Artikel 3 ist, die Versorgungsunterschiede zwischen den Leistungen an Berechtigte des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und den Leistungen an wehrdienstbeschädigte Soldatinnen und Soldaten nach dem Soldatenversorgungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 zu minimieren."


"... angemessen abfedern ..." bzw. "... minimieren ..." ist eben nicht voll ausgleichen ...  ;)


Ob dies rechtlich haltbar ist, ist ja eine andere Frage...

Aber, zur Erinnerung, die Grundrente im SEG war zunächst eigenständig geplant:

ALT gem. Referentenentwurf

"1. 400 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 30,
2. 600 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 40,
3. 800 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 50,
4. 1000 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 60,
5. 1200 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 70,
6. 1400 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 80,
7. 1600 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 90,
8. 2000 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 100


... und wurde dann im parlamentarischen Prozess an das neue SGB XIV angepasst:

NEU

"1.  400 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 und 40,
2.  800 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 50 und 60,
3.  1200 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 70 und 80,
4.  1600 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 90,
5.  2000 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 100."


D.h. hier hat man bewusst eine Harmonisierung durchgeführt, mit der Folge, dass z.B. ein Soldat mit GdS 40 nicht 600 € erhält, sondern 400 €.

Somit ist die von @LotseBert aufgeworfene Frage m.E. berechtigt.

Einerseits wurde harmonisiert... andererseits erhalten die Soldaten, die aus dem alten ins neue Recht wechseln, weniger - dauerhaft.

Warum ?

Bsp GdS 40

Altfall zivil

Zum 01.01.2024
Grundrente 400 €
Nächste mögl. Erhöhung 01.07.2024
Weitere mögl. Erhöhung 01.07.2025
u.s.w.

Altfall Soldat

Zum 01.01.2025
Grundrente 400 €
Nächste mögl. Erhöhung 01.07.2025
Weitere mögl. Erhöhung 01.07.2026
u.s.w.

Beide starten mit 400 €  , dem Soldaten fehlt aber eine Erhöhung, und damit ergibt sich ein dauerhafter Minderbetrag.



« Letzte Änderung: 02. Juli 2023, 13:08:39 von LwPersFw »
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F_K

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Emotionlos:

Es ist sinnlos, zwei Gesetze / Gruppen von Menschen miteinander zu vergleichen - dies geht in Richtung "Neiddebatte".

Der Gesetzgeber hat dies erkannt, entsprechend adressiert.

Wem diese Lösung nicht gefällt. Kann versuchen, dies politisch durch ein neues Gesetz / eine Änderung zu verändern.
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LotseBert

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@F_K

Deine überhebliche und stets besserwisserische Art und Weise, wie du es hier im Forum gerne pflegst aufzutreten, ist in diesem Themenbereich um Einsatzschädigung/ Entschädigung/ WDB absolut unangebracht. Du neigst regelmäßig dazu, Einsatzgeschädigte so darzustellen, als wenn Sie versuchen den Hals an Leistungen nicht voll zu bekommen und ich habe regelmäßig den Eindruck als würdest du hier den Kammeraden vieles nicht gönnen.

Ich hab im realen Leben zu oft mit Typen wie dir zu tuen. Soldaten die wenig Verständnis für das teilweise enorme Leid der geschädigten Soldaten und deren Familien aufbringen. Oft ist das in Unsicherheit begründet, weil Typen wie du absolut nicht wissen mit solchen Soldaten umzugehen.

Mir stößt diese robuste und unangemessen Art von dir schon Lange auf! Das musste ich jetzt mal los werden. Ist schon beeindruckend wie selbstbewusst jemand auftreten kann und das bei teilweise absoluter Ahnungslosigkeit.


@LwPersFw

Ich kann deinen Ausführungen nur voll zustimmen.

Und zum Thema SEG und das zeitversetzte in Kraft treten zum SGB XIV und den dadurch dauerhaft auftreten Schlechterstellung von Soldaten.

Hier mal ein Auszug aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum SEG:

"...Das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch stellt vor allem die Opfer von zivilen Gewalttaten einschließlich der Opfer von Terrorgewalt in den Fokus. Auf Grund dieser geänderten Ausrichtung des Sozialen Entschädigungsrechts ist es erforderlich, die Beschädigtenversorgung der Soldatinnen und Soldaten eigenständig zu regeln. Um den Besonderheiten des Dienst- und Treueverhältnisses sowie der aus dem immanenten Aufopferungsgedanken erwachsenden besonderen Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber den Soldatinnen und Soldaten sowie ihren Angehörigen und Hinterbliebenen gerecht zu werden, gilt es, deren spezifischen Bedarfe und Interessen bei der Ausgestaltung der Leistungen passgenau abzudecken. Hierbei ist den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen....

...Nach zahlreichen Regelungen zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Einsatzversorgung verdeutlicht die Bundeswehr mit der Neuordnung der Entschädigung für Soldatinnen und Soldaten mit anerkannter Wehrdienstbeschädigung und für ihre Hinterbliebenen in einem eigenständigen Regelwerk nun auch die ihr obliegende besondere Verantwortung für diesen Personenkreis. Wegen des erhöhten Risikos der gefahrengeneigten Tätigkeiten im Wehrdienst (Umgang mit Waffen, Munition und technischem Gerät, Übungsszenarien, Verwendung im Auslandseinsatz) sind für den Fall einer Gesundheitsstörung im Zusammenhang mit dem Wehrdienst, die sich schlimmstenfalls im Tod der Soldatin oder des Soldaten verwirklichen kann, umfassende Leistungen wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schädigungsfolgen vorgesehen. [/color]Hierbei ist ein bedarfsgerechter und passgenauer Leistungskatalog zu gewährleisten..."


Ich glaube nicht, dass es die Absicht des Gesetzgebers war, die Soldaten systemisch gegenüber den Empfängern nach SGB XIV schlechter zu stellen!

Ganz im Gegenteil! Der Gesetzgeber hat erkannt, dass die besonderen Risiken und Leistungen die mit dem Soldatenberuf verbunden sind zu Besonderheiten führen, die bei der Entschädigung besonders gewürdigt und in besonderer Weise berücksichtigt werden sollten.

Bei der Entwicklung des SGB XIV waren sehr kompetente und einflussreiche Institutionen wie unter anderem der Weiße Ring mit seiner sehr großen Rechtsabteilung beteiligt. Im allgemeinen gibt es für die Opfer von zivilen Gewalttaten einschließlich der Opfer von Terrorgewalt eine große Lobby, die sich für die größte Gruppe der zu entschädigenden Personen besonders führsorglich einsetzt.

Dagegen sind geschädigte Soldaten nur eine Randgruppe, die mit einem teilweise sehr inkompetent agierenden DBwV nicht in gleichem Rahmen für Ihre Interessen vertreten werden.

Es ist für mich im täglichen Umgang mit dem unendlichen Leid, welches geschädigte Soldaten und deren Familien erleben, absolut unerträglich zu sehen wie mit diesen Leistungsträgern der Gesellschaft umgegangen wird!

Eine systemische Schlechterstellung von Soldaten gegenüber Opfer von zivilen Gewalttaten einschließlich der Opfer von Terrorgewalt in der Entschädigung ist in keiner Weise nachvollziehbar.

Hier wird sichtbar, dass das neue SEG zwar einem grundsätzlichen guten Gedanken entspringt und der Gesetzgeber eigentlich daran interessiert war, Soldaten besser zu Versorgen.

Leider ist das passiert, was oft passiert, wenn das BMVg versucht eigene Regelungen und gesetzliche Grundlagen für den unterstellten Bereich zu schaffen. Das Gesetz ist handwerklich schlecht umgesetzt und es läuft wie so oft, dass Soldaten mangels kompetenter Interessenvertretung  und fehlendem Rückhalt in der Gesellschaft sowie Politik, hinten herunter fallen.

Man beobachtet mit Schrecken die Entwicklungen in der politischen Landschaft, wie eine rechtsextreme Partei wie die AFD zunehmend an Zustimmung gewinnt. Es ist auch erschreckend wie viele (geschädigte) Soldaten inzwischen für diese Partei sympathisieren. Ich erlebe es aber täglich wie unglaublich im Stich gelassen sich die geschädigten Soldaten und deren Familien von der Bundeswehrführung und den Regierungsparteien fühlen.

Führsorge und Wertschätzung kommen oft viel zu kurz und geschädigte Soldaten werden mit Ihren Problem oft viel zu lange alleine gelassen.

Wenn das nun wirklich so umgesetzt wird, dass geschädigte Soldaten nach SEG dauerhaft finanziell schlechter gestellt werden als Opfer von zivilen Gewalttaten einschließlich der Opfer von Terrorgewalt, die nach SGB XIV entschädigt werden, verliere ich auch zunehmend den Glauben an den Dienstherren der zur Führsorge seiner Soldaten gesetzlich verpflichtet ist!

Wenn der Gesetzgeber nicht rechtzeitig reagiert, wird es im genannten Fall zu einer erheblichen finanziellen Schlechterstellung von Soldaten kommen, die sich aufgrund der jährlichen prozentualen Anpassung bei unterschiedlich hohen Startbeträgen, jedes Jahr erhöht.

Ich sehe es wie @LwPersFw. Ich glaube nicht, dass es im Sinne des Gesetzgebers ist, Soldaten systemisch schlechter zu stellen als zivile Opfer von Gewalt.


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F_K

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@ Lotse Bert:

Du unterstellst (mir) Dinge, die nicht zutreffen.

Alle Soldaten haben geschworen Recht und Gesetz zu verteidigen - auch wenn einem persönlich ein Gesetz nicht "gefällt".

Mir "gefallen " auch nicht alle Gesetze, ich rufe trotzdem nicht sofort nach dem BVerfG - insbesondere, wenn die "angebliche Begründung" wenig stichhaltig ist.

Ich bin ausdrücklich dafür, einsatzgeschädigte Soldaten entsprechend zu entschädigen - dies sieht der Gesetzgeber auch so und hat schon viel gemacht.


EDIT : Änderung BVG in BVerfG
« Letzte Änderung: 04. Juli 2023, 06:07:12 von LwPersFw »
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LotseBert

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...
Alle Soldaten haben geschworen Recht und Gesetz zu verteidigen ...



Und genau deshalb hat der Dienstherr im Gegenzug die Pflich zur Fürsorge!

Siehe...
Soldatengesetz - SG
§ 31 Fürsorge


Mit dem neuen SEG hat die Bundeswehr/BMVg die Möglichkeit versäumt, den lange überfälligen großen Wurf zu einer angemessenen Entschädigung und Versorgung geschädigten Soldaten zu bringen.

Stattdessen wurde nach meiner Bewertung ein handwerklich schlecht gemachtes SEG abgeliefert, dass viele Problemstellungen wieder nicht aufgreift und in einigen Fällen sogar erhebliche neue Problemgestaltungem verursacht die sogar zu erheblichen Schlechterstellungen führen die es vorher so nicht gegeben hat.

@LwPersFw

Beide starten mit 400 €  , dem Soldaten fehlt aber eine Erhöhung, und damit ergibt sich ein dauerhafter Minderbetrag.

Ja genau ... einen dauerhaften Minderbetrag der sich mit jeder prozentualen Erhöhung weiter vergrößert... das kann nach einigen Jahren bei GDS  90 oder 100 mehrere Hundert Euro monatlich ausmachen.

Ich bin mir nicht sicher ob der Gesetzgeber sich über dieses Szenario im Klaren war und sich über die langfristigen Folgen bewusst ist.

 

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F_K

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LwPersFw hat die Begründung genannt, der Gesetzgeber HAT es erkannt und zum Teil adressiert.
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LotseBert

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Ob der Gesetzgeber sich wirklich über die Möglichkeit und die Folgen einer Erhöhung bzw. Anpassung der Beträge 2024 im SGB XIV  im Klaren war bin ich mir nicht so sicher.

Ich denke dem Gesetzgeber war eine temporäre Schlechterstellung im Übergangsjahr bewusst und als hinnehmbar gewertet, während ich nicht glaube, dass der Gesetzgeber eine langfristige, mit jeder Anpassung/Steigerung zunehmenden Schlechterstellung der Soldaten im Gesetzgebungsverfahren beabsichtigte.

Sollte es wirklich so kommen, wovon stark auszugehen ist, dass die Beträge nach  SGB XIV in 2024 um 5-6% erhöht werden und somit 2025 zum Inkrafttreten des SEG erheblich höhere Beträge gegenüber stehen, kommt es mit jeder Anpassung/Erhöhung in den Folgejahren zu einer Ausweitung des Minderbetrages der an Soldaten gezahlt wird.

Das ist aus meiner Sicht den geschädigten Soldaten dann nicht mehr vermittelbar.

Was erkläre ich dann dem einsatzgeschädigten BS der zum Unfallzeitpunkt SAZ war und nur Dienstzeitversorgung unter Berücksichtigung  der anerkannten WDB erhält. Der Fragt mich.. warum erhalte ich kein einfaches Unfallruhegehalt? Antwort.. weil du da nicht bedacht wurdest und hinten runter gefallen bist... dann fragt er mich... ja aber Warum bekomme ich dann auch noch weniger Grundrente wie die zivilen Opfer von Gewalt? Antwort... tja weil du da leider auch hinten runter gefallen bist. Und genau so gibt es noch viele andere Fragen... / Problemstellungen die einfach nicht angegangen wurden. Soldaten fallen immer mehr hinten runter und immer zu argumentieren, dass sich ja so vieles verbessert hat lasse ich nicht gelten! Der Dienstherr erwartet dmtreu dienende Soldaten und genau so hat der Soldat das Recht auf bestmögliche Versorgung wenn er zu Schaden kommt. Da hat der Gesetzgeber und die Bundeswhr verdammt nochmal in die apötte zu kommen. Es ist für soviel Mist Geld da während man die wichtigste akomponente ... den Menschen/Soldaten am langen Arm verhungern lässt.

Jetzt genug Emotionen. Man wird sehen wie lange dieses Konzept der Führsorge mit Schwerpunkt " Hinhalten- statt sich kümmern" noch aufgeht...
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Ralf

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Mal ein Moderationshinweis:
Zitat
Man wird sehen wie lange dieses Konzept der Führsorge mit Schwerpunkt " Hinhalten- statt sich kümmern" noch aufgeht
Zitat
Es ist für soviel Mist Geld da während man die wichtigste akomponente ... den Menschen/Soldaten am langen Arm verhungern lässt.
Zitat
Soldaten fallen immer mehr hinten runter und immer zu argumentieren, dass sich ja so vieles verbessert hat lasse ich nicht gelten!
Auch wenn der Ärger verständlich ist, aber solche Verallgemeinerungen stimmen nicht und sind Fehl am Platz, da sollte schon noch etwas Objektivität vorhanden sein. Und ich halte dich für klug genug zu erkenne, dass in den letzten Jahren sich erheblich viel getan hat, ob das genug ist, ist eine andere Sache, dich ich nicht bewerten will. Aber zu unterstellen, dass hier "immer mehr hintenrunter gefallen wird" ist schlichtweg falsch. Die Situation sah vor 20 Jahren ganz anders aus. Und da war ich auch schon im Einsatz.
Also bitte weiter sachlich diskutieren und das Stammtischniveau wieder runterfahren.
Danke.
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Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

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Erklärung:

Es gibt unterschiedliche Gruppen in DE, dies ist gesetzlich geregelt und auch vom BVerfG anerkannt, wenn es sachliche Gründe gibt.

SaZ / RD / FWDL erhalten z. B. KEINE eigenständige Altersversorgung, die Altersversorgung von Arbeitnehmern ist anders geregelt als die von Beamten und Selbstständigen und von BS - dies ist Gesetz und auch gerichtsfest.

Dass nun BS / SaZ / Opfer von Gewalt und Terror in DE anders behandelt werden, ist hier eindrücklich beschrieben worden - dies ist auch keine Katastrophe - sondern geltendes Recht.

All dies ist erklärbar - wenn man sich damit beschäftigt.

Jetzt einzelne Komponenten der einen Gruppe mit einer anderen zu vergleichen - ist weder zielführend noch hilfreich - geht eben eher in Richtung "Neiddebatte" - tut nur weh, sollte man nicht machen.

Beispiel - als ich noch gesprungen bin, musste ich genau die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie ein aktiver Soldat - 5 Sprünge im Jahr, Nachweise, Sporttest, whatever.

Der aktive Soldat hat 12 Monate im Jahr eine Zulage erhalten - ich "nur" vielleicht 6 Wochen im Jahr - obwohl wir das Gleiche gemacht haben - ein Faktor von 10!

Wo ist da die Gerechtigkeit? Nicht nur vielleicht 5 %, nein, 1000 % Unterschied - jedes Jahr!

... und nu?

Ist halt so, gesetzlich geregelt.

Das gesetzliche Konzept ist halt unterschiedlich, Zulagen werden nur in RD gezahlt - ISSO.
« Letzte Änderung: 04. Juli 2023, 06:07:55 von LwPersFw »
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Griffin

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… @LotseBert & @LwPersFw, ich sehe hier, neben dem Wege der Klageerhebung/ eines Rechtsstreites, noch eine andere Option.

Vielleicht sollte man i.d.S. einmal an die „Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung“ – Frau F. Ataman (auch wenn diese einen politisch etwas zweifelhaften Ruf genießt) – herantreten.? Schlussendlich geht es hier sehr wohl um die potentielle Diskriminierung eines definierten Personenkreises respektive dessen Gleichstellung/ -behandlung innerhalb unserer Gesellschaft.

Auch nicht zu vergessen, ist an dieser Stelle der Petitionsausschuss des dt. Bundestages – könnte auch eine galante Möglichkeit sein, um hier eine Prüfung herbeizuführen.?

Grüße!
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christoph1972

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… @LotseBert & @LwPersFw, ich sehe hier, neben dem Wege der Klageerhebung/ eines Rechtsstreites, noch eine andere Option.

Vielleicht sollte man i.d.S. einmal an die „Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung“ – Frau F. Ataman (auch wenn diese einen politisch etwas zweifelhaften Ruf genießt) – herantreten.? Schlussendlich geht es hier sehr wohl um die potentielle Diskriminierung eines definierten Personenkreises respektive dessen Gleichstellung/ -behandlung innerhalb unserer Gesellschaft.

Auch nicht zu vergessen, ist an dieser Stelle der Petitionsausschuss des dt. Bundestages – könnte auch eine galante Möglichkeit sein, um hier eine Prüfung herbeizuführen.?

Grüße!

Die galante Möglichkeit umfasst auch die Möglichkeit sich an Frau Dr. Högl zu wenden. Ebenso an seinen Wahlkreisabgeordneten des DBT, den DBwV sowie den Veteranenbund (oder wie auch immer der korrekt bezeichnet wird).

Auch wenn ich den Begriff "Angriff" in diesem Zusammenhang nicht gut finde, etwas "schnell" in Sachen Angleichung zu starten, erfordert einen Multi-Level-Angriff.

Ich finde es auch nicht okay, dass bei den Renten zwischen SGB XIV und SEG unterschieden wird, allerdings ist die materielle soziale Absicherung eines geschädigten BS und eines weiterverwendeten ehemaligen SaZ/FWDL durch die A-Besoldung, sofern in einem Dienstverhältnis verblieben, doch eine ganz erhebliche Andere, als wenn Jemand allein auf die SGB XIV-Rente und eine evtl. EMR angewiesen ist. Auch ein Ruhegehalt, gerade durch das Mindestruhegehalt, ist eine andere Hausnummer als eine volle oder teilweise EMR. Nicht umsonst sind viele EMR zugleich noch auf Leistungen nach dem SGB XII angewiesen.

Im Zweifelsfall wird Karlsruhe oder der EuGH entscheiden müssen, ob der gewollte Unterschied mit dem GG bzw. mit dem Europarecht vereinbar sind. Aber so etwas dauert wirklich, wirklich lange.
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Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

LwPersFw

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Ich habe hier einige Beiträge gelöscht... wenn auf die Ebene der Diskussion z.B. über eine Abkürzung abgeglitten wird ...  ::)





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LotseBert

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Antw:Das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) - ersetzt ab 01.01.2025 das SVG
« Antwort #43 am: 15. September 2023, 15:02:33 »

Weil es mir nun doch keine Ruhe mehr gelassen hat :-)

Ich habe mich nun nochmal weiter mit der Thematik befasst, dass das SEG um ein Jahr zeitlich versetzt zum SGB XIV in Kraft tritt und sich dabei auf den ersten Blick das Problem ergibt, dass die einkommensunabhängigen Beträge und andere finanzielle Leistungen, die an die gesetzliche Rentenanpassung gekoppelt sind, zum 1.Juli 2024 angepasst/erhöht werden, während die Beträge im SEG, das zum 1.1.2025 in Kraft tritt, erst 2025 erstmalig erhöht werden können.

Ich habe mich dazu nochmal eingelesen und über einen Kontakt ins BMVg den Sachverhalt versucht aufzuklären.

Tatsächlich ist es so, dass die Beträge für welche das Gesetz eine Anpassung um den Rentenfaktor vorsieht (SEG §13), 2025 im SEG so in Kraft treten, wie sie auch im SGB XIV zum 1.1.2025 gültig sind.

Der Gesetzgeber sieht hier also keine Benachteiligung der Soldaten vor!

In der Einleitung zum Gesetz merkt der Gesetzgeber bereits an:

Der Ausgleich für die gesundheitlichen Schädigungsfolgen ist ein an der Schwere der Gesundheitsstörung ausgerichteter festgesetzter monatlicher Betrag, der einkommensunabhängig gewährt wird. Die jeweiligen Beträge werden entsprechend der Neufestsetzung im Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch deutlich erhöht.


Damit nimmt der Gesetzgeber deutlichen Bezug zu den Beträgen aus dem SGB XIV.

Im Gesetz wird das ganze dann weiter konkretisiert:

Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten am 1. Januar 2025
tritt an die Stelle der einkommensunabhängigen Leistungen die Leistung des Ausgleichs für gesundheitliche Schädigungsfolgen. Die im Entwurf vorgesehenen Zahlbeträge orientieren sich am Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch. Durch die Anknüpfung an die Zahlbeträge des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch entsteht ab 2025 ein finanzieller Mehrbedarf in Höhe von rund 123,36 Millionen Euro



Quelle: Drucksache 19/27523
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Griffin

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Antw:Das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) - ersetzt ab 01.01.2025 das SVG
« Antwort #44 am: 16. September 2023, 00:01:31 »


… grundsätzlich teile auch ich die Rechtsaufassung von @LwPersFw und @LotseBert, welche sie in einem anderen Thread vertreten, dass mit Inkrafttreten des neuen „SEG“ zum 01.01.2025 alle bis dato rechtskräftig beschiedenen „WDB-Verfahren inkl. GdS“ Bestandsschutz erfahren.

Allerdings ist für mich unklar, ob sich dieser Bestandsschutz im Rahmen des Wahlrechtes – ob nach altem Recht oder neuen Recht – künftig Leistungen erbracht werden sollen, in Stein gemeißelt ist. Sprich, ob die Betroffenen, welche sich dafür entscheiden nach altem Recht versorgt zu werden, ihren „GdS“ quasi für dann immer behalten und so u.a. etwaige Nachuntersuchungen obsolet werden – wie es bei Erreichen des theoretischen Renteneintrittsalters (gem. „SGB“) der Fall ist? Oder in diesen Fällen analog zur heutigen Praxis weiter verfahren wird (Nachuntersuchungen, etc.) und hier dann lediglich die Leistungen aus altem Recht zu erbringen wären?

Sollte Ersteres der Fall sein, könnten sich potentielle Betroffenenkreise derer, die den „Bw-Apparat“ scheuen wie der Teufel das Weihwasser oder jene, die mittels „Großem Bundesbehandlungsschein“ ganze Familien in der „GKV“ untergebracht/ versichert haben, gut überlegen, aus mentalen und wirtschaftlichen Erwägungen besser das alte Recht vorzuziehen.

Im Übrigen warte ich unvermindert und brav auf Antwort aus dem Hause „BMVg“ – meinen Fragenkatalog betreffend. Offensichtlich herrscht dort ehr die gemütliche Gangart vor. Ketzerisch könnte ich natürlich auch Unwissenheit, infolgedessen Hilflosigkeit einhergehend mit Rechtsunsicherheit oder gar chaotische Zustände unterstellen  ;)

Schönes WE!
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